Betreff
Bericht zur Regionalarbeit
Berichtszeitraum: Juli/August 2017
Vorlage
61/2178/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit Berichtszeitraum Juli/August 2017 zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

1.        Regionalrat

 

1.1        Sitzung des Regionalrates

 

Am 06.07.2017 fand im Kreishaus Grevenbroich die Sitzung des Regionalrates statt.

 

Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Beratung zum Regionalplan Düsseldorf. Der Regionalrat hat beschlossen, auf der Grundlage der durch die Regionalplanungsbehörde erarbeiteten Unterlagen ein 3. Beteiligungsverfahren zur Erarbeitung des Regionalplans Düsseldorf durchzuführen. Hinsichtlich des Planentwurfs soll die Beteiligung dabei die wesentlichen Änderungen gegenüber dem 2. Entwurf des Regionalplans Düsseldorf (Stand: Juni 2016) einbeziehen. Die Offenlage findet in der Zeit vom 04.08.2017 bis einschl. 04.10.2017 statt.

 

Weiterhin beschäftigte sich der Regionalrat mit folgenden Tagesordnungspunkten:

 

·      Städtebauförderung

                                           

Der Regionalrat der Bezirksregierung Düsseldorf hatte in seiner 60. Sitzung am 22.03.2017 den Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2017 beschlossen. Am 13.04.2017 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) des Landes Nordrhein-Westfalens das Städtebauförderprogramm 2017 veröffentlicht. Für den Zuständigkeitsbereich des Regionalrates Düsseldorf ist ein Fördervolumen i. H. v. 40,2 Mio. € festgelegt.

 

Aus dem Rhein-Kreis Neuss sind folgende Maßnahmen in der Programmveröffentlichung 2017 aufgeführt:

 

-     Dormagen, Soziale Stadt, Dormagen-Horrem

-     Grevenbroich, Stadtumbau West, Grevenbroich-Innenstadt

-     Neuss, Aktive Zentren, Sanierung östl. Innenstadtrand

                                           

·      Vorschlag für das Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“

                      

                       Gegenstand der Förderung im Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ sind einzelne Maßnahmen in Gebieten, die in Programmen der Städtebauförderung aufgenommen sind, keine städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. Gefördert werden kann grundsätzlich die bauliche Modernisierung und Erweiterung (Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur quartiersbezogenen Funktionsverbesserung) von Bestandsgebäuden der sozialen Infrastruktur. Die Herstellung oder Änderung von Plätzen, Grünanlagen, Spiel- und Sportplätzen ist ebenfalls Fördergegenstand.

 

                       Für das Jahr 2017 werden insgesamt 55 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Fördersatzes beträgt 90 %.

 

                       Von den Gemeinden und Städten im Zuständigkeitsbereich des Regionalrates Düsseldorf wurden 17 Förderanträge mit einem beantragten Zuschussvolumen i. H. v. ca. 27,5 Mio. € eingereicht. Im Ergebnis umfasst der vorgelegte Programmvorschlag im Zuständigkeitsbereich des Regionalrates Düsseldorf 8  Maßnahmen in der Priorität A mit einem Fördervolumen von 11,7 Mio. €.

 

Aus dem Rhein-Kreis Neuss sind folgende Maßnahmen mit Priorität A aufgeführt:

 

-     Dormagen, Dormagen LernOrt Horrem (Soz. Stadt Dormagen-Horrem)

-     Grevenbroich, Umbau eines Tennenplatzes in ein Kunstrasen-klein-Spielfeld (Stadtumbau West, Grevenbroich-Innenstadt)

-     Kaarst, Sanierung und Qualifizierung des Albert-Einstein-Forums als Quartiersstützpunkt

 

·      Sachstandsbericht zu den Landesstraßenbauprogrammen 2016

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf legte einen Sachstandsbericht zu den Landesstraßenbauprogrammen 2016 vor.

 

 

 

Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans (UA IIi)

 

Im Haushaltsplan 2017 sind landesweit wieder 32 Mio. € vorgesehen. Da letztes Jahr keine neuen Vorhaben in das Programm aufgenommen wurden, gab es dementsprechend auch keine Beschlussfassung des Regionalrates.

 

Im Vorhaben „L 154, BÜ-Beseitigung in Meerbusch/Osterath (L 154/L 476)“ ist geplant, die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung im Jahr 2018 abzuschließen und den Bau ab 2019 zu vollziehen.

 

„Um- und Ausbau von Landesstraßen < 3,0 Mio. € Gesamtkosten je Maßnahme (UA IIa)“ und „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (UA IIr)“

 

Der Regionalrat hat die Prioritätenreihung für beide Programme in seiner Sitzung am 01.12.2016 beschlossen.

 

Der Haushaltsplan 2017 sieht wie letztes Jahr landesweit 7,0 Mio. € für das UA IIa-Programm und 9,4 Mio. € für das UA IIr-Programm vor.

 

Aus dem Rhein-Kreis Neuss sind folgende Maßnahmen enthalten:

 

„Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis 3,0 Mio. € Gesamtkosten“

 

Votum Bez.Reg.

für Rang

Landes-

straßen-Nr.

Bezeichnung

der Maßnahme

Gesamtkosten

(Mio €)

Detailangaben

aktuell

Erwarteter

Arbeitsablauf

7

L 280

/L 380, Dormagen, Ausbau des Knotens mit Rechtsabbieger

0,200

Als Unfallhäufungsstelle ist der Knoten nicht mehr leistungsfähig. Alle Fahrtrichtungen erhalten getrennte Geradeaus-, Links- und Rechtsabbiegestreifen.

Bau ab 2019

10

B 477

Umbau des Knotens B 477/L 142 Neuss/Wehl

0,510

Ein Konzeptentwurf wurde in 2011 erstellt.

Betrachtet wurden die Fragen: LSA oder KVP.

Im Ergebnis stelle sich heraus, dass keine Unfallhäufungsstelle vorliegt. Lediglich eine kurzfristige Überlastung des Knotens aufgrund des Umbaus des AK Neuss-West bis zum Jahr 2007 hatte stattgefunden.

Der Knoten B 477/L 142 ist derzeit ausreichend leistungsfähig. Sobald eine Leistungs-steigerung von 20 % vorliegt, wird ein Ausbau mit zusätzlichen Abbiegespuren notwendig. Ein KVP ist hier nicht zielführend.

Prüfung der Verkehrsbelastung noch nicht erfolgt

 

 

 

 

„Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“

 

Votum Bez.Reg.

für Rang

Landes-

straßen-Nr.

Bezeichnung

der Maßnahme

Gesamtkosten

(Mio €)

Erwarteter Arbeitsablauf

1

L 142

Neuss, RW von der K 7 - K 30 (Hoisten), 1. BA

1,368

Erörterungstermin Deckblätter: Ende 2017 (erwartet)

Baurecht für 2018 erwartet

Bau ab 2019

9

L 69

Grevenbroich, Radweg Wevelinghoven bis Widdeshoven

0,900

Für ein Teilstück wird derzeit Realisierung als Bürgerradweg geprüft.

 

 

  1. Region Köln/Bonn e. V.

 

2.1      Mitgliederversammlung 2017

 

Die Mitgliederversammlung wird anlässlich des 25-jährigen Bestehens am 07.09.2017 im Historischen Rathaus der Stadt Köln stattfinden. Im Anschluss ist ein Empfang zum Vereinsjubiläum vorgesehen.

 

2.2      Agglomerationskonzept

 

Im Rahmen des zweijährigen Dialog- und Planungsprozesses zum Agglomerationskonzept für das Vereinsgebiet des Region Köln/Bonn e. V. wurde die Diagnosephase mit einem abschließenden Workshop am 10. Juli 2017 in Hennef abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nunmehr zu einem Anforderungsprofil für die ab Herbst 2017 beginnende Arbeit der beauftragten vier interdisziplinären Planungsteams zusammengestellt. Zum Auftakt der konzeptionellen Arbeit ist am 12. Oktober 2017 ein Auftaktkolloquium im Rheinforum Wesseling geplant.

 

 

  1. Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Wupper e. V.

 

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