Betreff
Örtliche Planung nach § 7 APG NRW
Vorlage
50/2360/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die fertiggestellte „Örtliche Planung“ nach § 7 APG zur Kenntnis. Nach deren Beratung in den Fraktionen soll die „Örtliche Planung“ im ersten Sitzungsblock 2018 beschlossen werden.


Sachverhalt:

Gemäß § 7 des Alten- und Pflegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (APG NRW) haben die Kreise und kreisfreien Städte eine „Örtliche Planung“ zu erstellen. Der Rhein-Kreis Neuss hat diese Aufgabe in der nachfolgenden Zeitschiene durchgeführt:

 

ü  13.07.2016: Kommission Silberner Plan

ü  14.09.2016: Sozial- und Gesundheitsausschuss

ü  09.11.2016: Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter

ü  21.12.2016: Kreistag

ü  01 / 2017: Ausschreibungsverfahren

ü  05 / 2017: Auftragsvergabe an ALP-Institut, Hamburg

ü  31.05.2017: Zwischenbericht Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter

ü  12.10.2017: Fachkonferenz „Örtliche Planung“

ü  15.11.2017: Zwischenbericht Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter

Ø  07.12.2017: Vorstellung des Gesamtgutachtens im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages

o   Diskussion auf politischer und fachlicher Ebene

 

Die ersten Ergebnisse wurden in einer Fachkonferenz am 12. Oktober 2017 vorgestellt und mit der Fachöffentlichkeit aus dem Rhein-Kreis Neuss in 4 Arbeitsgruppen diskutiert.

 

Zwischenzeitlich hat das von der Verwaltung beauftragte ALP-Institut aus Hamburg die Örtliche Planung fertiggestellt. In der Sitzung wird Herr Felix Arnold vom ALP-Institut einige wenige, wesentliche Ergebnisse vorstellen.

 

Das Gesamtwerk wird dann den Kreistagsfraktionen sowie den übrigen Akteuren im Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellt, so dass in der Ausschuss in seiner Sitzung am 21. Februar 2018 in die politische Beratung über die Ergebnisse einsteigen kann.