Betreff
3. Treffen des Runden Tisches Artenvielfalt in der Agrarlandschaft
Vorlage
68/2212/XVI/2017
Aktenzeichen
68.4-10.04-IX-9
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

 

Bericht der Verwaltung zur Initiative Kiebitzschutz

 

Im 2. Treffen des Runden Tisches Artenvielfalt in der Landwirtschaft wurde u.a. die Thematik der stark zurückgegangenen Kiebitzvorkommen im Rhein-Kreis Neuss erörtert und festgestellt, dass diesem Negativtrend dringend entgegengesteuert werden müsse. Weiterhin wurde die Meinung vertreten, dass die zur Sitzung vorgestellten Förderprogramme des Landes zum Vertragsnaturschutz auch für den Kiebitzschutz im Rhein-Kreis Neuss erfolgreich eingesetzt werden könnten.

 

Die Verwaltung (Amt 61.2, Entwicklungs- und Landschaftsplanung) hat diese Anregung aufgegriffen und noch im März / April dieses Jahres, gemeinsam mit der Biologischen Station und der Landwirtschaftskammer Rheinland eine Initiative unternommen, um kurzfristig Maßnahmen zum Kiebitzschutz im Rhein-Kreis Neuss durchzuführen. Zunächst wurden durch die Biologische Station die bekannten, aktuellen Standorte von Kiebitzvorkommen im Rhein-Kreis Neuss recherchiert und zusammengestellt. Auf dieser Grundlage konnten die Eigentümer der betreffenden Flächen ermittelt und eine Karte der aktuellen Kiebitzvorkommen erstellt werden (Übersichtkarte, Anlage).

 

Die Ermittlung der Flächenbewirtschafter (Eigentümer/Pächter) erfolgte durch die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Rheinkreise auf Basis der zur Verfügung gestellten Eigentümerlisten der „Kiebitzflächen“. Es wurden insgesamt 9 Flächenbewirtschafter mit Kiebitzvorkommen auf ihren Ackerflächen festgestellt. Die Versendung des Anschreibens des Kreises an die Bewirtschafter erfolgte aus Datenschutzgründen ebenfalls durch die Landwirtschaftskammer.

 

In den betr. Anschreiben wurden den Bewirtschaftern die speziellen Vertragsangebote des Landes NRW zum Kiebitzschutz vorgestellt (Vertragspakete, Anlage) sowie auf weitere, allgemeine Möglichkeiten des Feldvogelschutzes auf Ackerstandorten hingewiesen. Gleichzeitig wurde das Angebot zu einem individuellen Beratungsgespräch unterbreitet. Leider blieben die Anschreiben ohne Antwort, die Gründe für das fehlende Interesse und die fehlende Dialogbereitschaft sind nicht bekannt.

 

Der Sachverhalt wird dem Runden Tisch zur weiteren Erörterung zur Kenntnis gegeben.

 

Am 14.11.2016 haben das Landesumweltministerium und die Spitzen der Landwirtschafts- und Naturschutzverbände in NRW eine Kooperationsvereinbarung zum Streuobstwiesenschutz unterzeichnet, die zunächst bis 2023 gelten und der Erhaltung und Vermehrung von Streuobstwiesen dienen soll.

 

Die Vereinbarung und eine entsprechende Pressemitteilung sind zur Information beigefügt.