Betreff
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm sowie Wirtschaftsplan 2018 des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/2384/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Aktuell finden in der Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss die Beratungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm sowie über den Wirtschaftsplan 2018 statt. Die Beschlüsse der Trägerversammlung wirken sich auch auf den Kreishaushalt aus.

 

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

 

Bereits am 13.11.2017 war die 10. Sitzung des Beirates des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss, der den Entwurf des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters für das Jahr 2018 behandelt hat. Das Jobcenter verbindet mit seiner operativen Ausrichtung „Konzentration auf die wichtigen Themen – Kontinuität!“ und „Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit in 2018 unter der Überschrift „Menschen und Arbeit zusammenbringen“.

 

Dem Jobcenter Rhein Kreis Neuss steht im Jahr 2018 im Eingliederungstitel SGB II nach Schätzwerten des Bundes vom 19.10.2017 voraussichtlich ein Budget in Höhe von 17.067.600,- € zur Verfügung.

 

Hierin sind flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe in Höhe von 1.266.600,- € enthalten. Abzüglich der Entnahme für den Verwaltungshaushalt in Höhe von 3,57 Mio. € stehen diese Gelder, also 13.497.600 €, für Förderungen im Rahmen den SGB II zur Eingliederung von Leistungs-berechtigten nach § 7 SGB III zur Verfügung.

 

Im Vergleich der Kennzahlen der Jobcenter nach § 48a SGB II schneidet das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss insbesondere im Bereich Integration oftmals schlechter ab als der Bundes-, Landes- und Vergleichstyp-Durchschnitt sowie auch die direkten Nachbarn. Ein Vergleich der Kennzahlen für Mai 2017 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Hierbei ist auffällig, dass die Kennzahlen des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss sich in den Bereichen Integrationsquote, Eintrittsquote geringfügige Beschäftigung, Eintrittsquote geförderte Beschäftigung, Integrationsquote Alleinerziehende, Integrationsquote Langzeitleistungsbezieher im Vergleich zum Landes- und Vergleichstypdurchschnitt seit Ende 2012/Anfang 2013 zum Teil deutlich verschlechtert haben. Dazu sind entsprechende Zeitverläufe ebenfalls als Anlagen beigefügt.

 

Beide Träger des Jobcenters haben deshalb der Geschäftsführung des Jobcenters gegenüber ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, die Mittel des EGT so einzusetzen und die operativen Geschäfte im Jobcenter so zu führen, dass in 2018 eine deutliche Steigerung der Integrationsquote und eine Reduzierung des Langzeitbezuges erfolgt. Es wird im ersten Schritt eine Steigerung auf den Durchschnitt und letztendlich eine Platzierung im oberen Drittel des Vergleichstyps erwartet.

 

Auch mit Bezug auf die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Rhein-Kreis Neuss ist die Platzierung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss im Vergleichstyp der gemeinsamen Einrichtungen nicht angemessen.

 

Aktuell haben wir folgende Entwicklung: Der Beschäftigungsaufschwung setzt sich deutschlandweit fort. Die Konjunktur ist trotz weltwirtschaftlicher Risiken aufwärtsgerichtet, so dass die Bundesregierung aktuell für Deutschland ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2018 in Höhe von 1,9 Prozent prognostiziert. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor in einer sehr guten Verfassung. Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren 143.395 Menschen im Rhein-Kreis Neuss sozialversicherungspflichtig beschäftigt (+2,3% zum Vorjahresstichtag und 9,1% mehr als 5 Jahre zuvor).

 

Trotz einiger Konjunkturrisiken wird für 2018 von einer stabilen Arbeitsmarktlage ausgegangen.

Das Konjunkturklima im Rhein-Kreis Neuss befindet sich nach dem vom Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit der Sparkasse Neuss und der Creditreform Düsseldorf Neuss jährlich mittels einer repräsentativen Umfrage unter 500 Unternehmen „Mittelstandsbarometer“ mit 138 Punkten auf einem Allzeithoch und übertrifft auch den Bundeswert deutlich. Geschäftslage und Geschäftserwartungen der Unternehmen werden durchgehend positiver als vor Jahresfrist beurteilt. Sorgen bereitet den Unternehmen der zunehmende Fachkräftemangel und befindet sich ebenfalls auf einem Allzeithoch der seit 10 Jahren erstellten Umfrage. 51 Prozent der Unternehmen beklagen, dass der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern die Wachstums- und Entwicklungschancen des eigenen Unternehmens behindert. Nach überschlägigen Hochrechnungen leiden demnach rund 10.000 Unternehmen im Rhein-Kreis Neuss unter einem Mangel an Fachkräften. Die meisten Unternehmen sind dabei auf der Suche nach „technisch-handwerklichen Facharbeitern“. 66 Prozent der Angaben beziehen sich auf diesen Mitarbeiter-Typ, dem bei der Suche zugleich der höchste Schwierigkeitsgrad zugeordnet wird. Auf den Rängen 2 und 3 folgen der „kaufmännische Facharbeiter“ (47 Prozent) und der „Ungelernte / Helfer“ (45 Prozent), der allerdings auch am leichtesten zu finden ist.

 

Das beim gemeinsamen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach und dem Rhein-Kreis Neuss gemeldete Stellenangebot entwickelt sich weiterhin in Richtung neue Rekordhöhen. Gegenüber dem Vorjahreswert August 2016 liegt der Anstieg der offenen Stellen bei +455 (+16,3%).

 

Entwicklung der Arbeitslosigkeit im SGB II

Trotz der guten konjunkturellen Rahmenbedingungen ist die Anzahl der SGB II-Arbeitslosen im Oktober 2017 gegen dem Vorjahreswert um 3,6% (295 Arbeitslose absolut) gestiegen.

Ursächlich für den Anstieg der Arbeitslosenzahlen ist der Zugang von Geflüchteten in den SGB II-Leistungsbezug. Die Anzahl der arbeitslosen Personen im Kontext Fluchtmigration liegt mit 794 Personen im Oktober 2017 um 400 Arbeitslose höher als noch im Vorjahresmonat.

 

Arbeitssuchende im Kontext mit Fluchtmigration

2.288 Personen gehören im Oktober 2017 zur Gruppe der Arbeitssuchenden (=Arbeitslose und Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen) eLb im Kontext mit Fluchtmigration. Etwa ein Drittel davon verfügt über keinen Schulabschluss, 70,7 Prozent sind dem Anforderungsniveau „Helfer“ zugeordnet.

 

 

Behandelt wurde zudem die in der Trägerversammlung am 01.03.2017 beschlossene Überarbeitung der Geschäftsordnung, vornehmlich die Zusammensetzung des Beirates. Hier wird es zu einer Neubesetzung des Beirates kommen, da im Beirat keine Vertreter von Akteuren des örtlichen Arbeitsmarktes mitwirken dürfen, die selbst Eingliederungsmaßnahmen anbieten. Die Neubesetzung wird in der Trägerversammlung am 04.12.2017 beschlossen.

Der Beirat hat die Empfehlung an die Trägerversammlung ausgesprochen, den Entwurf des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms anzunehmen und so zu beschließen.

 

Wirtschaftsplan 2018

 

Am 04.12.2017 findet die 16. Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss statt. Hier wird insbesondere die Umsetzung der Jahresplanungen 2017 im Verwaltungs- und im Eingliederungsbudget behandelt werden. Zudem steht hier die Verabschiedung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms 2018 an. Die Planungen 2018 werden auch auf den Stellenplan und die Einhaltung der gesetzlichen und durch die Trägerversammlung beschlossenen Betreuungsschlüssel eingehen.

 

Bei der Bemessung des Stellenplan 2018 des Jobcenters ist die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu berücksichtigen. Dabei sind die gesetzlichen Betreuungsschlüssel sicherzustellen. Da die Entwicklung in 2018 nicht exakt prognostiziert werden kann, ist der Gesamthaushalt des Jobcenters so aufgestellt worden, dass eine notwendige Anpassung des Personals unterjährig zur Erfüllung der Betreuungsschlüssel möglich ist. Die Anzahl der notwendigen Stellen (in VZÄ) beträgt 338; das sind gegenüber dem Soll 2017 10,2 Stellen mehr.

 

Das Personal des Jobcenters soll zu 84,8 % durch die Bundesagentur für Arbeit und zu 15,2 % durch den kommunalen Träger gestellt werden.

 

Bislang wurde der kommunale Anteil über diesen Anteil hinaus durch den Rhein-Kreis Neuss, die Städte und Gemeinden und über das TZG gestellt. Durch das TZG war eine sehr flexible Personalgestellung möglich. Aufgrund einer Änderung im Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung ist eine Personalgestellung durch das TZG nur noch für maximal 18 Monate zulässig.

 

Um den kommunalen Anteil auch künftig sicherstellen zu können, wurde vereinbart, dass der Rhein-Kreis Neuss künftig den erforderlichen Pflichtanteil stellt, der nicht über die Städte und Gemeinden gestellt wird. Eine Personalgestellung über das TZG wird künftig (nach Übergang) nicht mehr erfolgen. Zur Erfüllung des kommunalen Pflichtanteils von 15,2 % und zur Einhaltung des Befristungsanteils im Jobcenter von höchstens 10 % ist über den Rhein-Kreis Neuss ab 2018 die Personalgestellung von zusätzlichen 18,8 VZÄ vorgesehen.

 

 

Das Besetzungsverfahren läuft derzeit. Die bereits im Jobcenter beschäftigten Mitarbeiter des TZG werden natürlich angehalten, sich hieran zu beteiligen.

Die Verwaltung wird daher den Kreistag um Zustimmung zur Einrichtung von 20 zusätzlichen Stellen im Stellenplan bitten,  um auch einen eventuellen künftigen Stellenmehrbedarf decken zu können.

 

 

Anlagen:

 

Kennzahlenvergleich Mai 2017

Zeitverläufe 2011 – Mai 2017