Betreff
Bestätigung Gesamtabschluss 2015 und Entlastung des Landrates
Vorlage
014/2373/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.  Der Gesamtabschluss des Rhein-Kreises Neuss zum 31.12.2015 wird gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 116 Abs. 1 und 96 Abs. 1 GO NRW in der vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2017 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von 634.491.443,60 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag von 5.713.553,89 € bestätigt.

2.  Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß §§ 116 und 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat bezüglich der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2015 uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Sachverhalt:

Der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 wurde vom Kreiskämmerer, der sich dabei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH (Krefeld) bediente, aufgestellt und mit Datum vom 20.04.2017 dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der vom Landrat bestätigte Entwurf wurde in der Sitzung des Kreistages vom 28.06.2017 eingebracht und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Nach § 116 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss. Zur Durchführung der Prüfung bedient er sich der Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).

 

Der Gesamtabschluss 2015 ist von der Rechnungsprüfung dahingehend geprüft worden, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises ergibt. Das Ergebnis der Prüfung ist im Bericht Nr. 17/1018 über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 des Rhein-Kreises Neuss  zusammengefasst und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 06.12.2017 den Gesamtabschluss 2015 beraten. Ihm wurde vorgeschlagen, den von der Rechnungsprüfung vorgelegten „Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 des Rhein-Kreises Neuss“ und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes zu eigen zu machen und das Ergebnis seiner Beratungen in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen; der Bestätigungsvermerk wird vom Ausschussvorsitzenden und dem Leiter der Rechnungsprüfung unterzeichnet.

Der „Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 des Rhein-Kreises Neuss“ ist allen Kreistagsabgeordneten mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung übersandt worden.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses wird vorgeschlagen: