Betreff
Umsetzung des Landesprogramms "Gute Schule 2020" in den Schulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/2381/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 


Sachverhalt:

Das Land NRW stellt über das Programm „Gute Schule 2020“ den kommunalen Schulträgern in den Jahren 2017-2020 insgesamt 2,0 Milliarden € zur Stärkung der Schulinfrastruktur zur Verfügung. Die Mittel können sowohl für den Ausbau der digitalen Infrastruktur als auch für Baumaßnahmen (Bauunterhaltung oder Investitionen) verwendet werden. Der Rhein-Kreis Neuss erhält für seine vier Berufskollegs und derzeit sieben Förderschulen in den Jahren 2017-2020 jährlich bis zu 1.858.760 €, insgesamt für vier Jahre 7.435.039 €. Die Fördermittel werden als zins- und tilgungsfreie Darlehen über die NRW.BANK gewährt.

 

Die Verwendung der Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ war Thema der Schulausschuss-Sitzungen am 06.10.2016, 06.02.2017 und 19.10.2017 sowie der Kreistagssitzung am 21.12.2016.

 

Es bestand Konsens, die Fördermittel aus „Gute Schule 2020“ auf den digitalen Ausbau der Kreisschulen zu konzentrieren. Ziel ist es, die Schulen mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen auszustatten und die Schulgebäude intern so zu vernetzen, dass in jedem Unterrichtsraum der Zugriff auf das Internet möglich ist. Die Vernetzung erfolgt (in Abhängigkeit von den baulichen Voraussetzungen und den medienpädagogischen Konzepten der Schulen) durch eine Kombination aus fest verlegten Kabeln und WLAN. Die Serverinfrastruktur der Schulen wird optimiert.

 

Für den Breitbandanschluss der Schulgebäude können über das Programm „Gute Schule 2020“ hinaus auch Fördermittel des Bundes für den Breitbandausbau in Anspruch genommen werden. Für bauliche Maßnahmen, die nicht den digitalen Ausbau der Schulen betreffen, werden voraussichtlich auch Fördermittel des Landes aus Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes zur Verfügung stehen.

 

Die derzeit geplanten Maßnahmen sind in einem Investitionsförderungsprogramm zusammengefasst, das die Planung, die dem Kreistag im Dezember 2016 vorgelegt worden ist, fortschreibt (Anlage 1). Auch die derzeitigen Planungsdaten sind noch nicht endgültig, da die Grundlagenermittlung noch nicht abgeschlossen ist. Wegen der hohen Anforderungen an die beteiligten Fachämter sind Planung und Umsetzung sehr zeitaufwändig.

 

Dier erste Rate der Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 1.777.736 € wurde mit Antrag vom 02.11.2017 abgerufen (Anlage 2).