Betreff
Gesellschaftsvertrag Rhein-Kreis Neuss Kliniken GmbH- Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage
010/2266/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag bestätigt den am 12.07.2017 gefassten Dringlichkeitsbeschluss des Kreisausschusses und erhebt ihn zu seinen Beschlüssen.

 


Sachverhalt:

Der Kreisausschuss fasste in seiner Sitzung am 12.07.2017 im Wege der Dringlichkeit folgenden Beschluss:

 

 

Beschluss:

Der Gesellschaftsvertrag der Rhein-Kreis Neuss Kliniken GmbH wird wie folgt geändert:

 

§ 2 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:

 

„Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, wenn dies nicht gegen das

Gemeinnützigkeitsrecht nach den Vorschriften des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke"

der Abgabenordnung verstößt.“

 

 

§ 7 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert und neu gefasst:

 

㤠7 Gesellschafterversammlung

 

(1) Der Rhein-Kreis Neuss wird in der Gesellschafterversammlung durch den Kreisausschuss

vertreten. Die Stimmabgabe erfolgt durch den hiermit entsprechend bevollmächtigten

Landrat oder durch den hiermit entsprechend bevollmächtigten stellvertretenden

Vorsitzenden des Kreisausschusses. Letzterer soll, ohne dass dies seine Vertretungsmacht im

Außenverhältnis einschränkt, nur im Falle der Verhinderung des Landrats tätig werden. Die

Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden.

 

(2) Für den Kreisausschuss als Vertreter des Rhein-Kreises Neuss in der

Gesellschafterversammlung gelten die Regelungen der Kreisordnung NRW, der Hauptsatzung

des Rhein-Kreises Neuss sowie der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises

Neuss in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechend.

 

(3) Die Geschäftsführung der GmbH ist berechtigt und verpflichtet, an der Versammlung

teilzunehmen. Die Gesellschafterversammlung kann sie von der Teilnahme an bestimmten

Sitzungsgegenständen ausschließen.

 

(4) Erklärungen der Gesellschafterversammlung werden vom hiermit entsprechend

bevollmächtigten Landrat oder durch den hiermit entsprechend bevollmächtigten

stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses abgegeben, und zwar unter der

Bezeichnung "Gesellschafterversammlung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken GmbH". Der

stellvertretende Vorsitzende des Kreisausschusses soll, ohne dass dies seine

Vertretungsmacht im Außenverhältnis einschränkt, nur im Falle der Verhinderung des

Landrats tätig werden.“

 

In § 8 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender neue Satz 2 eingefügt:

„Die gemäß § 9 Absatz 7 vom Kreistag erteilten Weisungen gehen den von der

Gesellschafterversammlung erteilten Weisungen vor.“

 

In § 8 Absatz 1 wird im neuen Satz 3 das Wort „Sie“ durch die Worte „Die

Gesellschafterversammlung“ ersetzt.

 

In § 9 wird der Absatz 4 gestrichen. Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4, der bisherige

Absatz 6 wird Absatz 5, der bisherige Absatz 7 wird Absatz 6, der bisherige Absatz 8 wird

Absatz 7 und der bisherige Absatz 9 wird Absatz 8. In dem neuen Absatz 6 werden die Worte

„und der Vorsitzende des Betriebsrates“ gestrichen.

 

 

Nach § 13 Absatz 5 Buchstabe k) wird folgender Buchstabe l) angefügt:

 

„l) Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung einer Beteiligungsgesellschaft.“

 

Nach § 13 Absatz 7 wird folgender neuer Absatz 8 angefügt:

 

„(8) Die Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Geschäftsführer / den Geschäftsführern

erfolgt durch den hiermit entsprechend bevollmächtigten Landrat als dem Vorsitzenden der

Gesellschafterversammlung oder durch den hiermit entsprechend bevollmächtigten

stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses. Letzterer soll, ohne dass dies seine

Vertretungsmacht im Außenverhältnis einschränkt, nur im Falle der Verhinderung des

Landrats tätig werden.“

 

§ 14 erhält die Überschrift: „Jahresabschluss, Wirtschaftsführung“.

 

 

Außerdem wird § 14 um folgenden Absatz 5 ergänzt:

 

„(5) Für jedes Wirtschaftsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsführung ist

eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen und dem Rhein-Kreis Neuss zur Kenntnis

zu geben.“

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig