Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Zuständigkeiten der Kulturförderung
In der letzten
Sitzung des Kulturausschusses am 25.04.2017 wurde die Verwaltung um
Ausführungen zu den Zuständigkeiten der Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen
gebeten. Hierzu ist folgendes zu beachten:
A. Neue
Ausrichtung der Kulturpolitik
Der Koalitionsvertrag
von CDU und FDP für Nordrhein-Westfalen (2017 – 2022) sieht für den
Kulturhaushalt des Landes zur Stärkung der Planungssicherheit bis zum Jahr 2022
einen schrittweisen Anstieg der Ausgaben um 50 % gegenüber dem heutigen Stand
vor. Die Zuschüsse für kommunale Theater und Orchester sollen dabei stufenweise
angehoben werden. Landestheater und Orchester sollen gezielt gefördert werden.
Das
Kulturfördergesetz soll weiterentwickelt, ein Bibliotheksgesetz initiiert und
alle kulturrelevanten Gesetze in einem „Kulturgesetzbuch“ zusammengeführt
werden, die Schwerpunktbildungen im Kulturfördergesetz sollen dabei überprüft
werden, kommunale Spitzenverbände, sowie Organisationen und Verbände aus
Kultur, Kunst und kultureller Bildung sollen an der Aufstellung des
Kulturförderplans beteiligt werden.
Geplant sind ferner
u.a. Förderungen von Digitalisierungsmaßnahmen, die Erstellung eines digitalen
Kunstregisters für Kunst im Eigentum des Landes und landeseigener
Gesellschaften, bessere Vernetzungen insbesondere auch bei der Kulturarbeit der
Landschaftsverbände und des Landes, die Vereinfachung des Zuwendungsrechtes mit
einem möglichen Abbau des Jährlichkeitsprinzips, die Schaffung einer
gesetzlichen Grundlage für die Aufrechterhaltung von freier Kulturförderung in
Haushaltssicherungskommunen, die Neuauflage des Programms „Kunst am Bau“ für
öffentliche Bauten in einer erneuerten Form sowie die Verbesserung der
personellen Situation von nicht festangestellten Lehrkräften an Musikschulen.
Darüber hinaus
sieht der Vertrag vor, die Kultur- und Denkmalpflege gleichermaßen zu fördern
und den Ausstieg des Landes aus der Denkmalpflege rückgängig zu machen.
B. Bisherige
Kulturförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
1. Allgemeines
In enger
Kooperation mit den Kommunen und Gemeindeverbänden hat sich das Land
Nordrhein-Westfalen (NRW) dazu bereit erklärt, sowohl die kulturelle
Grundversorgung als auch Spitzenleistungen im Land zu unterstützen.
Die vielfältigen kulturellen Förderprogramme der Landesregierung
richten sich sowohl an Künstlerinnen und Künstler als auch an
Kulturorganisationen und -institutionen. Mit projektbezogener und
institutioneller Förderung werden dabei vor allem Arbeiten zur Vermittlung von
Kunst und Kultur unterstützt. Dabei deckt die Landesförderung sämtliche Kunst-
und Kultursparten ab, wie Bildende Kunst, Interkultur, Film/Neue Medien,
Literatur, Musik sowie Tanz und Theater.
Die in den Kulturberichten des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren
2013 – 2015 für das Gebiet des Rhein-Kreises Neuss separat ausgewiesenen
Fördermittel sind in der Anlage 1
aufgeführt.
2. Stiftungen
Zur Sicherstellung
einer kontinuierlichen und aufgabenspezifischen Kulturförderung hat die
Landesregierung NRW seit den 80er Jahren eine Reihe von Stiftungen bzw. Fonds
gegründet. Beispielhaft werden hier zwei genannt.
Die
Nordrhein-Westfalen Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege
(NRW-Stiftung) wurde 1986 von der Landesregierung gegründet und fördert
gemeinnützige Vereine, Verbände und ehrenamtliche arbeitende Gruppen, die sich
für Pflege und Schutz von Naturflächen sowie für die Bewahrung von Denkmälern,
Kulturbauten und –gütern engagieren. Im Rhein-Kreis Neuss wurden von der
Stiftung in den vergangenen Jahren eine Reihe von Projekten unterstützt, wie
die Instandsetzung des Epanchoirs in Neuss sowie eines Windmühlenflügels an der
Braunsmühle in Kaarst, die Sanierung der Zonser Stadtmauer und des Tuppenhofs,
die Errichtung der Remise am Kulturzentrum Sinsteden, die Restaurierung der
Jung-Dampflok im Feld- und Werkbahnmuseum sowie die Sanierung des historischen
Steinbrückenkreuzes im Park von Schloss Dyck.
Die Kunststiftung
NRW wirkt vor allem durch die Förderung von Ausstellungen, Konzerten,
Tanzprojekten, Theaterinszenierungen, Lesungen und Werkaufträgen. Einen
wichtigen Tätigkeitsschwerpunkt stellt auch die Nachwuchsförderung von jungen
außergewöhnlichen und besonders talentierten Künstlern. Ebenso gibt es im
Bereich der Nachwuchsförderung entsprechende Programme. Im Rhein-Kreis Neuss
unterstützte die Stiftung insbesondere das Raumortlabor der Stiftung Insel
Hombroich, die Sanierung von Schloss Dyck und das Festival Alte Musik
Knechtsteden.
3. Institutionelle
Förderungen
Das Land
Nordrhein-Westfalen fördert neben der Stiftung Museum Schloss Moyland, dem
Ruhr-Museum, dem Lippischen Landesmuseum Detmold die Stiftung Insel Hombroich
mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 650.000,- €.
4. Kulturförderprogramme für Kinder und
Jugendliche
4.1 Kulturrucksack
NRW
Das Programm, an
dem inzwischen über 200 Kommunen beteiligt sind, ist offen für alle
Kunstsparten und Kulturformen. Gemeinsam mit dem Bereich der Kinder- und
Jugendförderung und in enger Kooperation mit den Kommunen werden Projekte
entwickelt, die Kinder und Jugendliche zur Teilnahme und Mitgestaltung von
kulturellen Angeboten einladen. Das Archiv im Rhein-Kreis Neuss und das
Kreismuseum Zons beteiligen sich mit Aktionen im Städteverbund Dormagen-Monheim.
4.2 Landesprogramm
Kultur und Schule
Im Rahmen des
Programms werden seit dem Schuljahr 2006/2007 Künstlerinnen und Künstler aller
Sparten eingeladen, Projekte mit Kindern und Jugendlichen in den Schulen
(außerunterrichtlich) zu realisieren. Im Schuljahr 2016/2017 förderte das Land
Nordrhein-Westfalen 17 Kunstprojekte an 16 Schulen im Rhein-Kreis Neuss.
4.3 JeKits
(Jedem Kind Instrumente, Tanz, Stimme)
Durch das Programm
wird Kindern in der Grundschule ein Angebot musisch/tänzerischer Grundbildung
gemacht, das in den Schulalltag integriert ist und das Profil der beteiligten
Schulen um eine wesentliche ästhetische Komponente erweitert. Kinder können
erste grundlegende Erfahrungen mit den Ausdrucksformen Instrumentalspiel, Tanz
und Singen machen. Mit der KGS Alte Heerstraße Kaarst, der Gebrüder-Grimm-Schule
Wevelinghoven und seit dem Jahr 2016 die GGS Kaarst-Vorst wurden drei Schulen
aus dem Kreisgebiet mit in die Landesförderung aufgenommen. Für das Schuljahr
2016/17 erhielt der Kreis hierfür eine Förderung in Höhe von 22.872,- €.
5. Regionale Kulturpolitik
Zentraler Gegenstand im Rahmen dieses
Handlungsfeldes ist das 1996 eingeführte Förderprogramm „Regionale
Kulturpolitik“ in den zehn Kulturregionen: Bergisches Land, Hellweg,
Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Region Aachen, Rheinschiene,
Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen. Die Kulturregionen orientieren sich an
teils kulturhistorisch gewachsenen, teils neu entwickelten und in regionalem
Konsens erarbeiteten Kulturprofilen. Im Ruhrgebiet wird im Rahmen des
Förderprogramms im Unterschied zu den anderen neun Regionen ausschließlich die
freie Szene gefördert.
Die regionale Kulturpolitik fördert vorrangig Projekte, die der
Umsetzung der von den Regionen erarbeiteten Profile und Konzepte dienen.
Besonderer Wert wird dabei auf Projekte gelegt, die beispielgebend das
Kulturleben der Region in seiner Vielfalt erhalten und weiterentwickeln, den
regionalen Informationsaustausch über Kunst und Kultur fördern, den Zugang zu
Kultureinrichtungen und -ereignissen verbessern und neue Publikumsschichten
erschließen, Kulturschaffende qualifizieren und weiterbilden, Kulturangebote
einer Region koordinieren und entsprechende Strukturen schaffen, um neue Formen
und Wege der Zusammenarbeit mit anderen Aufgabenfeldern, insbesondere mit
Wirtschaft und Tourismus, aufzuzeigen und die bestimmte Zielgruppen,
insbesondere Kinder und Jugendliche, ansprechen oder den interkulturellen
Dialog fördern. Die verschiedenen Kulturregionen in NRW sollen nicht strikt
voneinander abgegrenzt werden. Wer sich projektbezogen einer bestimmten Region
zugehörig fühlt, soll dort mitwirken können. Die Regionen können unter
inhaltlich-fachlichen Gesichtspunkten für einzelne Projekte von den klassischen
Grenzen abweichen.
In den einzelnen Kulturregionen wurden
jeweils regional zusammengesetzte Beiräte für das Programm geschaffen, die
gegenüber dem Land Förderempfehlungen aussprechen und darüber hinaus zahlreiche
Kommunikations- und Multiplikatorenfunktionen übernehmen.
Der Rhein-Kreis
Neuss ist sowohl Mitglied im Kulturraum Niederrhein e.V. für den Niederrhein
als auch im Region Köln Bonn e.V. für die Rheinschiene. Für den Rhein-Kreis
Neuss besteht somit die Möglichkeit, Projektvorschläge im Rahmen der Regionalen
Kulturförderung bis zum 30.9. eines jeden Jahres sowohl über den Kulturraum
Niederrhein als auch über den Region Köln/Bonn e.V. einzureichen. Bei einer
Förderempfehlung ist der Antrag bis zum 30.11. eines jeden Jahres bei der
Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen.
Gewährt wird in der Regel eine
Anschubfinanzierung für maximal drei Jahre. Die in der Regel erwartete 50%ige
Eigenleistung der Projektträger verpflichtet die regionalen Partnerinnen und
Partner in den einzelnen Kulturregionen auch in finanzieller Hinsicht zur
Zusammenarbeit.
Die
Regierungsbezirke NRW sind auf der mittleren Verwaltungsebene das Bindeglied
zwischen der Landesregierung und den Kommunen und sorgen sich um eine
gleichmäßige und gerechte Entwicklung der gesamten Kulturregion. Alle Finanzmittel,
welche die Landesregierung an die unteren Verwaltungsebenen verteilt, werden
über die Bezirksregierungen verwaltet. Die Bezirksregierung ist verantwortlich
für die Ausführung der Landesaufgaben und Förderprogramme. Ihr kommt dabei die
Funktion zu, entsprechende Förderanträge entgegenzunehmen, Bewilligungen
auszustellen und die zweckentsprechende Verwendung der Landesfördermittel zu überprüfen. Sie ist
damit Anlaufstelle für die Antragstellung von Förderprojekten, während das
zuständige Ministerium für Kultur und
Wissenschaft die alleinige Entscheidung über die Bewilligung von
Fördermitteln fällt.
Im Bereich der
institutionellen Kulturförderung gibt es neben der Einzel- und Projektförderung
auch eine dauerhafte Unterstützung, z.B. Dauerförderung von Theatern und
Orchestern.
Im Jahr 2016
wurden im Rahmen der Regionalen Kulturförderung z.B. die Projekte „Region
inklusive – Form und Farbe im Rhein-Kreis Neuss“, der Rheinische Kultursommer
oder das Thermenjahr „Unterwegs.Mobilität und Reisen an Rhein und Maas“ des
kulturgeschichtlichen Museumsnetzwerkes gefördert.
6. Kultursekretariate
Die beiden NRW-Kultursekretariate in
Gütersloh und Wuppertal werden als dauerhafte Organisationen der
interkommunalen Kooperation gefördert. Diese von den Mitgliedsgemeinden
nichttheatertragender Städte umlagefinanzierten Geschäftsstellen erhalten vom
Land ein Projektbudget, das kooperativ verwendet wird. Sie unterstützen die
Mitgliedsgemeinden mit Serviceangeboten, führen einzelne Förderungen durch und
organisieren den Austausch unter den Mitgliedsgemeinden. Die Stadt Grevenbroich
ist als Kommune des Kreises Mitglied des Kultursekretariates Gütersloh.
7. Preise
und Stipendien
Das Land
Nordrhein-Westfalen vergibt zusätzlich zu Projektförderungen seit Jahrzehnten
zahlreiche Preise und Stipendien, z.B. den Förderpreis für junge
Künstler/-innen des Landes NRW, den Kinderbuchpreis oder den Staatspreis für
das Kunsthandwerk.
C. Regionale
Kulturarbeit des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)
Neben den
Gemeinden und Gemeindeverbänden spielen als eine nordrhein-westfälische
Besonderheit die beiden Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland
(LVR) eine besondere Rolle für die Kulturlandschaft. Gemäß § 5 der
Landschaftsverbandsordnung gehört der Kultursektor zu ihrem Kerntätigkeitsbereich.
Als kommunale Regionalverbände, in denen sowohl kreisfreie Städte als auch
Kreise vertreten sind, nehmen sie ein vielfältiges Aufgabenspektrum wahr.
Der
LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit unterstützt und fördert die Pflege, den Erhalt
und den Ausbau einer unverwechselbaren, sinnvoll und nachhaltig strukturierten
rheinischen Kulturlandschaft. Dazu gehören fachliche Beratungen ebenso wie die
Förderung von Projekten der Kultur- und Naturpflege sowie Auszeichnungen für
besondere Leistungen zum kulturellen Erbe des Rheinlandes.
Die LVR-Museumsberatung ist eine
Serviceeinrichtung für die Museen im Rheinland. Die kostenfreien
Beratungsangebote richten sich an alle Museen in kommunaler und privater
Trägerschaft. Als Ergebnis fachlicher Beratung können projektbezogene
Förderungen im Rahmen der LVR-Museumsförderung
zur Verfügung gestellt werden. Die abschließende Entscheidung über die
Fördermittel obliegt dem Kulturausschuss des LVR. Ziel der Förderung ist die
Erhaltung und inhaltliche Weiterentwicklung der Angebote, die Steigerung der
Besuchsqualität, die nachhaltige Stabilisierung sowie langfristige
Professionalisierung der Museumslandschaft im Rheinland.
Neben der
Museumsberatung und –förderung koordiniert der LVR-Fachbereich die Regionale Kulturförderung des LVR. Um
das kulturelle Erbe im Rheinland zu bewahren und zu stärken, fördert der LVR in
diesem Rahmen vor allem die Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften und
unterstützt die eigenen LVR-Museen und Kulturdienststellen. Die Anträge sind
bis zum 31.3. bei den Mitgliedskörperschaften vorzulegen und bis zum 30.4. beim
LVR zu stellen. Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung entscheidet
abschließend über die Anträge. Der LVR hat in 2016 die Optimierung der Magazinsituation
des Archivs im Rhein-Kreis Neuss mit einem Zuschuss von 70.000,- €, das
25-jährige Jubiläum des Festivals Alte Musik mit 20.000,- € sowie die
konservatorische Erfassung und Dokumentation des künstlerischen Nachlasses von
Erwin Heerich in Höhe von 30.000,- € gefördert.
D. Kommunale
Kulturförderung
Im Rahmen ihrer
jährlichen Kulturbudgets gewähren die einzelnen Kreise und Kommunen Zuschüsse
zur Förderung der Kulturarbeit in den jeweiligen Kreisen, Städten und Kommunen.
Neben der
jährlichen Unterstützung des Rheinischen Landestheaters, des Märchenspiele Zons
e.V., des Festivals Alte Musik, des Sängerkreises Neuss e.V. und der Freunde
und Förderer von Schloss Dyck e.V. stehen dem Rhein-Kreis Neuss für die
Projektförderung jährlich 12.000,- € zur Verfügung.
Für den Bereich
Kultur insgesamt, d.h. für die Kultureinrichtungen des Kreises und die
Kulturpflege, sieht der Rhein-Kreis Neuss für 2017 folgende Erträge und
Aufwendungen vor:
Teilergebnisplan Kultur |
Ansatz 2017 |
Erträge |
1.205.319 |
Aufwendungen |
4.149.359 |
ordentliches
Ergebnis |
-2.944.040 |
Der Anteil des
Zuschussbedarfs für den Bereich Kultur am Gesamtbetrag der Aufwendungen des
Rhein-Kreises Neuss beläuft sich damit auf 0,6 %.
E. Metropolregion
Rheinland
Welche Aufgaben
und Zuständigkeiten die Metropolregion Rheinland zukünftig im Bereich der
Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen übernehmen wird, ist im Hinblick auf
Schnittstellen sowie zur Vermeidung von Doppelstrukturen im
Formatierungsprozess der Metropolregion Rheinland zu klären.
F. Kulturförderplan
2016 - 2018
Mit dem Gesetz zur
Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der Kulturellen Bildung in
Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2014 (Kulturfördergesetz NRW) hat
Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland eine gesetzliche Regelung der
Kulturförderung geschaffen.
Ein wichtiges
Instrument bildet hier der erste Kulturförderplan, der vom Landtag des Landes
Nordrhein-Westfalen beschlossen wurde. Der zeitliche Bezugsrahmen ist die
jeweilige Legislaturperiode, wobei der erste Kulturförderplan unmittelbar nach
Inkrafttreten des Kulturfördergesetzes aufgestellt wurde und damit einen
verkürzten Zeitraum von 2016 – 2018 umfasst.
Er stellt die
Ziele der Kulturförderung des Landes dar, zeigt deren Entwicklungsperspektiven
auf und legt besondere Schwerpunkte fest, mit dem Ziel, ein hohes Maß an
Transparenz und Planungssicherheit für die Akteure zu schaffen.
Die drei
besonderen Planungsschwerpunkte für den ersten Kulturförderplan sind:
- Individuelle
Künstlerinnen- und Künstlerförderung,
- Kulturelle
Bildung sowie
- Digitalisierung
und Kultur.
Im Rahmen des
ersten Kulturförderplans sollen angesichts der Vielzahl von Aspekten zunächst
vier Themenfelder im Fokus stehen:
- Erhalt und
Nutzung des kulturellen Erbes,
- Öffentliche
Bibliotheken in NRW für das digitale Zeitalter fit machen,
- Nutzung
digitaler Möglichkeiten in der Kunst,
- Nutzung digitaler Möglichkeiten in der
landesweiten Kulturvermittlung und im Kulturmarketing.
Diese Themenfelder
sollen durch ein Kompetenznetzwerk Digitalisierung gestärkt und unterstützt
werden.
Bei der
Ausrichtung der Kulturförderung werden zudem aktuelle oder andauernde
gesellschaftliche Veränderungsprozesse berücksichtigt. Eines der zentralen
Ziele der Landeskulturpolitik und –förderung ist es, Diversität zu
unterstützen.
Ferner gibt der Kulturförderplan eine Übersicht über die Handlungsfelder des Kulturfördergesetzes und deren Ansätze 2016 in der Kulturförderung (Anlage 2).
G. Jahreskulturbericht NRW 2017
Mit dem Bericht erfüllt das Kulturministerium
einen Auftrag des Kulturfördergesetzes: mehr Transparenz, Zielorientierung und
Teilhabe aller Akteurinnen und Akteure. Der Landeskulturbericht begleitet die
Umsetzung des Kulturförderplans und analysiert die allgemeine Entwicklung der
Kultur im Lande. Der Bericht
wurde zeitgleich mit dem Kulturförderplan erarbeitet, der im Dezember 2016
aufgestellt wurde. Er schafft die Grundlage, um Daten künftig kontinuierlich zu
erheben und fortzuschreiben. Nach Zustimmung des Landeskabinetts ist der Landeskulturbericht
Nordrhein-Westfalen am 21. März 2017 dem Landtag zugeleitet und anschließend der
Öffentlichkeit präsentiert worden.
Der 268 Seiten
umfassende Bericht erhob detaillierte Informationen zu wichtigen Themen der
Kulturpolitik strukturierte, analysierte sie und entwickelte
Handlungsvorschläge. Erstmals wurden alle 396 Gemeinden und 31 Kreises des
Landes auf Grundlage des § 25 KFG zur kulturellen Infrastruktur, zu ihrer
Entwicklung und Perspektive befragt.
Im Zentrum des
Berichts standen folgende Schwerpunkte: eine Bestandsaufnahme der kulturellen
Infrastruktur und ihrer Finanzierung, eine Analyse der kulturellen Beteiligung
und ihrer Entwicklung und eine Darstellung der wirtschaftlichen und sozialen
Lage der Künstlerinnen und Künstler.
Der Landeskulturbericht sollte sich als
Startschuss für eine kulturpolitische Forschung des Landes verstehen und in
seinen weiteren Auflagen die kulturpolitische Praxis begleiten.
Hierzu ist zu bemerken, dass der erste Bericht des
Landes Nordrhein-Westfalen zur Kulturförderung bereits von der damaligen
Landesregierung gemeinsam von Herrn Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers und
Herrn Staatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff erstmalig für die
Kulturförderung 2006/2007 herausgegeben und jährlich fortgeführt wurde. Bei
einem Gesamtkulturhaushalt der Staatskanzlei von rund 120 Mio. € in 2007 flossen
als jährlicher institutioneller Zuschuss 8,5 Mio. € an die Kultur-Ruhr GmbH.
Inwiefern die
Kulturentwicklungsplanung von der neuen zuständigen Ministerin für Kultur und
Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Isabel
Pfeiffer-Poensgen, weitergeführt wird, wird sich zeigen.