Betreff
Übertragung der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss an die Stadt Neuss
Vorlage
51/2259/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 AdVermiG ist eine Adoptionsvermittlungsstelle mit mindestens zwei Vollzeitkräften oder der entsprechenden Anzahl von Teilzeitkräften zu besetzen. Die Fachkräfte dürfen zudem nicht mit überwiegend vermittlungsfremden Aufgaben befasst sein. Neben einer Konzentration auf die Vermittlungstätigkeit soll sichergestellt werden, dass wenigstens zwei Fachkräfte ständig in maßgeblichen Umfang Aufgaben im Adoptionsbereich wahrnehmen. Ein kollegialer Austausch soll die Qualität der Vermittlungsarbeit sichern und verbessern. Die zentrale Adoptionsvermittlungsstelle des Landesjugendamtes kann Ausnahmen zulassen, wenn die Mindestanforderungen nur geringfügig unterschritten werden und ein fachlicher Austausch sichergestellt ist.

Das Gesetz überlässt es der Entscheidung des örtlichen Trägers, ob die Pflichtaufgaben der Adoptionsvermittlung in einer eigenen Adoptionsvermittlungsstelle oder in einer mit anderen Kommunen gebildeten gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle erledigt werden. Allerdings sind die strengen Anforderungen an die personelle Ausstattung einer Adoptionsvermittlungsstelle in der Gesetzesbegründung in direktem Zusammenhang zu Bildung gemeinsamer Adoptionsvermittlungsstellen gesetzt worden, so dass gemeinsame Adoptionsvermittlungsstellen zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung der Adoptionsvermittlung durchaus gewollt sind.   

Für die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mehreren Kommunen ist nach dem AdVermiG eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsaufgaben (GkG) abzuschließen, die dem Delegationsprinzip folgt, d. h., ein Jugendamt handelt unter seinem Namen auch für andere Jugendämter.

Für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben haben die Städte Grevenbroich, Kaarst und Meerbusch sowie der Rhein-Kreis Neuss am 10.12.2002 eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlung abgeschlossen. Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss hat gemäß der Vereinbarung nunmehr sämtliche Aufgaben der Adoptionsvermittlung in seine Zuständigkeit übernommen.

Die Städte Neuss und Dormagen haben zum damaligen Zeitpunkt entschieden, eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle beim Jugendamt der Stadt Neuss einzurichten.

Um der Mindestanforderung an den Stellenumfang der auf zwei Vollzeitstellen zu berechnender Adoptionstätigkeit gerecht zu werden, ist mit einer Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes die Personalressource auf 42 Wochenstunden bemessen worden, die sich auf zwei Fachkräfte mit jeweils 21 Wochenstunden verteilt.

Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle hat am 01.01.2003 ihre Arbeit aufgenommen. In einem jährlich erscheinenden schriftlichen Bericht erfolgt eine Darstellung der Arbeit mit Informationen über Fachthemen und gesetzliche Änderungen im Bereich Adoption. Auch im Kreisjugendhilfeausschuss wird der Bericht regelmäßig vorgestellt. 

Wie viele andere Bereiche der Jugendhilfe auch, ist die Adoptionsvermittlung gesellschaftlichen Entwicklungen unterworfen. Die Verhütung von Schwangerschaften, die Akzeptanz und Unterstützung von alleinerziehenden Müttern und Vätern, die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin zur Erfüllung des Kinderwunsches, die erzieherischen Angebote der Jugendhilfe sowie veränderte Lebens- und Arbeitswelten haben zur Folge, dass die Zahl der in Deutschland ausgesprochenen Adoptionen Personen abgenommen hat. Für das Jahr 2015 weist das Statistische Bundesamt deutschlandweit insgesamt 3.812 Adoptionen aus. Dieser Wert hat sich seit 2013 kaum verändert. Im Jahr 2000 gab es dagegen 6.373 Adoptionen und bei Start der Adoptionsvermittlungsstelle im Jahr 2003 noch 5.336 Adoptionen. 

Die allgemeine bundesweite Entwicklung im Bereich der vermittelten Adoptionen macht sich auch im Rhein-Kreis Neuss an einer Abnahme der Fall- und Bearbeitungszahlen bemerkbar.

 

Eignungsprüfungen

Informationsgespräche

laufende Adoptionsverfahren

Laufende Stiefeltern-/Verwandtenadoptionen

Herkunftsaufklärung

Nachsorge

Erwachsenenadoption

2005

31

43

9

10

11

7

-

2006

29

25

18

16

7

8

-

2007

34

24

16

20

20

12

-

2008

20

51

16

11

15

7

-

 

 

 

 

 

 

 

 

2013

14

46

3

7

6

13

5

2014

21

39

2

6

6

14

2

2015

10

39

1

4

6

17

2

2016

12

37

6

15

3

15

3

 

Auch die Zahl der Adoptionsbewerber ist im gleichen Zeitraum um mehr als 50% zurückgegangen.

 

Die Verringerung der Fall- und Bearbeitungszahlen macht  eine personelle Anpassung an den sich dadurch verringernden Arbeitsaufwand erforderlich.

 

Die gesetzlichen Vorgaben und die erteilte Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes zeigen jedoch, dass die Adoptionsvermittlungsstelle beim Jugendamt des Rhein-Kreis Neuss bereits unter der vorgesehenen gesetzlichen Personalausstattung liegt. Damit besteht keine Möglichkeit, das vorzuhaltene Personal an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Entsprechendes gilt auch für die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Neuss.

 

Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Städte Neuss und Dormagen umfasst mit 219.500 Einwohnern in etwa die gleiche Einwohnerzahl wie die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Rhein-Kreises Neuss mit den Städten Grevenbroich, Kaarst und Meerbusch mit 230.500 Einwohnern. Auch personell sind beide Adoptionsvermittlungsstellen gleich ausgestattet. Bei der Stadt Neuss sind 1,12 Vollzeitstellen eingesetzt, beim Rhein-Kreis Neuss sind es 1,08 Vollzeitstellen.

 

Mit der Stadt Neuss sind daher Gespräche mit dem Ziel geführt worden, eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für den gesamten Rhein-Kreis Neuss einzurichten. Angesiedelt werden soll die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für alle Jugendämter des Rhein-Kreises Neuss beim Jugendamt der Stadt Neuss.

 

Die Bürgermeister aller Städte und Gemeinden in Rhein-Kreis Neuss befürworten eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.

 

Für eine gemeinsame kreisweit zuständige Adoptionsvermittlungsstelle empfiehlt das Landesjugendamt für den Rhein-Kreis Neuss 1,7 Vollzeitstellen. Dieses entspricht auch den eigenen Berechnungen. Derzeit vorgehalten werden im Rhein-Kreis Neuss 2,2 Vollzeitstellen, die sich auf beide Adoptionsvermittlungsstellen verteilen. Mit einer Zusammenlegung könnten, aus Sicht des Kreisjugendamtes, 0,5 Vollzeitstellen eingespart werden, ohne dass sich dieses negativ auf die Qualität der Aufgabenwahrnehmung auswirken würde. Somit könnten jährlich etwa 40.000 € eingespart werden. Werden die 1,7 Vollzeitstellen auf bspw. drei Fachkräfte aufgeteilt, sind ein kollegialer und fachlicher Austausch sowie eine hinreichende Vertretung und Erreichbarkeit wesentlich besser gewährleistet. Eine zentrale Anlaufstelle ist zudem bürgerfreundlicher und ermöglicht eine einheitliche und effektive Aufgabenwahrnehmung. 

 

Derzeit bereiten die Stadt Neuss und der Rhein-Kreis Neuss einen Entwurf für eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vor.

 

Nach Zustimmung und Unterzeichnung der Vereinbarung durch beteiligten Kommunen ist die Vereinbarung dem Regierungspräsidenten zur Genehmigung vorzulegen sowie eine Genehmigung des Landesjugendamtes einzuholen.