Beschlussempfehlung:
Das Projekt wird nicht weiterverfolgt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.01.2017 stellte die
SPD-Kreistagsfraktion den Antrag auf Umsetzung des Bundesprogramms des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
„Stromspar-Check Kommunal“ im Rhein-Kreis Neuss.
In den Erläuterungen für den Sozial- und
Gesundheitsausschuss vom 09.02.2017, 18.05.2017 und 05.09.2017 wurde dargelegt,
dass die Umsetzung des Projektes federführend durch die CaritasSozialdienste
Rhein-Kreis Neuss GmbH erfolgen würde.
Eine erste konzeptionelle Ausarbeitung
zzgl. eines Ausgabe- und Einnahmeplans sind den Sozial- und
Gesundheitsausschussmitgliedern übermittelt worden.
Unter Berücksichtigung der Förderleistungen
des Jobcenters und der Mittel des BMUB ergibt sich mithin ein offener Zuschussbedarf
in Höhe von rund 60.000 € pro Jahr.
Wie am 05.09.2017 berichtet wurde, hat die
Kreisverwaltung u.a. bei folgenden Unternehmen das Projekt beworben und um eine
Co-Finanzierung gebeten:
·
evd Energieversorgung Dormagen
·
Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft e.G. Neuss
·
NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
·
Stadtwerke Neuss
·
Neusser Bauverein
Lediglich die Stadtwerke Neuss sind bereit,
sich durch die Bereitstellung eines Kfz für 2 Jahre inkl. Betriebsmittel
(Steuer, Versicherung, Kraftstoff) und einer Einmalzahlung von 1.000 € in das
Projekt einzubringen.
Im Nachgang der Sitzung am 05.09.2017
wurden seitens der Kreisverwaltung am 22.09.2017 folgende Unternehmen
angeschrieben:
·
Gemeinnütziger Bauverein Holzheim e.G.
·
Gemeinnützige Baugenossenschaft Dormagen e.G.
·
Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft e.G.
·
Bauverein Meerbusch eG
·
Bauverein Grevenbroich eG
·
Vonovia SE
·
LEG Immobilien AG
·
E.ON Energie Deutschland GmbH
·
innogy
·
Stadtwerke Kaarst
·
Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH
Die bislang eingegangenen Rückmeldungen sind negativ.
Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss hat
zugesagt, die Personalkosten der Stromsparhelfer über den § 16e SGB II –
Förderung von Arbeitsverhältnissen – zu fördern. Das setzt eine
sozialversicherungspflichtige Anstellung der Stromsparhelfer bei den
CaritasSozialdiensten voraus, wobei allerdings das berücksichtigungsfähige
Arbeitsentgelt maximal bis zu 75 % bezuschusst wird und individuell längstens
24 Monate gewährt wird.
Das bedeutet, dass die im Projekt eingesetzten
Stromsparhelfer durch das Jobcenter nicht vollständig und nicht dauerhaft
finanziert werden. Daher ist ein Wechsel in der Besetzung vorgegeben. Nach der
Eingliederungsbilanz des Jobcenters aus den Jahren 2013-2015 liegt die
Eingliederungsquote bei den Arbeitgeberzuschüssen zwischen 30 – 40 %; eine
intensive Begleitung und ein Coaching der Teilnehmer während ihrer Tätigkeit
vorausgesetzt. Es besteht somit durchaus die Chance, einmal tätig gewesene
Stromsparhelfer in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Andererseits besteht
auch ein Risiko von 6o – 70 % eben keine Anschlussbeschäftigung zu finden,
zumal die erreichte Qualifikation keinen besonderen Status beinhaltet und auch
fraglich ist, welche Unternehmen die ehemaligen Stromsparhelfer aufnehmen
sollten.
Die Stromsparhelfer generieren über ihren
Einsatz keine unternehmerischen Einnahmen; es handelt sich um ein kostenloses
Dienstleistungsangebot. In der „Umweltbilanz“ ergeben sich nach vorgestellten
Studien hochgerechnet zwar mittel- und langfristig in den Haushalten
Einsparungen, die sich im Fall eines Sozialtransfers als Einsparungen im
öffentlichen Haushalt darstellen können. Die „Ersparnisse“ sind allerdings
nicht derart quantifizierbar, dass ein sog. „Passiv-Aktiv-Transfer“ aus dem
gesetzlichen Leistungsbereich als Finanzierungsalternative begründet werden
könnte.
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt
mangels Finanzierung und geringer arbeitsmarktpolitscher Effekte nicht
weiterzuverfolgen.