Beschlussempfehlung:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2010 bis 2014 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2010 – 2014 besteht derzeit aus 19 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 40,4 Mio. EUR und einem
zugehörigen Kreisanteil von ca. 9,9 Mio. EUR .

 

Für das Jahr 2010 sind drei Maßnahmen zur Realisierung eingeplant. Dabei steht an erster Stelle die Umgestaltung der K 8 OD Glehn. Bei dieser Maßnahme beabsichtigt der Kreis in Kooperation mit der Stadt Korschenbroich die Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt — bei der es sich um den ehemaligen Straßenquerschnitt der B 230 handelt — insbesondere für Fußgänger und Radfahrer weiter zu verbessern sowie den Verkehr zu homogenisieren.

Die Verwaltung hat im Jahr 2006 den Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Daraufhin hat der Zuwendungsgeber die Maßnahme im Rahmen des Programmgesprächs 2008 und aufgrund der gegebenen Baureife für das Programmjahr 2010 zur Förderung eingestellt. Demzufolge musste die Maßnahme seitens der Verwaltung bei der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms nicht verschoben werden und konnte im Programmjahr 2010 verbleiben. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an der Ausführungsplanung und strebt nach einvernehmlicher Abstimmung mit der Stadt Korschenbroich und den Bürgern vor Ort den Baubeginn für Sommer 2010 an.

 

Als zweite Maßnahme ist der 1. Abschnitt der K 33n AS-Delrath vorgesehen. Hier verweist die Verwaltung auf die Ausführungen in TOP 3 der Sitzungsvorlage.

 

Die dritte Maßnahme ist die Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn, 1. Abschnitt an der K 37n im Kreuzungsbereich mit der L 390. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Bereich der Gümpgesbrücke soll der plangleiche Bahnübergang mit der Regiobahn durch einen planfreien Anschluss der K 37 an die L 390 beseitigt werden (siehe ausführliche Erläuterungen zu TOP 4).

 

Der Radweg K 31 Allrath – Barrenstein, 2. BA. ist als erstes Vorhaben im Programmjahr 2011 gelistet. Der zweite Bauabschnitt stellt den Bereich zwischen Allrath und dem Überführungsbauwerk dar. Der Radweg im Bereich der Bahnüberführung zwischen Allrath und Barrenstein ist mit einer Breite von 2,50 m ausgestattet. Dieser Gefährdungspunkt (Engstelle) ist bereits in früheren Jahren entschärft worden, und der Radfahrer kann heute ohne die Fahrbahn zu benutzen unter dem Brückenbauwerk durchfahren.

Im Programmgesprächs 2008 hat der Zuwendungsgeber der Verwaltung mitgeteilt, dass die Maßnahme aufgrund der Unterschreitung der Bagatellgrenze in Höhe von 200.000,00 € den Fördertatbestand nicht mehr erfüllt. In der letzten Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 28.10.2008 wurde durch Herrn Dezernenten Karsten Mankowsky angeregt, eine gemeinsame Radwegplanung mit der Stadt Grevenbroich zur Zusammenführung der städtischen Radwegeplanung von Allrath bis zur B59 mit der Planung des Kreises anzustreben, so dass man von der neuen Bagatellgrenze nicht mehr tangiert wird.

Die Zusammenführung der beiden Radwegemaßnahmen zu einer Gemeinschaftsmaßnahme ist bereits seitens der Stadt Grevenbroich mit dem Zuwendungsgeber andiskutiert worden, der die grundsätzliche Förderfähigkeit dieser Gemeinschaftsmaßnahme in Aussicht gestellt hat. Aufgrund der positiven Signale seitens der Stadt Grevenbroich geht die Verwaltung nunmehr davon aus, dass die Gesamtkosten für Kreis und Stadt (Kreis: 175.000,00 €; Stadt: noch nicht bekannt) deutlich über der Bagatellgrenze liegen werden und somit ein Förderzugang gesichert ist. Der Eigenanteil des Kreises beläuft sich demzufolge bei einem aktuellen Fördersatz von 70 % auf 52.500,00 €.

Die Verschmelzung und Aktualisierung der beiden Planungen und die Überarbeitung bzw. Erweiterung der Kostenberechnung sowie der neue Förderantrag für die Gesamtmaßnahme werden durch die Stadt Grevenbroich erstellt und fristgerecht bis Juni 2009 im Rahmen eines neuen Förderantrages der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

Die Ausschreibung und Baudurchführung der Gesamtmaßnahme werden nach beiderseits gesicherter Finanzierung federführend durch den Rhein-Kreis Neuss durchgeführt.

 

Als zweite Maßnahme ist der 2. Abschnitt der K 33n AS-Delrath vorgesehen (siehe Erläuterungen zu TOP 3).

 

Die dritte Maßnahme des 2011er Bauprogramms beinhaltet den 2. Abschnitt der Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn an der K 37n im Kreuzungsbereich mit der L 390 (siehe ausführliche Erläuterungen zu TOP 4).

 

Als vierte und letzte Maßnahme des Programmjahrs soll der Radweg entlang der K 43 zwischen Grevenbroich-Elsen und Gustorf als Netzlückenschluss im Radwegenetz und zur Anbindung der Freizeit- und Naherholungseinrichtungen im Elsbachtal sowie des dortigen Fahrsicherheitszentrums des ADAC gebaut werden. Bei dem Radweg handelt es sich um die Weiterführung des innerörtlichen Radweges an der Provinzstraße in Gustorf. Die K 43 ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Gustorf und Elsen. Sie ist durch die Zunahme des Verkehrsaufkommens nicht mehr gefahrlos für Radfahrer und Fußgänger mitzunutzen. Im gesamten Streckenabschnitt steht weder eine separate Radwegführung noch eine akzeptable Wirtschaftswegeverbindung zur Verfügung.

Die Realisierung des geplanten Radweges erfordert auf der gesamten Neubaulänge von 2 km umfangreiche Ankäufe einzelner Grundstücksteilflächen, die überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen. Die Verwaltung sieht sich trotz der Geringfügigkeit der jeweiligen straßenbaubedingten Flächeninanspruchnahmen überwiegend mit Ersatzlandforderungen der Grundstückeigentümer konfrontiert. Trotz der hierdurch bedingten Erschwernisse ist die Verwaltung bestrebt, die Flächensicherung weiterhin im Einvernehmen mit den Eigentümern zu betreiben. Derzeit befinden sich bereits ca. 50% der benötigten Grundstücksteilflächen im Besitz bzw. im Eigentum des Kreises.

Insoweit ist die Prognose der Verwaltung gerechtfertigt, den Grunderwerb vollumfänglich innerhalb Jahresfrist durchführen zu können. Hierzu passt auch das erfreuliche Ergebnis des letztjährigen Programmgesprächs am 09. September 2008 bei der Bezirksregierung Düsseldorf, in dem der Zuwendungsgeber entschieden hat, dass die Maßnahme weiterhin im Programmjahr 2011 verbleibt mit der Option einer vorzeitigen Bauerlaubnis für Ende 2010. Mit der Option der vorzeitigen Bauerlaubnis versucht man von Seiten des Zuwendungsgebers der gesetzlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, dass mit der Durchführung der Maßnahme innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden muss — der Beschluss datiert von Januar 2006 —, ansonsten tritt der Beschluss außer Kraft.

 

Für 2012 ist der Restausbau der K 1 Rheinfähre, Lückenschluss (2. Bauabschnitt) vorgesehen. Die Maßnahme dient zur Verbesserung der Verkehrssituation für den Radfahrer und Fußgänger in diesem Bereich, insbesondere für den Freizeit- und Ausflugsverkehr von und in Richtung Rheinfähre.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Erlass vom 03. September 2008 — dem Rhein-Kreis Neuss mit Verfügung vom 10. November 2008 übermittelt — den Planfeststellungsbeschluss zur Sanierung des Deiches des Deichverbandes Meerbusch-Lank zwischen Rheinstrom-km 753,8 und 760,5, linkes Ufer erteilt.

Der Deichverband wird im Zuge der Deichsanierung die Straße Zur Rheinfähre und den Radweg von der Wasserseite bis zum Bauende (Kreuzungsbereich K1 / Deichverteidigungsweg) auf der Landseite sowie das neue Deichtor bauen. Der Deichverband lässt zurzeit die Ausführungsplanung für die Deichsanierung erstellen.

Unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung durch das Land NRW zeitnah gesichert ist, wird frühestens Ende 2010/Anfang 2011 mit einem Baubeginn zu rechnen sein. Im Anschluss an die Arbeiten des Deichverbandes wird das Kreistiefbauamt den noch ausstehenden Lückenschluss dieser Radwegeverbindung bis zum Kreisverkehrsplatz K 1/K 9 beheben. Aufgrund des v. g. Sachverhaltes wird der Radwegelückenschluss aus dem Programmjahr 2009 in das Programmjahr 2012 verschoben.

 

Als zweite Maßnahme für das Jahr 2012 ist die Realisierung des Radwegs K 8 zwischen Grefrath und Neuss vorgesehen. Aufgrund der fehlenden Finanzmittel und der geringen Priorität kann diese Maßnahme 2011 nicht realisiert werden und muss um ein Jahr verschoben werden. Durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohen Geschwindigkeiten sind Radfahrer bei der Benutzung des Mehrzweckstreifens gefährdet. Aufgrund des großzügigen Querschnittes ist die Neuaufteilung des vorhandenen Straßenquerschnitts problemlos möglich, so dass die Anlage eines Radwegs auf der Nordseite der K 8 bis Neuss zu einer deutlichen Verbesserung der heutigen Verkehrssituation führen würde sowie die vorhandene Lücke im Radwegenetz beseitigen würde. Die Maßnahme entstammt dem Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes entlang von Kreisstraßen.

 

Als dritte Maßnahme im laufenden Programmjahr ist die K 9n Strümp-Osterath
1. Abschnitt vorgesehen.

Der Vorentwurf für die Gesamtmaßnahme ist bereits im Frühjahr 2006 seitens der Verwaltung abgeschlossen und im Vorfeld mit der Stadt Meerbusch sowie den beteiligten Straßenbaulastträgern (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld und Regionalniederlassung Niederrhein) einvernehmlich abgestimmt worden. Die Planunterlagen liegen der Stadt Meerbusch vollständig vor.

Das Planungs- und Baurecht soll mittels eines Bebauungsplanverfahrens der Stadt Meerbusch erlangt werden. Der erforderliche Grunderwerb soll über ein Bodenordnungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB erfolgen. Da die Stadt Meerbusch ein erhebliches Interesse an der Maßnahme hat, hat sie sich dem Kreis gegenüber vertraglich verpflichtet, für die Baumaßnahme das Planungsrecht über die Bebauungspläne 280 und 281 zu schaffen und den Grunderwerb durchzuführen. Das Baurecht für den Bereich von der Forststraße / Buschstraße bis zum Unterführungsbauwerk der BAB A 57 soll über den B-Plan Nr. 280 und der Bereich vom Unterführungsbauwerk bis zur L 476 Meerbuscher Straße/ AS-Bovert BAB A 57 über den B-Plan Nr. 281 gesichert werden.

Die Stadt Meerbusch hat einen Einleitungsbeschluss für ein Umlegungsverfahren erlassen, dieser wurde von einem Betroffenen vor dem Landgericht Düsseldorf beklagt. Das Gericht hat im Sommer 2008 den Einleitungsbeschluss beanstandet und der Klage stattgegeben. Ein neuer Einleitungsbeschluss bedarf eines politischen Beschlusses der Stadt Meerbusch, der bisher nicht gefasst worden ist. Aufbauend auf dem Einleitungsbeschluss kann dann nach Rechtskraft des Umlegungsbeschlusses die Umlegung in einem realistischen Zeitfenster von 1,5- 2 Jahren durchgeführt werden.

Erst nach Vorlage der beiden rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 280 und Nr. 281 und dem Abschluss des Grunderwerbs einschließlich dem Besitz an den gesamten zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Grundstücken, kann der Zuwendungsantrag durch die Verwaltung bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden. Als logische Konsequenz aus dem v. g. Verfahrensstand der Stadt Meerbusch muss der 1. Abschnitt der Maßnahme aus dem Programmjahr 2011 in das Programm 2012 und der 2. Abschnitt dementsprechend aus dem Programmjahr 2012 ins Jahr 2013 verschoben werden.

 

Die vierte Maßnahme des Programmjahrs ist der Radweg entlang der K 10 zwischen Oekoven und Barrenstein. Der kombinierte Geh- und Radweg ist als Anschluss an die innerörtliche Neuführung der K 26 Oekoven geplant. Hierdurch soll eine sichere Radwegeverbindung zwischen Rommerskirchen - Oekoven und Grevenbroich - Barrenstein entstehen. Die K 10 ist mit 5,50 m Fahrbahnbreite in diesem Bereich sehr schmal, so dass es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrern und dem Kfz-Verkehr kommt. Darüber hinaus existieren keine zumutbaren Alternativen für eine verträgliche Radfahrerführung in Richtung Industriegebiet Ost und weiter zur Grevenbroicher Innenstadt. Die Planung ist zwischenzeitlich bis zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorangetrieben worden. Seitens der Verwaltung ist im Mai 2008 der Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt worden. Die Verwaltung wartet auf die Entscheidung bzw. Einstufung des Zuwendungsgebers. Die Maßnahme wird aus dem Programm 2011 ins Jahr 2012 zurückgestuft.

 

Der 1. Bauabschnitt des Radweges entlang der K 12 zwischen L 380 und der B 9 ist die fünfte Maßnahme im laufenden Programmjahr und wird ebenfalls um ein Jahr verschoben. Bei der Maßnahme ist bisher vorgesehen, aus dem vorhandenen Straßenquerschnitt einen Radweg herauszutrennen, so dass eine bauliche Trennung zwischen den Verkehrsarten motorisierter und nicht motorisierter Verkehr möglich wird. Der Grund für die Verschiebung der Maßnahme liegt in den fehlenden finanziellen Mitteln, die eine Konkretisierung der Planungsabsichten bisher verhindert haben.

Es wird zurzeit von Seiten der Verwaltung und dem Ing.-Büro Kaulen geprüft, ob die Maßnahme sich ebenfalls als Pilotmaßnahme — analog zur K 10 zwischen Noithausen und Barrenstein (siehe hierzu die Ausführungen in TOP 2) — zur Sicherung des Fahrradverkehrs außerorts durch Markierungslösungen anbietet und fachlich sinnvoll ist. Bei der nächsten Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms wird über das Ergebnis berichtet.

 

Im Bauprogrammjahr 2012 ist ebenfalls der zweite Bauabschnitt der K 35 n Umgehung Kleinenbroich aufgeführt. Hier ist vorgesehen, südlich der L 381 an den neu gebauten Kreisverkehr eine Verbindung zur K 35 zu schaffen, damit die südlich der L 381 wohnenden Bürger vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme soll auch der Radweg bis nach Drölsholz fortgeführt und so eine weitere Lücke im Radwegenetz geschlossen werden. Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit durch geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in der Ortslage Drölsholz eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erzielen ist.

Die Planung befindet sich im Stadium der Voruntersuchung. Hier werden die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte gelegt. Der Schwerpunkt liegt zurzeit in der Ausarbeitung der möglichen Varianten unter Berücksichtigung der planerischen und technischen Vorgaben. Seitens der Verwaltung ist angestrebt, bis zum Ende des Jahres 2009 eine einvernehmlich abgestimmte Vorzugsvariante mit den beiden beteiligten Straßenbaulastträgern (Stadt Korschenbroich und Landesbetrieb Straßenbau NRW) zu erarbeiten, so dass im Anschluss die erarbeiteten Lösungen mit den Bürgern vor Ort besprochen und ggf. weitere Anregungen aufgenommen werden können.

 

Im Jahre 2013 sind sechs Ausbaumaßnahmen eingeplant. Als erste Baumaßnahme ist die K 4 Ortsdurchfahrt Kleinenbroich vorgesehen. Es handelt sich auch hier um eine Maßnahme aus dem Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes entlang von Kreisstraßen. Bei der K 4 Ortsdurchfahrt Kleinenbroich ist beabsichtigt, die Verkehrsführung attraktiver und sicherer für Fußgänger und Radfahrer zu gestalten. In diesem Zusammenhang sind eine richtungsgetrennte Radfahrführung (kombinierter Geh- und Radweg und Schutzstreifen), Querungshilfen und ein Kreisverkehr vorgesehen. Die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf bereits bestätigt, aber eine Finanzierung ist aufgrund der Überlastung des Förderprogramms für den kommunalen Straßenbau für die nächsten Jahren nicht in Aussicht gestellt worden. Als Ergebnis des Programmgesprächs 2008 weist die Maßnahme weiterhin nur das Merkmal „Anhang“ aus.

Anhang bedeutet in der Sprache des Zuwendungsgebers: „ Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig“, aber es wird ihr kein konkretes Programmjahr zugewiesen, so dass nur eine Verschiebung in das Programmjahr 2013 als belastbare Aussage möglich ist.

 

Als zweite Straßenbaumaßnahme im Programmjahr 2013 ist der 2. Abschnitt für die K 9n Strümp-Osterath eingeplant (siehe hierzu die ausführlichen Ausführungen zum 1. Abschnitt K 9n Strümp-Osterath).

 

Als dritte Maßnahme ist geplant, den Radweg entlang der K 9 von Nierst bis zur Kreisgrenze zu verlängern.

In einem Abstimmungsgespräch in der ersten Jahreshälfte 2008 mit dem Zuwendungsgeber wurde eine Förderung nach den Radwegeförderprogramm grundsätzlich in Aussicht gestellt. Da aber das Förderprogramm vielfach überzeichnet ist, ist eine Aussage über die Realisierung nicht möglich, so dass auch diese Maßnahme um ein Jahr nach hinten verschoben wird.

 

Viertens soll der Radweg entlang der K 11 von Steinforth / Rubbelrath bis zum ersten Wirtschaftsweg als zweiter Bauabschnitt in Richtung Liedberg verlängert werden. Die Trennung des motorisierten von dem nicht motorisierten Verkehrs führt zu einer deutlich erhöhten Sicherheit des Radverkehrs in diesem Bereich.

Analog zum Radweg K 5 Myllendonk – Niers ist durch die Anhebung der Bagatellgrenze eine Förderung nach dem Stadtverkehrsprogramm nicht mehr möglich. Eine zeitnahe Realisierung ist somit auch hier nur mit 100% Eigenmitteln möglich.

 

Fünftens ist der Radweg zwischen Deelen und Evinghoven entlang der K 26 eingeplant. Bei dieser Radwegmaßnahme handelt es sich um einen einseitigen Zweirichtungsradweg auf einer Länge von 1.200 m. Der heutige gesamte Streckenabschnitt verfügt über keinerlei Radverkehrsführung über parallele Wirtschaftswege. Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt ist sehr schmal und liegt zum Teil in einer engen Einschnittlage. Aufgrund der unübersichtlichen und engen Kurvenverläufe sind Teilbereiche der Fahrbahn nicht einsehbar und somit für Radfahrer besonders gefährlich.

In Verbindung mit der Anlage des Zweirichtungsradweges wird auch die Entschärfung (Begradigung) der vorhandenen, rechtwinkeligen Kurvenverläufe untersucht. Die Planungsaktivitäten sind Anfang des Jahres 2009 eingeleitet worden, so dass seitens der Verwaltung angestrebt wird, in der zweiten Jahreshälfte einen Entwurf vorzulegen, der dann mit der Gemeinde Rommerskirchen und den betroffenen Bürgern vor Ort abzustimmen ist.

 

Sechstens ist die Radwegemaßnahme entlang der K 42 von Lüttenglehn bis zur L 32 vorgesehen. Durch den Radweg entlang der L 32 sowie die Erweiterung des Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Zentrallager, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) ist die Priorität der Maßnahme gestiegen, aber aufgrund der finanziellen Zwänge konnte eine Verschiebung in das Programmjahr 2013 trotz alledem nicht verhindert werden. Die Verwaltung hat die Entwurfsplanung zwischenzeitlich soweit vorangetrieben, dass bis Juni 2009 der Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden kann.

 

Das Jahr 2014 ist das letzte Jahr der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms.

 

Als neue Maßnahme aus dem Anhang ist für das Programmjahr 2014 die K 7 Radweg L 142 – OD Hoisten eingestellt worden. Die Maßnahme entstammt dem Radverkehrskonzept entlang der Kreisstraßen. Das Radverkehrskonzept sieht für diesen Streckenabschnitt — mit bisher fehlenden Radverkehrsanlagen — ein Radverkehrpotential im oberen Bereich vor. Mit dem Bestreben des Landesbetriebes Straßenbau NRW, vertreten durch die Regionalniederlassung Niederrhein, den Neubau des Radweges entlang der L 142 (Villestraße) sowie die Anlage eines Buskaps umzusetzen, nimmt auch die Notwendigkeit nach einer sicheren Führung für Fußgänger und Radfahrer entlang der K 7 zu.

Der Radweg entlang der K 7 bis zum Ortseingang Hoisten stellt somit einen Lückenschluss im Radwegenetz dar und dient zur verkehrssicheren Führung des Fuß- und Radverkehrs von der L 142 entlang der K 7 in das anliegende Wohngebiet am Ortseingang von Hoisten.

Der Radweg entlang der K 7 ist als kombinierter Zweirichtungsradweg vorgesehen. Er verläuft vom Ortseingang Hoisten auf einer Länge von ca. 200 östlich der K 7. Im Bereich der Hoistener Schulstraße wird der Radfahrer mittels einer Querungshilfe gesichert auf die Westseite der K 7 geführt.

 

Die K 10n Umgehung GV-Noithausen ist ebenfalls um ein Jahr aus dem Programmjahr 2013 in das Programmjahr 2014 verschoben worden. In einvernehmlicher Abstimmung über das weitere Vorgehen ist zwischen Kreis und der Stadt Grevenbroich vereinbart worden, die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens (voraussichtlich 2009) für die geplante Umgehung Kapellen L 361n durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW , Regionalniederlassung Niederrhein abzuwarten, um die Realisierung der Umgehungsstraße nicht zu verzögern. Im Anschluss sollen dann die Planungsaktivitäten für die Umgehung Noithausen bilateral thematisiert werden.

 

Der zweite Bauabschnitt des Radweges entlang der K 12 zwischen L 380 und B 9 muss entsprechend dem ersten Bauabschnitt um ein Jahr nach 2014 verschoben werden. Aufgrund der fehlenden Dringlichkeit und der fehlenden finanziellen Mittel ist die Planung nicht weiter vorangetrieben worden.

Auch hier wird zurzeit von Seiten der Verwaltung geprüft, inwieweit eine Verbesserung bzw. Sicherung des Fahrradverkehrs außerorts durch Markierungslösungen sinnvoll ist (siehe Erläuterungen zum ersten Bauabschnitt).

 


 

Anhang:

 

Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet vier Radwegemaßnahmen, die dem Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes des Rhein-Kreises Neuss entnommen sind. Bei den aufgeführten Radwegemaßnahmen handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten auch hier nicht festzustellen.

Darüber hinaus ist die Straßenbaumaßnahme K 22n Ortsumgehung Laach als Maßnahmen des weiteren Bedarfs enthalten.