Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gem. § 3
Abs. 2 Satz 1 AdVermiG ist eine Adoptionsvermittlungsstelle mit mindestens zwei
Vollzeitkräften oder der entsprechenden Anzahl von Teilzeitkräften zu besetzen.
Die Fachkräfte dürfen zudem nicht mit überwiegend vermittlungsfremden Aufgaben
befasst sein. Neben einer Konzentration auf die Vermittlungstätigkeit soll
sichergestellt werden, dass wenigstens zwei Fachkräfte ständig in maßgeblichen
Umfang Aufgaben im Adoptionsbereich wahrnehmen. Ein kollegialer Austausch soll
die Qualität der Vermittlungsarbeit sichern und verbessern. Die zentrale
Adoptionsvermittlungsstelle des Landesjugendamtes kann Ausnahmen zulassen, wenn
die Mindestanforderungen nur geringfügig unterschritten werden und ein
fachlicher Austausch sichergestellt ist.
Das
Gesetz überlässt es der Entscheidung des örtlichen Trägers, ob die
Pflichtaufgaben der Adoptionsvermittlung in einer eigenen
Adoptionsvermittlungsstelle oder in einer mit anderen Kommunen gebildeten
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle erledigt werden. Allerdings sind die strengen
Anforderungen an die personelle Ausstattung einer Adoptionsvermittlungsstelle
in der Gesetzesbegründung in direktem Zusammenhang zu Bildung gemeinsamer
Adoptionsvermittlungsstellen gesetzt worden, so dass gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstellen zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung
der Adoptionsvermittlung durchaus gewollt sind.
Für die
Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mehreren Kommunen ist
nach dem AdVermiG eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über
kommunale Gemeinschaftsaufgaben (GkG) abzuschließen, die dem Delegationsprinzip
folgt, d. h., ein Jugendamt handelt unter seinem Namen auch für andere
Jugendämter.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben haben die
Städte Grevenbroich, Kaarst und Meerbusch sowie der Rhein-Kreis Neuss am
10.12.2002 eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer
gemeinsamen Adoptionsvermittlung abgeschlossen. Das Jugendamt des Rhein-Kreises
Neuss hat gemäß der Vereinbarung nunmehr sämtliche Aufgaben der
Adoptionsvermittlung in seine Zuständigkeit übernommen.
Die Städte Neuss und Dormagen haben zum damaligen
Zeitpunkt entschieden, eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle beim
Jugendamt der Stadt Neuss einzurichten.
Um der Mindestanforderung an den Stellenumfang der
auf zwei Vollzeitstellen zu berechnender Adoptionstätigkeit gerecht zu werden,
ist mit einer Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes die Personalressource
auf 42 Wochenstunden bemessen worden, die sich auf zwei Fachkräfte mit jeweils
21 Wochenstunden verteilt.
Die
gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle hat am 01.01.2003 ihre Arbeit
aufgenommen. In einem jährlich erscheinenden schriftlichen Bericht erfolgt eine
Darstellung der Arbeit mit Informationen über Fachthemen und gesetzliche Änderungen
im Bereich Adoption. Auch im Kreisjugendhilfeausschuss wird der Bericht
regelmäßig vorgestellt.
Wie
viele andere Bereiche der Jugendhilfe auch, ist die Adoptionsvermittlung
gesellschaftlichen Entwicklungen unterworfen. Die Verhütung von Schwangerschaften,
die Akzeptanz und Unterstützung von alleinerziehenden Müttern und Vätern, die
Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin zur Erfüllung des Kinderwunsches, die
erzieherischen Angebote der Jugendhilfe sowie veränderte Lebens- und
Arbeitswelten haben zur Folge, dass die Zahl der in Deutschland ausgesprochenen
Adoptionen Personen abgenommen hat. Für das Jahr 2015 weist das Statistische
Bundesamt deutschlandweit insgesamt 3.812 Adoptionen aus. Dieser Wert hat sich
seit 2013 kaum verändert. Im Jahr 2000 gab es dagegen 6.373 Adoptionen und bei
Start der Adoptionsvermittlungsstelle im Jahr 2003 noch 5.336 Adoptionen.
Die
allgemeine bundesweite Entwicklung im Bereich der vermittelten Adoptionen macht
sich auch im Rhein-Kreis Neuss an einer Abnahme der Fall- und
Bearbeitungszahlen bemerkbar.
|
Eignungsprüfungen |
Informationsgespräche |
laufende
Adoptionsverfahren |
Laufende
Stiefeltern-/Verwandtenadoptionen |
Herkunftsaufklärung |
Nachsorge |
Erwachsenenadoption |
2005 |
31 |
43 |
9 |
10 |
11 |
7 |
- |
2006 |
29 |
25 |
18 |
16 |
7 |
8 |
- |
2007 |
34 |
24 |
16 |
20 |
20 |
12 |
- |
2008 |
20 |
51 |
16 |
11 |
15 |
7 |
- |
|
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|
|
|
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|
|
2013 |
14 |
46 |
3 |
7 |
6 |
13 |
5 |
2014 |
21 |
39 |
2 |
6 |
6 |
14 |
2 |
2015 |
10 |
39 |
1 |
4 |
6 |
17 |
2 |
2016 |
12 |
37 |
6 |
15 |
3 |
15 |
3 |
Auch die Zahl der Adoptionsbewerber ist im gleichen Zeitraum um mehr
als 50% zurückgegangen.
Die Verringerung der Fall- und Bearbeitungszahlen macht eine personelle Anpassung an den sich dadurch
verringernden Arbeitsaufwand erforderlich.
Die gesetzlichen Vorgaben und die erteilte Ausnahmegenehmigung des
Landesjugendamtes zeigen jedoch, dass die Adoptionsvermittlungsstelle beim
Jugendamt des Rhein-Kreis Neuss bereits unter der vorgesehenen gesetzlichen
Personalausstattung liegt. Damit besteht keine Möglichkeit, das vorzuhaltene
Personal an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Entsprechendes gilt auch für
die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Neuss.
Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Städte Neuss und
Dormagen umfasst mit 219.500 Einwohnern in etwa die gleiche Einwohnerzahl wie
die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Rhein-Kreises Neuss mit den
Städten Grevenbroich, Kaarst und Meerbusch mit 230.500 Einwohnern. Auch
personell sind beide Adoptionsvermittlungsstellen gleich ausgestattet. Bei der
Stadt Neuss sind 1,12 Vollzeitstellen eingesetzt, beim Rhein-Kreis Neuss sind
es 1,08 Vollzeitstellen.
Mit der Stadt Neuss sind daher Gespräche mit dem Ziel geführt worden,
eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für den gesamten Rhein-Kreis Neuss
einzurichten. Angesiedelt werden soll die gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle für alle Jugendämter des Rhein-Kreises Neuss beim
Jugendamt der Stadt Neuss.
Die Bürgermeister aller Städte und Gemeinden in Rhein-Kreis Neuss
befürworten eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.
Für eine gemeinsame kreisweit zuständige Adoptionsvermittlungsstelle
empfiehlt das Landesjugendamt für den Rhein-Kreis Neuss 1,7 Vollzeitstellen.
Dieses entspricht auch den eigenen Berechnungen. Derzeit vorgehalten werden im
Rhein-Kreis Neuss 2,2 Vollzeitstellen, die sich auf beide
Adoptionsvermittlungsstellen verteilen. Mit einer Zusammenlegung könnten, aus
Sicht des Kreisjugendamtes, 0,5 Vollzeitstellen eingespart werden, ohne dass
sich dieses negativ auf die Qualität der Aufgabenwahrnehmung auswirken würde.
Somit könnten jährlich etwa 40.000 € eingespart werden. Werden die 1,7
Vollzeitstellen auf bspw. drei Fachkräfte aufgeteilt, sind ein kollegialer und
fachlicher Austausch sowie eine hinreichende Vertretung und Erreichbarkeit
wesentlich besser gewährleistet. Eine zentrale Anlaufstelle ist zudem
bürgerfreundlicher und ermöglicht eine einheitliche und effektive
Aufgabenwahrnehmung.
Derzeit bereiten die Stadt Neuss und der Rhein-Kreis Neuss einen
Entwurf für eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vor.
Nach Zustimmung und Unterzeichnung der Vereinbarung durch beteiligten
Kommunen ist die Vereinbarung dem Regierungspräsidenten zur Genehmigung
vorzulegen sowie eine Genehmigung des Landesjugendamtes einzuholen.