Betreff
Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen - Verwendung der Mittel aus dem Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
Vorlage
51/2261/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der vorgeschlagenen Verteilung der Investitionsmittel per Schlüsselzuweisung zu.

Die Mittel werden auf folgender Basis berechnet und zugeteilt:

 

Anzahl der Kinder, die im Zeitraum 01.08.2010 bis 31.07.2016 geboren wurden (Stichtag 01.01.2017) in

 

-          Jüchen                             1.256

-          Korschenbroich                  1.816

-          Rommerskirchen                   757

gesamt:                                3.829

 

Förderung pro Kind: 941.803 € : 3.829 Kinder = 245,97 € pro Kind

 

Für die Kommunen errechnen sich folgende Quoten:

 

-          Jüchen                             308.933,03 €

-          Korschenbroich                  446.673,87 €

-          Rommerskirchen                186.196,10 €

 gesamt:                               941.803,00 €

 

Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel von einer Kommune nicht vollständig abgerufen werden, können sie per Schlüsselzuweisung auf der o.a. Grundlage an die verbleibenden Kommunen weiter bewilligt werden.

 


Sachverhalt:

Das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vom 23.06.2017 ist am 29.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Mit einem Volumen von 1.126.000.000 Euro will die Bundesregierung die Schaffung von 100.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen unterstützen. Dies gilt erstmals auch für Kinder ab einem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 01.07.2016 begonnen wurden.

 

Für Nordrhein-Westfalen besteht ein Verfügungsrahmen in Höhe von 242.969.021 Euro.

Dieser Betrag ist per Schlüsselzuweisung vom Land auf die Jugendämter in NRW aufgeteilt worden.

Für das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss stehen 941.803 Euro zur Verfügung, die wiederum auf die Kommunen im Zuständigkeitsbereich bedarfsgerecht aufgeteilt werden sollen.

Da in allen drei Kommunen ein erheblicher Bedarf festzustellen ist, wird vorgeschlagen, die zur Verfügung stehenden Mittel per Schlüsselzuweisung aufzuteilen.

 

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des neuen Bundesinvestitionsprogramms

2017 bis 2020 können folgende Maßnahmen gefördert werden:

 

Ø  Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen zur Schaffung und              Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt.

Ø  Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen (Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen) für bestehende Betreuungsplätze für Kinder bis zum

          Schuleintritt, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden.

Ø  Investitionsmaßnahmen in der Kindertagespflege zur Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren.

 

Ø  Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen ab dem 01. Juli 2016 begonnen wurde. Es ist zunächst grundsätzlich von einem Durchführungs- und. Bewilligungszeitraum bis zum 30. Juni 2021 auszugehen.

 

Ø  Die zur Verfügung stehenden Mittel sind mit entscheidungsreifen Anträgen bis zum 10.01.2018 beim Landesjugendamt zu beantragen.

 

Ø  Fördersätze für die Anteilfinanzierung:

 

o  Bei Neubaumaßnahmen werden 90 % der anerkennungsfähigen Kosten pro Platz   gefördert.

 

§   bei Neubaumaßnahmen stehen bis zu 30.000,00 € pro Platz zur Verfügung,

§   bei Umbaumaßnahmen bis zu 13.000,00 €,

§   Ausstattungsmaßnahmen bis zu 3.500,00 €,

§   der Träger hat einen Eigenanteil in Höhe von 10% zu tragen.

 

§  Bei Sanierungsmaßnahmen werden 70 % der anerkennungsfähigen Kosten pro Platz     gefördert.

 

§  bei Sanierungsmaßnahmen stehen bis zu 8.500,00 € pro Platz zur Verfügung, soweit die Maßnahme dem Erhalt von Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt dienen, die ohne diese Maßnahme wegfallen würden.

§  Bei Maßnahmen, die zur Qualitätsentwicklung beitragen (Verbesserung des Raumprogramms wie zusätzliche Bewegungsräume, Räume für die Einnahme von Mahlzeiten, Räume für die Arbeit mit Eltern) werden Kosten pro Platz wie folgt anerkannt:

 

§ Neubau: 8.500,00 €

§ Umbau: 4.250,00 €

§ Für Substanzerhaltende Maßnahmen: 8.500,00 €

 

Die Kommunen im Zuständigkeitsbereich sind am 25.08.2017 vom Kreisjugendamt / Landesjugendamt per Email über die Fördermöglichkeit informiert worden.

Da in allen drei Kommunen ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren festzustellen ist, hat das Kreisjugendamt mit der o.a. Email den Bürgermeistern einen Vorschlag zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel unterbereitet. Der Vorschlag ist von den Bürgermeistern akzeptiert worden.

 

Vorschlag zur Verteilung der Mittel:

 

Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden per Schlüsselzuweisung auf der Basis der Kinderzahlen im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag 01.01.2017 verteilt.

 

Anzahl der Kinder, die im Zeitraum 01.08.2010 bis 31.07.2016 geboren wurden in

 

-          Jüchen                             1.256

-          Korschenbroich                  1.816

-          Rommerskirchen                   757

gesamt:                                3.829

 

Förderung pro Kind: 941.803 € : 3.829 Kinder = 245,97 € pro Kind

 

Für die Kommunen errechnen sich folgende Quoten:

 

-          Jüchen                             308.933,03 €

-          Korschenbroich                  446.673,87 €

-          Rommerskirchen                186.196,10 €

 gesamt:                               941.803,00

 

Der Bedarf im Einzelnen:

 

-          Gemeinde Jüchen:

o   die im Bau befindliche Kindertageseinrichtung in Otzenraht kann mit weiteren Ausbaumitteln gefördert werden.

o   Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe im Bereich Jüchen-Garzweiler-Priesterath im ehemaligen Bürgerhaus Priesterath

 

-          Stadt Korschenbroich

o   Die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Herrenshoff um zwei Gruppen kann mit den Ausbaumitteln gefördert werden, darüber hinaus

o   zwei bis drei Gruppen in Glehn,

o   zwei Gruppen in Kleinenbroich,

o   vier Gruppen im Neubaugebiet Niers-Aue in Korschenbroich

 

-          Gemeinde Rommerskirchen

o   Die Erweiterung der Kita Gorchheimer Weg kann mit weiteren Ausbaumitteln gefördert werden

o   eine weitere Gruppe im Bereich Evinghoven, Widdeshoven, Oekoven und Deelen ist laut Bedarfsplanung notwendig.

 

Die Möglichkeiten der Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen in den Kommunen werden mit dem Kreisjugendamt abgestimmt und in den politischen Gremien der Kommunen so zeitig beraten und beschlossen, dass eine rechtzeitige Antragstellung möglich ist.

 

Der zusätzliche Bedarf ist im Rahmen der Bedarfsplanung ermittelt worden und resultiert u.a. aus der konkreten Planung und Umsetzung von Neubaugebieten in den drei Kommunen.