Betreff
Übernahme der Herbert-Karrenberg-Schule in Neuss in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/2408/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt,

 

  1. der Übertragung der Schulträgerschaft für die Herbert-Karrenberg-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen im Verbund mit der Schule für Kranke, Neusser Weyhe 20, 41462 Neuss, von der Stadt Neuss auf den Rhein-Kreis Neuss zum 01.08.2018 zuzustimmen,

 

  1. die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss zur Übernahme der Herbert-Karrenberg-Schule in die Schulträgerschaft des Rhein-Kreises Neuss abzuschließen mit der Maßgabe der festgestellten Schadstofffreiheit des Gebäudes innen und außen,

 

  1. die Verwaltung zu beauftragen, alle unter Beachtung des § 81 Schulgesetz NRW notwendigen Maßnahmen mit der Stadt Neuss durchzuführen.

Sachverhalt:

Seit der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich werden vor allem Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen im Rahmen der Inklusion in allgemeinen Schulen unterrichtet. Dies hat zu einem grundsätzlichen Schülerrückgang bei den Förderschulen mit dem oben genannten Schwerpunkt geführt. Dieser führte aufgrund der auch in Neuss vorhandenen Schülerzahlentwicklung bereits zur Schließung der Schule am Wildpark und zur überwiegenden Aufnahme der Schülerinnen und Schüler an der Herbert-Karrenberg-Schule.

 

In den Schuljahren 2013/14 bis 2014/15 hat der Rhein-Kreis Neuss auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen bereits die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen der Städte Dormagen und Kaarst übernommen.  Die weiteren Förderschulen dieses Schwerpunktes in Meerbusch und Grevenbroich wurden geschlossen.

 

Durch die neue Landesregierung gibt es Bestrebungen, die seit 2013 in Kraft getretene Mindestgrößenverordnung von Förderschulen, die mit den Mindestgrößen sehr restriktiv umgeht und keine Ausnahmen zulässt, zu verändern. Trotzdem ist eine Konzentration der Trägerschaft aller Förderschulen beim Rhein-Kreis Neuss sinnvoll, um den Eltern auch künftig ein Wahlrecht hinsichtlich des für das einzelne Kind geeigneten Förderortes zu ermöglichen und um eine bessere Steuerung unter dem Gesichtspunkt des langfristigen Erhalts des Angebotes solcher Schulen im Kreisgebiet zu gewährleisten.

 

In der Übertragung enthalten ist auch die im Verbund mit der Förderschule geführte Schule für Kranke mit ihrem Hauptstandort an der St. Mauritius-Klinik in Meerbusch und einem kleinen Standort am Lukaskrankenhaus Neuss.

 

In den Gesprächen mit der Stadt Neuss hat der Rhein-Kreis Neuss zugesagt, dass zukünftige inhaltliche und schulorganisatorische Änderungen nur im Benehmen mit der Stadt erfolgen und vorrangig Neusser Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Dies wurde in der abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsprechend geregelt.

 

Die Übertragung soll zum nächst möglichen Zeitpunkt, dies ist der 01.08.2018, erfolgen.

Der notwendige Genehmigungsantrag an die Bezirksregierung Düsseldorf ist vom Rhein-Kreis Neuss zu stellen.

 

Die Übernahme der Herbert-Karrenberg-Schule in Neuss in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss wurde zunächst in der Sitzung des Schulausschusses am 19.10.2017 beraten (s. Sitzungsvorlage 40/2323/XVI/2017 zu TOP 1 des nichtöffentlichen Teils). Der Schulausschuss hat einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Schulausschuss begrüßt, wenn der Rhein-Kreis Neuss die Trägerschaft der Herbert-Karrenberg-Schule übernimmt. Alle weiteren Entscheidungen bleiben den zuständigen Gremien vorbehalten.“

 

Nun liegt der zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss abgestimmte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Schulträgerwechsel vor (Anlage), der auch im Schulausschuss der Stadt Neuss beraten wurde. Die mit dem Schulträgerwechsel verbundenen Grundstücksangelegenheiten wurden am 30.11.2017 in einer Sondersitzung des Liegenschaftsausschusses beraten. Über das Ergebnis der Beratungen wird die Verwaltung berichten.

 

Der Schulausschuss hat in einer Sondersitzung am 29.11.2017 über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung beraten und dem Kreistag empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: