Betreff
Entwicklung der Kosten der Unterkunft un der Bedarfsgemeinschaften
Vorlage
50/2382/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“ in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.

 

Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) und der Bedarfsgemeinschaften (BG) für das Jahr 2016 sowie für Januar bis Oktober 2017 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der Flüchtlings-KdU (FlüKdU) und Flüchtlings-BG (FlüBG) wurde um die Daten aus Juli 2017 ergänzt.

 

Im Bereich Flucht/Migration lässt sich für Juli 2017 feststellen, dass der monatliche Anstieg bei der Anzahl der FlüBG (+2,7 %) und damit einhergehend der Summe der FlüKdU (+5,7 %) im Vergleich zu Mai 2017 (+10,0 % bzw. +8,7 %) erneut deutlich gesunken ist.

 

Der bisherige Jahrestrend der rückläufigen Anzahl der BG ohne FlüBG (siehe Spalte 15) setzt sich ebenfalls weiterhin fort. So lässt sich aktuell im Vergleich zum Jahresbeginn ein Rückgang von 190 BG verzeichnen.

 

Diese Entwicklungen schlagen sich auch in der Gesamtanzahl der BG (siehe Spalte 12) nieder, welche erstmalig dieses Jahr im Vormonatsvergleich um 30 BG gesunken ist.

 

Aufgrund des im Frühjahr beim BAMF weitestgehend abgebauten Staus von Asylanträgen und der sehr guten Wirtschaftslage im Rhein-Kreis Neuss (in Folge bessere Integrationschancen in den Arbeitsmarkt sowohl mit als auch ohne Kontext von Flucht/Migration) bestehen gute Aussichten, dass sich diese positive Entwicklung im Jahresverlauf fortsetzen wird.

 

Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:

 

Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.

 

Berichtet wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar zugerechnet.

 

Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.