Betreff
Verlängerte Nutzung der Baustraße "An der Rehhecke / Geulenstraße"
Vorlage
68/2230/XVI/2017
Aktenzeichen
68.4-40.01-7-093-17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Naturschutzbeirat erhebt gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die verlängerte Nutzung der vorhandenen Baustraße zur Andienung der Baustelle am Johanna-Etienne-Krankenhaus, Neuss bis zum 31.03.2020.


Sachverhalt:

Die Infrastruktur Neuss AöR hatte die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG zur Anlage einer Baustraße im Zuge der Kanalsanierung Geulenstraße / An der Rehhecke beantragt. Der Naturschutzbeirat hatte hiergegen in seiner Sitzung am 13.02.2017 (TOP 5.3) keinen Widerspruch erhoben. Im Licht der dort jährlich stattfindenden Amphibienwanderungen hatte der Beirat gefordert, die Amphibienwanderungen weiterhin zu gewährleisten und die Leiteinrichtungen funktionsfähig zu erhalten und wiederherzustellen. Weiterhin hatte der Beirat angeregt, eine Kompensation möglichst vor Ort durchzuführen.

 

Auf die Vorlagen zu TOP 5.3 der Sitzung des Beirates vom 13.02.2017 (Vorlage 68/1845/XVI/2017) sowie die Niederschrift zu dieser Sitzung wird verwiesen.

 

Nach verschiedenen Ortsterminen und -begehungen wurde entsprechend dem Beschluss des Beirates eine Möglichkeit gefunden, die Amphibienleiteinrichtungen so umzustellen, dass sie auch weiterhin währen der Nutzung der Baustraße ihre Funktion erfüllen können. Der Amphibienwanderweg ist damit gesichert.

 

Die zugelassene Baustraße war ursprünglich nur zeitweilig für die Kanalsanierung gedacht und sollte i. W. anschließend wieder beseitigt werden.

 

Die Johanna-Etienne-Krankenhaus gGmbH hat nunmehr beantragt, die Baustraße auch für die Um- und Erweiterungsbauten am Krankenhaus nutzen zu dürfen. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für Ende März 2020 vorgesehen.

Begründet wird dieser Antrag damit, dass im Umfeld des Krankenhauses nur beengte Verkehrsflächen für den Baustellenverkehr zur Verfügung stehen. Dies werde starke Eingriffe in den ruhenden Verkehr erfordern und könne zu einer Behinderung für die Rettungswege, insbesondere für Krankentransporte und Notarzteinsätze führen. Eine entsprechende Einschätzung des Bürgermeisters der Stadt Neuss - Besondere Verkehrslenkung - liegt vor. Der Bürgermeister empfiehlt dringend die Nutzung der Baustraße.

 

Ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie eine artenschutzfachliche Vorprüfung liegen bereits aus dem ursprünglichen Verfahren vor und wurden der verlängerten Laufzeit Rechnung tragend angepasst.

 

Nach der artenschutzfachlichen Vorprüfung ist auszuschließen, dass planungsrelevante Arten i. S. d. Verbote des § 44 BNatSchG durch die Maßnahme betroffen sind.

 

Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag bewertet den zeitlich verlängerten Eingriff in Natur und Landschaft und schlägt vor, das zusätzlich entstehende Kompensationsdefizit vor Ort auszugleichen. Hierzu sind noch Gespräche mit dem Projektträger und der Stadt Neuss zu führen. Möglicherweise kommt die Anlage von wechselfeuchten Mulden in der Peripherie des Krankenhauses in Betracht.

 

Angesichts der erheblichen verkehrstechnischen Schwierigkeiten und Risiken, die bei frühzeitigem Rückbau der Baustraße durch den Baustellenverkehr der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Krankenhaus auftreten würden, beabsichtigt die Untere Naturschutzbehörde die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses.

 

Der Naturschutzbeirat wird um Entscheidung im Rahmen seines Widerspruchsrechtes nach § 75 LNatSchG NRW gebeten.