Betreff
Kulturförderung im Land Nordrhein-Westfalen
Vorlage
40/2293/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Zuständigkeiten der Kulturförderung

 

In der letzten Sitzung des Kulturausschusses am 25.04.2017 wurde die Verwaltung um Ausführungen zu den Zuständigkeiten der Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen gebeten. Hierzu ist folgendes zu beachten:

 

A.        Neue Ausrichtung der Kulturpolitik

 

Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP für Nordrhein-Westfalen (2017 – 2022) sieht für den Kulturhaushalt des Landes zur Stärkung der Planungssicherheit bis zum Jahr 2022 einen schrittweisen Anstieg der Ausgaben um 50 % gegenüber dem heutigen Stand vor. Die Zuschüsse für kommunale Theater und Orchester sollen dabei stufenweise angehoben werden. Landestheater und Orchester sollen gezielt gefördert werden.

 

Das Kulturfördergesetz soll weiterentwickelt, ein Bibliotheksgesetz initiiert und alle kulturrelevanten Gesetze in einem „Kulturgesetzbuch“ zusammengeführt werden, die Schwerpunktbildungen im Kulturfördergesetz sollen dabei überprüft werden, kommunale Spitzenverbände, sowie Organisationen und Verbände aus Kultur, Kunst und kultureller Bildung sollen an der Aufstellung des Kulturförderplans beteiligt werden.

 

Geplant sind ferner u.a. Förderungen von Digitalisierungsmaßnahmen, die Erstellung eines digitalen Kunstregisters für Kunst im Eigentum des Landes und landeseigener Gesellschaften, bessere Vernetzungen insbesondere auch bei der Kulturarbeit der Landschaftsverbände und des Landes, die Vereinfachung des Zuwendungsrechtes mit einem möglichen Abbau des Jährlichkeitsprinzips, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Aufrechterhaltung von freier Kulturförderung in Haushaltssicherungskommunen, die Neuauflage des Programms „Kunst am Bau“ für öffentliche Bauten in einer erneuerten Form sowie die Verbesserung der personellen Situation von nicht festangestellten Lehrkräften an Musikschulen.

 

Darüber hinaus sieht der Vertrag vor, die Kultur- und Denkmalpflege gleichermaßen zu fördern und den Ausstieg des Landes aus der Denkmalpflege rückgängig zu machen.

 

B.        Bisherige Kulturförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

1.        Allgemeines

In enger Kooperation mit den Kommunen und Gemeindeverbänden hat sich das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) dazu bereit erklärt, sowohl die kulturelle Grundversorgung als auch Spitzenleistungen im Land zu unterstützen.

 

Die vielfältigen kulturellen Förderprogramme der Landesregierung richten sich sowohl an Künstlerinnen und Künstler als auch an Kulturorganisationen und -institutionen. Mit projektbezogener und institutioneller Förderung werden dabei vor allem Arbeiten zur Vermittlung von Kunst und Kultur unterstützt. Dabei deckt die Landesförderung sämtliche Kunst- und Kultursparten ab, wie Bildende Kunst, Interkultur, Film/Neue Medien, Literatur, Musik sowie Tanz und Theater.

 

Die in den Kulturberichten des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 – 2015 für das Gebiet des Rhein-Kreises Neuss separat ausgewiesenen Fördermittel sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

2.        Stiftungen

Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen und aufgabenspezifischen Kulturförderung hat die Landesregierung NRW seit den 80er Jahren eine Reihe von Stiftungen bzw. Fonds gegründet. Beispielhaft werden hier zwei genannt.

 

Die Nordrhein-Westfalen Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege (NRW-Stiftung) wurde 1986 von der Landesregierung gegründet und fördert gemeinnützige Vereine, Verbände und ehrenamtliche arbeitende Gruppen, die sich für Pflege und Schutz von Naturflächen sowie für die Bewahrung von Denkmälern, Kulturbauten und –gütern engagieren. Im Rhein-Kreis Neuss wurden von der Stiftung in den vergangenen Jahren eine Reihe von Projekten unterstützt, wie die Instandsetzung des Epanchoirs in Neuss sowie eines Windmühlenflügels an der Braunsmühle in Kaarst, die Sanierung der Zonser Stadtmauer und des Tuppenhofs, die Errichtung der Remise am Kulturzentrum Sinsteden, die Restaurierung der Jung-Dampflok im Feld- und Werkbahnmuseum sowie die Sanierung des historischen Steinbrückenkreuzes im Park von Schloss Dyck.

 

Die Kunststiftung NRW wirkt vor allem durch die Förderung von Ausstellungen, Konzerten, Tanzprojekten, Theaterinszenierungen, Lesungen und Werkaufträgen. Einen wichtigen Tätigkeitsschwerpunkt stellt auch die Nachwuchsförderung von jungen außergewöhnlichen und besonders talentierten Künstlern. Ebenso gibt es im Bereich der Nachwuchsförderung entsprechende Programme. Im Rhein-Kreis Neuss unterstützte die Stiftung insbesondere das Raumortlabor der Stiftung Insel Hombroich, die Sanierung von Schloss Dyck und das Festival Alte Musik Knechtsteden.

 

3.        Institutionelle Förderungen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert neben der Stiftung Museum Schloss Moyland, dem Ruhr-Museum, dem Lippischen Landesmuseum Detmold die Stiftung Insel Hombroich mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 650.000,- €.

 

4.        Kulturförderprogramme für Kinder und Jugendliche

 

4.1      Kulturrucksack NRW

Das Programm, an dem inzwischen über 200 Kommunen beteiligt sind, ist offen für alle Kunstsparten und Kulturformen. Gemeinsam mit dem Bereich der Kinder- und Jugendförderung und in enger Kooperation mit den Kommunen werden Projekte entwickelt, die Kinder und Jugendliche zur Teilnahme und Mitgestaltung von kulturellen Angeboten einladen. Das Archiv im Rhein-Kreis Neuss und das Kreismuseum Zons beteiligen sich mit Aktionen im Städteverbund Dormagen-Monheim.

 

4.2      Landesprogramm Kultur und Schule

Im Rahmen des Programms werden seit dem Schuljahr 2006/2007 Künstlerinnen und Künstler aller Sparten eingeladen, Projekte mit Kindern und Jugendlichen in den Schulen (außerunterrichtlich) zu realisieren. Im Schuljahr 2016/2017 förderte das Land Nordrhein-Westfalen 17 Kunstprojekte an 16 Schulen im Rhein-Kreis Neuss.

 

4.3      JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanz, Stimme)

Durch das Programm wird Kindern in der Grundschule ein Angebot musisch/tänzerischer Grundbildung gemacht, das in den Schulalltag integriert ist und das Profil der beteiligten Schulen um eine wesentliche ästhetische Komponente erweitert. Kinder können erste grundlegende Erfahrungen mit den Ausdrucksformen Instrumentalspiel, Tanz und Singen machen. Mit der KGS Alte Heerstraße Kaarst, der Gebrüder-Grimm-Schule Wevelinghoven und seit dem Jahr 2016 die GGS Kaarst-Vorst wurden drei Schulen aus dem Kreisgebiet mit in die Landesförderung aufgenommen. Für das Schuljahr 2016/17 erhielt der Kreis hierfür eine Förderung in Höhe von 22.872,- €.

 

5.        Regionale Kulturpolitik

Zentraler Gegenstand im Rahmen dieses Handlungsfeldes ist das 1996 eingeführte Förderprogramm „Regionale Kulturpolitik“ in den zehn Kulturregionen: Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Region Aachen, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen. Die Kulturregionen orientieren sich an teils kulturhistorisch gewachsenen, teils neu entwickelten und in regionalem Konsens erarbeiteten Kulturprofilen. Im Ruhrgebiet wird im Rahmen des Förderprogramms im Unterschied zu den anderen neun Regionen ausschließlich die freie Szene gefördert.

 

Die regionale Kulturpolitik fördert vorrangig Projekte, die der Umsetzung der von den Regionen erarbeiteten Profile und Konzepte dienen. Besonderer Wert wird dabei auf Projekte gelegt, die beispielgebend das Kulturleben der Region in seiner Vielfalt erhalten und weiterentwickeln, den regionalen Informationsaustausch über Kunst und Kultur fördern, den Zugang zu Kultureinrichtungen und -ereignissen verbessern und neue Publikumsschichten erschließen, Kulturschaffende qualifizieren und weiterbilden, Kulturangebote einer Region koordinieren und entsprechende Strukturen schaffen, um neue Formen und Wege der Zusammenarbeit mit anderen Aufgabenfeldern, insbesondere mit Wirtschaft und Tourismus, aufzuzeigen und die bestimmte Zielgruppen, insbesondere Kinder und Jugendliche, ansprechen oder den interkulturellen Dialog fördern. Die verschiedenen Kulturregionen in NRW sollen nicht strikt voneinander abgegrenzt werden. Wer sich projektbezogen einer bestimmten Region zugehörig fühlt, soll dort mitwirken können. Die Regionen können unter inhaltlich-fachlichen Gesichtspunkten für einzelne Projekte von den klassischen Grenzen abweichen.

 

In den einzelnen Kulturregionen wurden jeweils regional zusammengesetzte Beiräte für das Programm geschaffen, die gegenüber dem Land Förderempfehlungen aussprechen und darüber hinaus zahlreiche Kommunikations- und Multiplikatorenfunktionen übernehmen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist sowohl Mitglied im Kulturraum Niederrhein e.V. für den Niederrhein als auch im Region Köln Bonn e.V. für die Rheinschiene. Für den Rhein-Kreis Neuss besteht somit die Möglichkeit, Projektvorschläge im Rahmen der Regionalen Kulturförderung bis zum 30.9. eines jeden Jahres sowohl über den Kulturraum Niederrhein als auch über den Region Köln/Bonn e.V. einzureichen. Bei einer Förderempfehlung ist der Antrag bis zum 30.11. eines jeden Jahres bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen.

 

Gewährt wird in der Regel eine Anschubfinanzierung für maximal drei Jahre. Die in der Regel erwartete 50%ige Eigenleistung der Projektträger verpflichtet die regionalen Partnerinnen und Partner in den einzelnen Kulturregionen auch in finanzieller Hinsicht zur Zusammenarbeit.

 

Die Regierungsbezirke NRW sind auf der mittleren Verwaltungsebene das Bindeglied zwischen der Landesregierung und den Kommunen und sorgen sich um eine gleichmäßige und gerechte Entwicklung der gesamten Kulturregion. Alle Finanzmittel, welche die Landesregierung an die unteren Verwaltungsebenen verteilt, werden über die Bezirksregierungen verwaltet. Die Bezirksregierung ist verantwortlich für die Ausführung der Landesaufgaben und Förderprogramme. Ihr kommt dabei die Funktion zu, entsprechende Förderanträge entgegenzunehmen, Bewilligungen auszustellen und die zweckentsprechende Verwendung  der Landesfördermittel zu überprüfen. Sie ist damit Anlaufstelle für die Antragstellung von Förderprojekten, während das zuständige Ministerium für Kultur und Wissenschaft die alleinige Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln fällt.

 

Im Bereich der institutionellen Kulturförderung gibt es neben der Einzel- und Projektförderung auch eine dauerhafte Unterstützung, z.B. Dauerförderung von Theatern und Orchestern.

 

Im Jahr 2016 wurden im Rahmen der Regionalen Kulturförderung z.B. die Projekte „Region inklusive – Form und Farbe im Rhein-Kreis Neuss“, der Rheinische Kultursommer oder das Thermenjahr „Unterwegs.Mobilität und Reisen an Rhein und Maas“ des kulturgeschichtlichen Museumsnetzwerkes gefördert.

 

6.        Kultursekretariate

Die beiden NRW-Kultursekretariate in Gütersloh und Wuppertal werden als dauerhafte Organisationen der interkommunalen Kooperation gefördert. Diese von den Mitgliedsgemeinden nichttheatertragender Städte umlagefinanzierten Geschäftsstellen erhalten vom Land ein Projektbudget, das kooperativ verwendet wird. Sie unterstützen die Mitgliedsgemeinden mit Serviceangeboten, führen einzelne Förderungen durch und organisieren den Austausch unter den Mitgliedsgemeinden. Die Stadt Grevenbroich ist als Kommune des Kreises Mitglied des Kultursekretariates Gütersloh.

 

7.        Preise und Stipendien

Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt zusätzlich zu Projektförderungen seit Jahrzehnten zahlreiche Preise und Stipendien, z.B. den Förderpreis für junge Künstler/-innen des Landes NRW, den Kinderbuchpreis oder den Staatspreis für das Kunsthandwerk.

 

 

C.        Regionale Kulturarbeit des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)

 

Neben den Gemeinden und Gemeindeverbänden spielen als eine nordrhein-westfälische Besonderheit die beiden Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) eine besondere Rolle für die Kulturlandschaft. Gemäß § 5 der Landschaftsverbandsordnung gehört der Kultursektor zu ihrem Kerntätigkeitsbereich. Als kommunale Regionalverbände, in denen sowohl kreisfreie Städte als auch Kreise vertreten sind, nehmen sie ein vielfältiges Aufgabenspektrum wahr.

 

Der LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit unterstützt und fördert die Pflege, den Erhalt und den Ausbau einer unverwechselbaren, sinnvoll und nachhaltig strukturierten rheinischen Kulturlandschaft. Dazu gehören fachliche Beratungen ebenso wie die Förderung von Projekten der Kultur- und Naturpflege sowie Auszeichnungen für besondere Leistungen zum kulturellen Erbe des Rheinlandes.

 

Die LVR-Museumsberatung ist eine Serviceeinrichtung für die Museen im Rheinland. Die kostenfreien Beratungsangebote richten sich an alle Museen in kommunaler und privater Trägerschaft. Als Ergebnis fachlicher Beratung können projektbezogene Förderungen im Rahmen der LVR-Museumsförderung zur Verfügung gestellt werden. Die abschließende Entscheidung über die Fördermittel obliegt dem Kulturausschuss des LVR. Ziel der Förderung ist die Erhaltung und inhaltliche Weiterentwicklung der Angebote, die Steigerung der Besuchsqualität, die nachhaltige Stabilisierung sowie langfristige Professionalisierung der Museumslandschaft im Rheinland.

 

Neben der Museumsberatung und –förderung koordiniert der LVR-Fachbereich die Regionale Kulturförderung des LVR. Um das kulturelle Erbe im Rheinland zu bewahren und zu stärken, fördert der LVR in diesem Rahmen vor allem die Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften und unterstützt die eigenen LVR-Museen und Kulturdienststellen. Die Anträge sind bis zum 31.3. bei den Mitgliedskörperschaften vorzulegen und bis zum 30.4. beim LVR zu stellen. Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung entscheidet abschließend über die Anträge. Der LVR hat in 2016 die Optimierung der Magazinsituation des Archivs im Rhein-Kreis Neuss mit einem Zuschuss von 70.000,- €, das 25-jährige Jubiläum des Festivals Alte Musik mit 20.000,- € sowie die konservatorische Erfassung und Dokumentation des künstlerischen Nachlasses von Erwin Heerich in Höhe von 30.000,- € gefördert.

 

 

D.        Kommunale Kulturförderung

 

Im Rahmen ihrer jährlichen Kulturbudgets gewähren die einzelnen Kreise und Kommunen Zuschüsse zur Förderung der Kulturarbeit in den jeweiligen Kreisen, Städten und Kommunen.

 

Neben der jährlichen Unterstützung des Rheinischen Landestheaters, des Märchenspiele Zons e.V., des Festivals Alte Musik, des Sängerkreises Neuss e.V. und der Freunde und Förderer von Schloss Dyck e.V. stehen dem Rhein-Kreis Neuss für die Projektförderung jährlich 12.000,- € zur Verfügung.

 

Für den Bereich Kultur insgesamt, d.h. für die Kultureinrichtungen des Kreises und die Kulturpflege, sieht der Rhein-Kreis Neuss für 2017 folgende Erträge und Aufwendungen vor:

 

Teilergebnisplan Kultur

Ansatz 2017

Erträge

1.205.319

Aufwendungen

4.149.359

ordentliches Ergebnis

-2.944.040

 

Der Anteil des Zuschussbedarfs für den Bereich Kultur am Gesamtbetrag der Aufwendungen des Rhein-Kreises Neuss beläuft sich damit auf 0,6 %.

 

 

E.         Metropolregion Rheinland

 

Welche Aufgaben und Zuständigkeiten die Metropolregion Rheinland zukünftig im Bereich der Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen übernehmen wird, ist im Hinblick auf Schnittstellen sowie zur Vermeidung von Doppelstrukturen im Formatierungsprozess der Metropolregion Rheinland zu klären.

 

 

F.         Kulturförderplan 2016 - 2018

 

Mit dem Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der Kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2014 (Kulturfördergesetz NRW) hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland eine gesetzliche Regelung der Kulturförderung geschaffen.

 

Ein wichtiges Instrument bildet hier der erste Kulturförderplan, der vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen wurde. Der zeitliche Bezugsrahmen ist die jeweilige Legislaturperiode, wobei der erste Kulturförderplan unmittelbar nach Inkrafttreten des Kulturfördergesetzes aufgestellt wurde und damit einen verkürzten Zeitraum von 2016 – 2018 umfasst.

 

Er stellt die Ziele der Kulturförderung des Landes dar, zeigt deren Entwicklungsperspektiven auf und legt besondere Schwerpunkte fest, mit dem Ziel, ein hohes Maß an Transparenz und Planungssicherheit für die Akteure zu schaffen.

 

Die drei besonderen Planungsschwerpunkte für den ersten Kulturförderplan sind:

- Individuelle Künstlerinnen- und Künstlerförderung,

- Kulturelle Bildung sowie

- Digitalisierung und Kultur.

 

Im Rahmen des ersten Kulturförderplans sollen angesichts der Vielzahl von Aspekten zunächst vier Themenfelder im Fokus stehen:

- Erhalt und Nutzung des kulturellen Erbes,

- Öffentliche Bibliotheken in NRW für das digitale Zeitalter fit machen,

- Nutzung digitaler Möglichkeiten in der Kunst,

- Nutzung digitaler Möglichkeiten in der landesweiten Kulturvermittlung und im Kulturmarketing.

 

Diese Themenfelder sollen durch ein Kompetenznetzwerk Digitalisierung gestärkt und unterstützt werden.

 

Bei der Ausrichtung der Kulturförderung werden zudem aktuelle oder andauernde gesellschaftliche Veränderungsprozesse berücksichtigt. Eines der zentralen Ziele der Landeskulturpolitik und –förderung ist es, Diversität zu unterstützen.

 

Ferner gibt der Kulturförderplan eine Übersicht über die Handlungsfelder des Kulturfördergesetzes und deren Ansätze 2016 in der Kulturförderung (Anlage 2).

 

 

G.        Jahreskulturbericht NRW 2017

 

Mit dem Bericht erfüllt das Kulturministerium einen Auftrag des Kulturfördergesetzes: mehr Transparenz, Zielorientierung und Teilhabe aller Akteurinnen und Akteure. Der Landeskulturbericht begleitet die Umsetzung des Kulturförderplans und analysiert die allgemeine Entwicklung der Kultur im Lande. Der Bericht wurde zeitgleich mit dem Kulturförderplan erarbeitet, der im Dezember 2016 aufgestellt wurde. Er schafft die Grundlage, um Daten künftig kontinuierlich zu erheben und fortzuschreiben. Nach Zustimmung des Landeskabinetts ist der Landeskulturbericht Nordrhein-Westfalen am 21. März 2017 dem Landtag zugeleitet und anschließend der Öffentlichkeit präsentiert worden.

 

Der 268 Seiten umfassende Bericht erhob detaillierte Informationen zu wichtigen Themen der Kulturpolitik strukturierte, analysierte sie und entwickelte Handlungsvorschläge. Erstmals wurden alle 396 Gemeinden und 31 Kreises des Landes auf Grundlage des § 25 KFG zur kulturellen Infrastruktur, zu ihrer Entwicklung und Perspektive befragt.

 

Im Zentrum des Berichts standen folgende Schwerpunkte: eine Bestandsaufnahme der kulturellen Infrastruktur und ihrer Finanzierung, eine Analyse der kulturellen Beteiligung und ihrer Entwicklung und eine Darstellung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler.

 

Der Landeskulturbericht sollte sich als Startschuss für eine kulturpolitische Forschung des Landes verstehen und in seinen weiteren Auflagen die kulturpolitische Praxis begleiten.

 

Hierzu ist zu bemerken, dass der erste Bericht des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kulturförderung bereits von der damaligen Landesregierung gemeinsam von Herrn Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers und Herrn Staatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff erstmalig für die Kulturförderung 2006/2007 herausgegeben und jährlich fortgeführt wurde. Bei einem Gesamtkulturhaushalt der Staatskanzlei von rund 120 Mio. € in 2007 flossen als jährlicher institutioneller Zuschuss 8,5 Mio. € an die Kultur-Ruhr GmbH.

 

Inwiefern die Kulturentwicklungsplanung von der neuen zuständigen Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Isabel Pfeiffer-Poensgen, weitergeführt wird, wird sich zeigen.