Betreff
Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften
Vorlage
50/2335/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“ in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.

 

Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) und der Bedarfsgemeinschaften (BG) für das Jahr 2016 sowie für Januar bis September 2017 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der Flüchtlings-KdU (FlüKdU) und Flüchtlings-BG (FlüBG) wurde um die Daten aus Juni 2017 ergänzt.

 

Um eine möglichst vollständige finanzielle Entlastung der kommunalen Grundsicherungsträger von ihren statistisch erfassten FlüKdU (siehe Spalte 4) im Jahr 2017 zu erreichen, soll durch die Landesministerien über die Bezirksregierungen bis Mitte 2018 ein nachlaufender Ausgleich erfolgen.

 

Hierzu wird die für Nordrhein-Westfalen (NRW) mit dem AG SGB II für das Jahr 2017 endgültig festzulegende Bundesbeteiligung anhand kommunalspezifischer Anteile rückwirkend zum 01. Januar 2017 auf die kommunalen Grundsicherungsträger verteilt.

 

Die Auszahlung der Bundesbeteiligung an den FlüKdU erfolgt derzeit vorläufig anhand der durch die Bundesbeteiligung-Festlegungsverordnung 2017 (BBFestV 2017) für NRW festgelegten Beteiligungsquote in Höhe von 5,3 % (siehe Spalte 5) an den laufenden KdU. Die Erstattung unterschreitet bislang die statistisch erfassten FlüKdU für den Rhein-Kreis Neuss, so dass eine Nachzahlung prognostiziert werden kann.

 

Laut Information des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen (MKHBG NRW) sind die Mittel aus der erhöhten Bundesbeteiligung an den KdU gemäß § 46 Abs. 6 SGB II (sog. „Entlastungsmilliarde“) als zweckgebundene Einnahmen für Leistungen nach § 22 SGB II einzustufen. Für das Jahr 2017 beläuft sich die jährliche Entlastung bundesweit auf 1 Mrd. Euro, für das Jahr 2018 auf 1,24 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2019 dauerhaft auf 1,6 Mrd. Euro. Zur klareren Darstellung wird die erhöhte Bundesbeteiligung in Spalte 8 der Übersicht für das Jahr 2017 ausgewiesen.

 

Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:

 

Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.

 

Berichtet wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar zugerechnet.

 

Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.