Betreff
Stromsparcheck in finanziell schwachen Haushalten
Vorlage
50/2375/XVI/2017
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Das Projekt wird nicht weiterverfolgt.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.01.2017 stellte die SPD-Kreistagsfraktion den Antrag auf Umsetzung des Bundesprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) „Stromspar-Check Kommunal“ im Rhein-Kreis Neuss.

 

In den Erläuterungen für den Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 09.02.2017, 18.05.2017 und 05.09.2017 wurde dargelegt, dass die Umsetzung des Projektes federführend durch die CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH erfolgen würde.

 

Eine erste konzeptionelle Ausarbeitung zzgl. eines Ausgabe- und Einnahmeplans sind den Sozial- und Gesundheitsausschussmitgliedern übermittelt worden.

 

Unter Berücksichtigung der Förderleistungen des Jobcenters und der Mittel des BMUB ergibt sich mithin ein offener Zuschussbedarf in Höhe von rund 60.000 € pro Jahr.

 

Wie am 05.09.2017 berichtet wurde, hat die Kreisverwaltung u.a. bei folgenden Unternehmen das Projekt beworben und um eine Co-Finanzierung gebeten:

 

·         evd Energieversorgung Dormagen

·         Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft e.G. Neuss

·         NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH

·         Stadtwerke Neuss

·         Neusser Bauverein

 

Lediglich die Stadtwerke Neuss sind bereit, sich durch die Bereitstellung eines Kfz für 2 Jahre inkl. Betriebsmittel (Steuer, Versicherung, Kraftstoff) und einer Einmalzahlung von 1.000 € in das Projekt einzubringen.

 

Im Nachgang der Sitzung am 05.09.2017 wurden seitens der Kreisverwaltung am 22.09.2017 folgende Unternehmen angeschrieben:

 

·         Gemeinnütziger Bauverein Holzheim e.G.

·         Gemeinnützige Baugenossenschaft Dormagen e.G.

·         Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft e.G.

·         Bauverein Meerbusch eG

·         Bauverein Grevenbroich eG

·         Vonovia SE

·         LEG Immobilien AG

·         E.ON Energie Deutschland GmbH

·         innogy

·         Stadtwerke Kaarst

·         Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH

 

Die bislang eingegangenen Rückmeldungen sind negativ.

 

Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss hat zugesagt, die Personalkosten der Stromsparhelfer über den § 16e SGB II – Förderung von Arbeitsverhältnissen – zu fördern. Das setzt eine sozialversicherungspflichtige Anstellung der Stromsparhelfer bei den CaritasSozialdiensten voraus, wobei allerdings das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt maximal bis zu 75 % bezuschusst wird und individuell längstens 24 Monate gewährt wird.

 

Das bedeutet, dass die im Projekt eingesetzten Stromsparhelfer durch das Jobcenter nicht vollständig und nicht dauerhaft finanziert werden. Daher ist ein Wechsel in der Besetzung vorgegeben. Nach der Eingliederungsbilanz des Jobcenters aus den Jahren 2013-2015 liegt die Eingliederungsquote bei den Arbeitgeberzuschüssen zwischen 30 – 40 %; eine intensive Begleitung und ein Coaching der Teilnehmer während ihrer Tätigkeit vorausgesetzt. Es besteht somit durchaus die Chance, einmal tätig gewesene Stromsparhelfer in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Andererseits besteht auch ein Risiko von 6o – 70 % eben keine Anschlussbeschäftigung zu finden, zumal die erreichte Qualifikation keinen besonderen Status beinhaltet und auch fraglich ist, welche Unternehmen die ehemaligen Stromsparhelfer aufnehmen sollten.

 

Die Stromsparhelfer generieren über ihren Einsatz keine unternehmerischen Einnahmen; es handelt sich um ein kostenloses Dienstleistungsangebot. In der „Umweltbilanz“ ergeben sich nach vorgestellten Studien hochgerechnet zwar mittel- und langfristig in den Haushalten Einsparungen, die sich im Fall eines Sozialtransfers als Einsparungen im öffentlichen Haushalt darstellen können. Die „Ersparnisse“ sind allerdings nicht derart quantifizierbar, dass ein sog. „Passiv-Aktiv-Transfer“ aus dem gesetzlichen Leistungsbereich als Finanzierungsalternative begründet werden könnte.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt mangels Finanzierung und geringer arbeitsmarktpolitscher Effekte nicht weiterzuverfolgen.