Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Aktuell finden in der Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis
Neuss die Beratungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm sowie über den
Wirtschaftsplan 2018 statt. Die Beschlüsse der Trägerversammlung wirken sich
auch auf den Kreishaushalt aus.
Arbeitsmarkt-
und Integrationsprogramm 2018
Bereits am 13.11.2017 war die 10. Sitzung des Beirates des Jobcenters
Rhein-Kreis Neuss, der den Entwurf des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms
des Jobcenters für das Jahr 2018 behandelt hat. Das Jobcenter verbindet mit
seiner operativen Ausrichtung „Konzentration auf die wichtigen Themen –
Kontinuität!“ und „Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit in 2018 unter der
Überschrift „Menschen und Arbeit zusammenbringen“.
Dem Jobcenter Rhein Kreis Neuss steht im Jahr 2018 im
Eingliederungstitel SGB II nach Schätzwerten des Bundes vom 19.10.2017
voraussichtlich ein Budget in Höhe von 17.067.600,- € zur Verfügung.
Hierin sind flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe in Höhe von 1.266.600,- €
enthalten. Abzüglich der Entnahme für den Verwaltungshaushalt in Höhe von 3,57
Mio. € stehen diese Gelder, also 13.497.600 €, für Förderungen im Rahmen den
SGB II zur Eingliederung von Leistungs-berechtigten nach § 7 SGB III zur
Verfügung.
Im Vergleich der Kennzahlen der Jobcenter nach § 48a SGB II
schneidet das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss insbesondere im Bereich Integration
oftmals schlechter ab als der Bundes-, Landes- und Vergleichstyp-Durchschnitt
sowie auch die direkten Nachbarn. Ein Vergleich der Kennzahlen für Mai 2017 ist
der beigefügten Anlage zu entnehmen. Hierbei ist auffällig, dass die Kennzahlen des Jobcenters
Rhein-Kreis Neuss sich in den Bereichen Integrationsquote, Eintrittsquote
geringfügige Beschäftigung, Eintrittsquote geförderte Beschäftigung, Integrationsquote
Alleinerziehende, Integrationsquote Langzeitleistungsbezieher im Vergleich zum
Landes- und Vergleichstypdurchschnitt seit Ende 2012/Anfang 2013 zum Teil
deutlich verschlechtert haben. Dazu sind entsprechende Zeitverläufe ebenfalls
als Anlagen beigefügt.
Beide Träger des Jobcenters haben deshalb der Geschäftsführung des
Jobcenters gegenüber ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, die Mittel des EGT
so einzusetzen und die operativen Geschäfte im Jobcenter so zu führen, dass in
2018 eine deutliche Steigerung der Integrationsquote und eine Reduzierung des
Langzeitbezuges erfolgt. Es wird im ersten Schritt eine Steigerung auf den
Durchschnitt und letztendlich eine Platzierung im oberen Drittel des
Vergleichstyps erwartet.
Auch mit Bezug auf die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im
Rhein-Kreis Neuss ist die Platzierung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss im
Vergleichstyp der gemeinsamen Einrichtungen nicht angemessen.
Aktuell haben wir folgende Entwicklung: Der Beschäftigungsaufschwung
setzt sich deutschlandweit fort. Die Konjunktur ist trotz weltwirtschaftlicher
Risiken aufwärtsgerichtet, so dass die Bundesregierung aktuell für Deutschland
ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2018 in Höhe von 1,9 Prozent
prognostiziert. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor in einer sehr guten
Verfassung. Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren 143.395 Menschen im Rhein-Kreis
Neuss sozialversicherungspflichtig beschäftigt (+2,3% zum Vorjahresstichtag und
9,1% mehr als 5 Jahre zuvor).
Trotz einiger Konjunkturrisiken wird für 2018 von einer stabilen
Arbeitsmarktlage ausgegangen.
Das Konjunkturklima im Rhein-Kreis Neuss befindet sich nach dem
vom Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit der Sparkasse Neuss und der Creditreform
Düsseldorf Neuss jährlich mittels einer repräsentativen Umfrage unter 500
Unternehmen „Mittelstandsbarometer“ mit 138 Punkten auf einem Allzeithoch und
übertrifft auch den Bundeswert deutlich. Geschäftslage und Geschäftserwartungen
der Unternehmen werden durchgehend positiver als vor Jahresfrist beurteilt.
Sorgen bereitet den Unternehmen der zunehmende Fachkräftemangel und befindet
sich ebenfalls auf einem Allzeithoch der seit 10 Jahren erstellten Umfrage. 51
Prozent der Unternehmen beklagen, dass der Mangel an qualifizierten
Mitarbeitern die Wachstums- und Entwicklungschancen des eigenen Unternehmens
behindert. Nach überschlägigen Hochrechnungen leiden demnach rund 10.000
Unternehmen im Rhein-Kreis Neuss unter einem Mangel an Fachkräften. Die meisten
Unternehmen sind dabei auf der Suche nach „technisch-handwerklichen
Facharbeitern“. 66 Prozent der Angaben beziehen sich auf diesen
Mitarbeiter-Typ, dem bei der Suche zugleich der höchste Schwierigkeitsgrad
zugeordnet wird. Auf den Rängen 2 und 3 folgen der „kaufmännische Facharbeiter“
(47 Prozent) und der „Ungelernte / Helfer“ (45 Prozent), der allerdings auch am
leichtesten zu finden ist.
Das beim gemeinsamen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für
Arbeit Mönchengladbach und dem Rhein-Kreis Neuss gemeldete Stellenangebot entwickelt
sich weiterhin in Richtung neue Rekordhöhen. Gegenüber dem Vorjahreswert August
2016 liegt der Anstieg der offenen Stellen bei +455 (+16,3%).
Entwicklung der Arbeitslosigkeit im SGB
II
Trotz der guten konjunkturellen Rahmenbedingungen ist die Anzahl
der SGB II-Arbeitslosen im Oktober 2017 gegen dem Vorjahreswert um 3,6% (295
Arbeitslose absolut) gestiegen.
Ursächlich für den Anstieg der Arbeitslosenzahlen ist der Zugang
von Geflüchteten in den SGB II-Leistungsbezug. Die Anzahl der arbeitslosen Personen
im Kontext Fluchtmigration liegt mit 794 Personen im Oktober 2017 um 400
Arbeitslose höher als noch im Vorjahresmonat.
Arbeitssuchende im Kontext mit
Fluchtmigration
2.288 Personen gehören im Oktober 2017 zur Gruppe der
Arbeitssuchenden (=Arbeitslose und Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen) eLb
im Kontext mit Fluchtmigration. Etwa ein Drittel davon verfügt über keinen
Schulabschluss, 70,7 Prozent sind dem Anforderungsniveau „Helfer“ zugeordnet.
Behandelt wurde zudem die in der Trägerversammlung am 01.03.2017
beschlossene Überarbeitung der Geschäftsordnung, vornehmlich die
Zusammensetzung des Beirates. Hier wird es zu einer Neubesetzung des Beirates
kommen, da im Beirat keine Vertreter von Akteuren des örtlichen Arbeitsmarktes
mitwirken dürfen, die selbst Eingliederungsmaßnahmen anbieten. Die Neubesetzung
wird in der Trägerversammlung am 04.12.2017 beschlossen.
Der Beirat hat die Empfehlung an die Trägerversammlung ausgesprochen,
den Entwurf des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms anzunehmen und so zu
beschließen.
Wirtschaftsplan 2018
Am 04.12.2017 findet die 16. Trägerversammlung des Jobcenters
Rhein-Kreis Neuss statt. Hier wird insbesondere die Umsetzung der
Jahresplanungen 2017 im Verwaltungs- und im Eingliederungsbudget behandelt
werden. Zudem steht hier die Verabschiedung des Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramms 2018 an. Die Planungen 2018 werden auch auf den
Stellenplan und die Einhaltung der gesetzlichen und durch die Trägerversammlung
beschlossenen Betreuungsschlüssel eingehen.
Bei der Bemessung des Stellenplan 2018 des Jobcenters ist die
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zu berücksichtigen. Dabei sind die gesetzlichen
Betreuungsschlüssel sicherzustellen. Da die Entwicklung in 2018 nicht exakt
prognostiziert werden kann, ist der Gesamthaushalt des Jobcenters so
aufgestellt worden, dass eine notwendige Anpassung des Personals unterjährig
zur Erfüllung der Betreuungsschlüssel möglich ist. Die Anzahl der notwendigen
Stellen (in VZÄ) beträgt 338; das sind gegenüber dem Soll 2017 10,2 Stellen
mehr.
Das Personal des Jobcenters soll zu 84,8 % durch die Bundesagentur für Arbeit und zu 15,2 % durch den kommunalen Träger gestellt werden.
Bislang wurde der kommunale Anteil über diesen Anteil hinaus durch den Rhein-Kreis Neuss, die Städte und Gemeinden und über das TZG gestellt. Durch das TZG war eine sehr flexible Personalgestellung möglich. Aufgrund einer Änderung im Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung ist eine Personalgestellung durch das TZG nur noch für maximal 18 Monate zulässig.
Um den kommunalen Anteil auch künftig sicherstellen zu können, wurde vereinbart, dass der Rhein-Kreis Neuss künftig den erforderlichen Pflichtanteil stellt, der nicht über die Städte und Gemeinden gestellt wird. Eine Personalgestellung über das TZG wird künftig (nach Übergang) nicht mehr erfolgen. Zur Erfüllung des kommunalen Pflichtanteils von 15,2 % und zur Einhaltung des Befristungsanteils im Jobcenter von höchstens 10 % ist über den Rhein-Kreis Neuss ab 2018 die Personalgestellung von zusätzlichen 18,8 VZÄ vorgesehen.
Das Besetzungsverfahren läuft derzeit. Die bereits im Jobcenter beschäftigten Mitarbeiter des TZG werden natürlich angehalten, sich hieran zu beteiligen.
Die Verwaltung wird daher den Kreistag um Zustimmung zur Einrichtung von 20 zusätzlichen Stellen im Stellenplan bitten, um auch einen eventuellen künftigen Stellenmehrbedarf decken zu können.
Anlagen:
Kennzahlenvergleich Mai 2017
Zeitverläufe 2011 – Mai 2017