Betreff
Geplanter Umbau der Einmündung L 142/K7 Hochstadenstraße in Hoisten
Vorlage
66/723/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für den Bau des Kreisverkehrs die erforderlichen Finanzmittel bereit zu stellen.


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit dem geplanten Radweg an der Villestraße in Hoisten ist nach den Plänen der Regionalniederlassung Niederrhein der verkehrsgerechte Ausbau der o.g. Einmündung vorgesehen. Zuständig für diese Baumaßnahme ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Baulastträger der L 142 Villestraße.

 

Dieser hatte ursprünglich den Ausbau der Einmündung mit einer Linksabbiegespur und der Errichtung einer Lichtsignalanlage vorgesehen. Hiergegen wurden seitens der Stadt Neuss Bedenken vorgebracht und stattdessen die Anlage eines Kreisverkehrs gefordert.

 

Nach Meinung des Landesbetriebes sind an der Einmündung sowohl ein signalisierter Knoten als auch ein Kreisverkehrsplatz geeignete Knotenpunktformen, die die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Verkehrs gewährleisten. Da jedoch ein signalisierter Knoten wegen der geringeren baulichen Änderungen preiswerter sei, wird von Seiten der Regionalniederlassung Niederrhein ein signalisierter Knoten bevorzugt. Sollten Stadt und Kreis Neuss jedoch die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes favorisieren, sei man bereit dieser Forderung zu entsprechen, soweit die Mehrkosten übernommen würden. Die Kostengegenüberstellung des Landesbetriebes für beide Knotenpunktformen weist zusätzlich entstehende Kosten des Kreisverkehrs in Höhe von 62.200 € aus.

 

Der Kreisverkehrsplatz kann nur außermittig durch eine südliche Verschiebung angelegt werden. Die Flächen des Kreisverkehrs liegen in dem Bereich des Kleingartengeländes. Durch den Anschluss des Wirtschaftsweges sowie der ausgedehnten Fläche des Kreisverkehrs wird ein großer Teil der Kleingartenanlagen in Anspruch genommen.

 

Nach Ansicht der Stadt kann durch den Bau eines Kreisverkehrs der besonderen örtlichen Situation in Hoisten besser Rechnung getragen, wie zu hohes Geschwindigkeitsniveau, Gefährdungspotential beim Queren der L 142 und Lärmschutz. Darüber hinaus bietet der Kreisverkehr an dieser Stelle auch gegenüber einer Signalanlage deutlich bessere Möglichkeiten bei der Führung des ÖPNV und sei auch aus grundsätzlichen städtebaulichen Erwägungen an dieser Stelle zu bevorzugen.

 

Nach wiederholten Rücksprachen zwischen dem Landesbetrieb und der Stadt Neuss und gewissen zwischenzeitlichen Verzögerungen erklärt die Stadt mit Schreiben vom 30.01.2009, die zusätzlich entstehenden Kosten des Kreisverkehrs zu 50 % bis zu einer Höhe von 31.100 € zu erstatten. Hierbei gehe man davon aus, dass sich der Kreis Neuss in gleicher Höhe an den zusätzlichen Kosten beteilige. Gleichzeitig wird mit diesem Schreiben dem Landesbetrieb noch einmal ausdrücklich die Unterstützung der Stadt Neuss bei der Radwegebaumaßnahme zugesichert.

 

Um weitere Verzögerungen bei der Entwurferstellung und der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den geplanten Radweg L 142 zu vermeiden und den Wunsch der Stadt Neuss zu unterstützen, im Zuge des Radwegebaus im Anbindungspunkt mit der Hochstadenstraße einen Kreisverkehr zu realisieren, wird seitens der Kreisverwaltung vorgeschlagen, die fehlende Hälfte der Mehrkosten in Höhe von 31.100 € vom Kreis zu übernehmen. Schließlich hat auch der Rhein-Kreis Neuss großes Interesse an einer schnellen Realisierung des Radweges, was letztendlich nur bei einer einvernehmlichen Lösung mit der Stadt Neuss möglich ist.