Sachverhalt:
Der Doppelhaushalt 2016/2017
wurde vom Kreistag am 14.03.2016 beschlossen. Mit Verfügung vom 05.09.2016 hat
die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung und ihre Anlagen für die
Haushaltsjahre 2016/2017 zur Kenntnis genommen und gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW die in § 6
der Haushaltssatzung festgelegten Kreisumlagesätze von 40,75 v.H. der für 2016
und 2017 geltenden Bemessungsgrundlagen genehmigt.
Im Falle einer Haushaltsplanung
für zwei Jahre ist gemäß § 9 GemHVO NRW dem Kreistag eine Fortschreibung der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen.
Mit Beschluss KT/20170328/Ö5.2
vom 28.03.2017 nahm der Kreistag die vorgeschriebene Fortschreibung zur
Kenntnis.
Die Verwaltung wird in der
Sitzung des Finanzausschusses zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2017 Stellung
nehmen.
Eine aktuelle Gesamtübersicht
wird zur Sitzung vorgelegt und entsprechend erläutert.