Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der vorgeschlagenen Verteilung der
Investitionsmittel per Schlüsselzuweisung zu.
Die Mittel werden auf folgender Basis berechnet und zugeteilt:
Anzahl der Kinder, die im Zeitraum 01.08.2010 bis 31.07.2016 geboren
wurden (Stichtag 01.01.2017) in
-
Jüchen 1.256
-
Korschenbroich 1.816
-
Rommerskirchen
757
gesamt: 3.829
Förderung pro Kind: 941.803 € : 3.829 Kinder = 245,97
€ pro Kind
Für die Kommunen errechnen sich folgende
Quoten:
-
Jüchen 308.933,03 €
-
Korschenbroich 446.673,87
€
-
Rommerskirchen 186.196,10 €
gesamt: 941.803,00 €
Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel von einer Kommune nicht
vollständig abgerufen werden, können sie per Schlüsselzuweisung auf der o.a.
Grundlage an die verbleibenden Kommunen weiter bewilligt werden.
Sachverhalt:
Das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der
Kindertagesbetreuung vom 23.06.2017 ist am 29.06.2017 im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht worden. Es tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Mit einem
Volumen von 1.126.000.000 Euro will die Bundesregierung die Schaffung von
100.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen unterstützen. Dies gilt erstmals auch
für Kinder ab einem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Förderfähig
sind Maßnahmen, die ab dem 01.07.2016 begonnen wurden.
Für Nordrhein-Westfalen besteht ein Verfügungsrahmen in Höhe von
242.969.021 Euro.
Dieser Betrag ist per Schlüsselzuweisung vom Land auf die Jugendämter
in NRW aufgeteilt worden.
Für das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss stehen 941.803 Euro zur Verfügung, die wiederum auf die Kommunen im
Zuständigkeitsbereich bedarfsgerecht aufgeteilt werden sollen.
Da in allen drei Kommunen ein erheblicher Bedarf festzustellen ist, wird
vorgeschlagen, die zur Verfügung stehenden Mittel per Schlüsselzuweisung
aufzuteilen.
Mit den zur Verfügung
stehenden Mitteln des neuen Bundesinvestitionsprogramms
2017 bis 2020
können folgende Maßnahmen gefördert werden:
Ø Investitionsmaßnahmen
in Kindertageseinrichtungen zur Schaffung und Inbetriebnahme neuer
Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt.
Ø Investitionsmaßnahmen
in Kindertageseinrichtungen (Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen) für
bestehende Betreuungsplätze für Kinder bis zum
Schuleintritt, die ohne
Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden.
Ø Investitionsmaßnahmen
in der Kindertagespflege zur Schaffung und Inbetriebnahme neuer
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren.
Ø Förderfähig sind
Maßnahmen, mit denen ab dem 01. Juli 2016 begonnen wurde. Es ist zunächst
grundsätzlich von einem Durchführungs- und. Bewilligungszeitraum bis zum 30.
Juni 2021 auszugehen.
Ø Die zur Verfügung
stehenden Mittel sind mit entscheidungsreifen Anträgen bis zum 10.01.2018 beim
Landesjugendamt zu beantragen.
Ø Fördersätze für
die Anteilfinanzierung:
o Bei
Neubaumaßnahmen werden 90 % der anerkennungsfähigen Kosten pro Platz gefördert.
§
bei Neubaumaßnahmen stehen bis zu 30.000,00 € pro
Platz zur Verfügung,
§
bei Umbaumaßnahmen bis zu 13.000,00 €,
§
Ausstattungsmaßnahmen bis zu 3.500,00 €,
§
der Träger hat einen Eigenanteil in Höhe von 10%
zu tragen.
§
Bei Sanierungsmaßnahmen werden 70 % der
anerkennungsfähigen Kosten pro Platz gefördert.
§
bei Sanierungsmaßnahmen stehen bis zu 8.500,00 € pro
Platz zur Verfügung, soweit die Maßnahme dem Erhalt von Plätzen für Kinder bis
zum Schuleintritt dienen, die ohne diese Maßnahme wegfallen würden.
§
Bei Maßnahmen, die zur Qualitätsentwicklung
beitragen (Verbesserung des Raumprogramms wie zusätzliche Bewegungsräume, Räume
für die Einnahme von Mahlzeiten, Räume für die Arbeit mit Eltern) werden Kosten
pro Platz wie folgt anerkannt:
§ Neubau: 8.500,00
€
§ Umbau: 4.250,00 €
§ Für
Substanzerhaltende Maßnahmen: 8.500,00 €
Die Kommunen im Zuständigkeitsbereich sind am 25.08.2017 vom
Kreisjugendamt / Landesjugendamt per Email über die Fördermöglichkeit
informiert worden.
Da in allen drei Kommunen ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen für Kinder
unter und über drei Jahren festzustellen ist, hat das Kreisjugendamt mit der
o.a. Email den Bürgermeistern einen Vorschlag zur Verteilung der zur Verfügung
stehenden Investitionsmittel unterbereitet. Der Vorschlag ist von den
Bürgermeistern akzeptiert worden.
Vorschlag zur
Verteilung der Mittel:
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden per Schlüsselzuweisung
auf der Basis der Kinderzahlen im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag
01.01.2017 verteilt.
Anzahl der
Kinder, die im Zeitraum 01.08.2010 bis 31.07.2016 geboren wurden in
-
Jüchen 1.256
-
Korschenbroich 1.816
-
Rommerskirchen
757
gesamt: 3.829
Förderung pro Kind: 941.803 € : 3.829 Kinder = 245,97
€ pro Kind
Für die Kommunen errechnen sich folgende
Quoten:
-
Jüchen 308.933,03 €
-
Korschenbroich 446.673,87
€
-
Rommerskirchen 186.196,10 €
gesamt: 941.803,00
Der Bedarf im Einzelnen:
-
Gemeinde Jüchen:
o
die im Bau befindliche Kindertageseinrichtung in
Otzenraht kann mit weiteren Ausbaumitteln gefördert werden.
o
Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe im Bereich
Jüchen-Garzweiler-Priesterath im ehemaligen Bürgerhaus Priesterath
-
Stadt Korschenbroich
o
Die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in
Herrenshoff um zwei Gruppen kann mit den Ausbaumitteln gefördert werden,
darüber hinaus
o
zwei bis drei Gruppen in Glehn,
o
zwei Gruppen in Kleinenbroich,
o
vier Gruppen im Neubaugebiet Niers-Aue in
Korschenbroich
-
Gemeinde Rommerskirchen
o
Die Erweiterung der Kita Gorchheimer Weg kann mit
weiteren Ausbaumitteln gefördert werden
o
eine weitere Gruppe im Bereich Evinghoven,
Widdeshoven, Oekoven und Deelen ist laut Bedarfsplanung notwendig.
Die Möglichkeiten der Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen in den Kommunen
werden mit dem Kreisjugendamt abgestimmt und in den politischen Gremien der
Kommunen so zeitig beraten und beschlossen, dass eine rechtzeitige
Antragstellung möglich ist.
Der zusätzliche Bedarf ist im Rahmen der Bedarfsplanung ermittelt
worden und resultiert u.a. aus der konkreten Planung und Umsetzung von
Neubaugebieten in den drei Kommunen.