Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs-
und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das
vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2010 bis 2014 für den Ausbau der Kreisstraßen
als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und
Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu
treffen.
Sachverhalt:
Das
Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2010 – 2014 besteht derzeit aus 19 Maßnahmen
mit einem Investitionsbedarf von ca. 40,4 Mio. EUR und einem
zugehörigen Kreisanteil von ca. 9,9 Mio. EUR .
Für das Jahr 2010 sind drei Maßnahmen zur Realisierung
eingeplant. Dabei steht an erster Stelle die Umgestaltung der K 8 OD
Glehn. Bei dieser Maßnahme beabsichtigt der Kreis in Kooperation mit der
Stadt Korschenbroich die Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt — bei der es
sich um den ehemaligen Straßenquerschnitt der B 230 handelt — insbesondere für
Fußgänger und Radfahrer weiter zu verbessern sowie den Verkehr zu
homogenisieren.
Die Verwaltung hat
im Jahr 2006 den Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.
Daraufhin hat der Zuwendungsgeber die Maßnahme im Rahmen des Programmgesprächs
2008 und aufgrund der gegebenen Baureife für das Programmjahr 2010 zur
Förderung eingestellt. Demzufolge musste die Maßnahme seitens der Verwaltung
bei der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms nicht verschoben werden und
konnte im Programmjahr 2010 verbleiben. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck
an der Ausführungsplanung und strebt nach einvernehmlicher Abstimmung mit der
Stadt Korschenbroich und den Bürgern vor Ort den Baubeginn für Sommer 2010 an.
Als zweite Maßnahme ist der 1. Abschnitt der K 33n AS-Delrath
vorgesehen. Hier verweist die Verwaltung auf die Ausführungen in TOP 3 der
Sitzungsvorlage.
Die dritte
Maßnahme ist die Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn, 1. Abschnitt an der
K 37n im Kreuzungsbereich mit der L 390. Zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse im Bereich der Gümpgesbrücke soll der plangleiche
Bahnübergang mit der Regiobahn durch einen planfreien Anschluss der K 37 an die
L 390 beseitigt werden (siehe ausführliche Erläuterungen zu TOP 4).
Der Radweg K 31 Allrath – Barrenstein, 2. BA. ist
als erstes Vorhaben im Programmjahr 2011 gelistet. Der zweite
Bauabschnitt stellt den Bereich zwischen Allrath und dem Überführungsbauwerk
dar. Der Radweg im Bereich der Bahnüberführung zwischen Allrath und Barrenstein
ist mit einer Breite von 2,50 m ausgestattet. Dieser Gefährdungspunkt
(Engstelle) ist bereits in früheren Jahren entschärft worden, und der Radfahrer
kann heute ─ ohne die Fahrbahn zu
benutzen ─ unter dem
Brückenbauwerk durchfahren.
Im
Programmgesprächs 2008 hat der Zuwendungsgeber der Verwaltung mitgeteilt, dass
die Maßnahme aufgrund der Unterschreitung der Bagatellgrenze in Höhe von
200.000,00 € den Fördertatbestand nicht mehr erfüllt. In der letzten Sitzung
des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 28.10.2008 wurde durch Herrn
Dezernenten Karsten Mankowsky angeregt, eine gemeinsame Radwegplanung mit der
Stadt Grevenbroich zur Zusammenführung der städtischen Radwegeplanung von
Allrath bis zur B59 mit der Planung des Kreises anzustreben, so dass man von
der neuen Bagatellgrenze nicht mehr tangiert wird.
Die Zusammenführung
der beiden Radwegemaßnahmen zu einer Gemeinschaftsmaßnahme ist bereits seitens
der Stadt Grevenbroich mit dem Zuwendungsgeber andiskutiert worden, der die
grundsätzliche Förderfähigkeit dieser Gemeinschaftsmaßnahme in Aussicht
gestellt hat. Aufgrund der positiven Signale seitens der Stadt Grevenbroich
geht die Verwaltung nunmehr davon aus, dass die Gesamtkosten für Kreis und
Stadt (Kreis: 175.000,00 €; Stadt: noch nicht bekannt) deutlich über der
Bagatellgrenze liegen werden und somit ein Förderzugang gesichert ist. Der
Eigenanteil des Kreises beläuft sich demzufolge bei einem aktuellen Fördersatz
von 70 % auf 52.500,00 €.
Die Verschmelzung
und Aktualisierung der beiden Planungen und die Überarbeitung bzw. Erweiterung
der Kostenberechnung sowie der neue Förderantrag für die Gesamtmaßnahme werden
durch die Stadt Grevenbroich erstellt und fristgerecht bis Juni 2009 im Rahmen
eines neuen Förderantrages der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung und
Genehmigung vorgelegt.
Die Ausschreibung
und Baudurchführung der Gesamtmaßnahme werden nach beiderseits gesicherter
Finanzierung federführend durch den Rhein-Kreis Neuss durchgeführt.
Als zweite
Maßnahme ist der 2. Abschnitt der K 33n AS-Delrath vorgesehen (siehe
Erläuterungen zu TOP 3).
Die dritte Maßnahme
des 2011er Bauprogramms beinhaltet den 2. Abschnitt der Bahnübergangsbeseitigung
Regiobahn an der K 37n im Kreuzungsbereich mit der L 390 (siehe
ausführliche Erläuterungen zu TOP 4).
Als vierte und
letzte Maßnahme des Programmjahrs soll der Radweg entlang der K 43
zwischen Grevenbroich-Elsen und Gustorf als Netzlückenschluss im
Radwegenetz und zur Anbindung der Freizeit- und Naherholungseinrichtungen im
Elsbachtal sowie des dortigen Fahrsicherheitszentrums des ADAC gebaut werden.
Bei dem Radweg handelt es sich um die Weiterführung des innerörtlichen Radweges
an der Provinzstraße in Gustorf. Die K 43 ist die einzige Verbindung
zwischen den Stadtteilen Gustorf und Elsen. Sie ist durch die Zunahme des
Verkehrsaufkommens nicht mehr gefahrlos für Radfahrer und Fußgänger
mitzunutzen. Im gesamten Streckenabschnitt steht weder eine separate
Radwegführung noch eine akzeptable Wirtschaftswegeverbindung zur Verfügung.
Die Realisierung
des geplanten Radweges erfordert auf der gesamten Neubaulänge von 2 km
umfangreiche Ankäufe einzelner Grundstücksteilflächen, die überwiegend
landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen. Die Verwaltung sieht sich trotz der
Geringfügigkeit der jeweiligen straßenbaubedingten Flächeninanspruchnahmen
überwiegend mit Ersatzlandforderungen der Grundstückeigentümer konfrontiert.
Trotz der hierdurch bedingten Erschwernisse ist die Verwaltung bestrebt, die
Flächensicherung weiterhin im Einvernehmen mit den Eigentümern zu betreiben.
Derzeit befinden sich bereits ca. 50% der benötigten Grundstücksteilflächen im
Besitz bzw. im Eigentum des Kreises.
Insoweit ist die
Prognose der Verwaltung gerechtfertigt, den Grunderwerb vollumfänglich
innerhalb Jahresfrist durchführen zu können. Hierzu passt auch das erfreuliche
Ergebnis des letztjährigen Programmgesprächs am 09. September 2008 bei der
Bezirksregierung Düsseldorf, in dem der Zuwendungsgeber entschieden hat, dass
die Maßnahme weiterhin im Programmjahr 2011 verbleibt mit der Option einer
vorzeitigen Bauerlaubnis für Ende 2010. Mit der Option der vorzeitigen
Bauerlaubnis versucht man von Seiten des Zuwendungsgebers der gesetzlichen
Vorgabe Rechnung zu tragen, dass mit der Durchführung der Maßnahme innerhalb
von fünf Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des
Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden muss — der Beschluss datiert von
Januar 2006 —, ansonsten tritt der Beschluss außer Kraft.
Für 2012
ist der Restausbau der K 1 Rheinfähre, Lückenschluss (2.
Bauabschnitt) vorgesehen. Die Maßnahme dient zur Verbesserung der
Verkehrssituation für den Radfahrer und Fußgänger in diesem Bereich,
insbesondere für den Freizeit- und Ausflugsverkehr von und in Richtung
Rheinfähre.
Die
Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Erlass vom 03. September 2008 — dem
Rhein-Kreis Neuss mit Verfügung vom 10. November 2008 übermittelt — den
Planfeststellungsbeschluss zur Sanierung des Deiches des Deichverbandes
Meerbusch-Lank zwischen Rheinstrom-km 753,8 und 760,5, linkes Ufer erteilt.
Der Deichverband
wird im Zuge der Deichsanierung die Straße Zur Rheinfähre und den Radweg von
der Wasserseite bis zum Bauende (Kreuzungsbereich K1 / Deichverteidigungsweg)
auf der Landseite sowie das neue Deichtor bauen. Der Deichverband lässt zurzeit
die Ausführungsplanung für die Deichsanierung erstellen.
Unter der Voraussetzung,
dass die Finanzierung durch das Land NRW zeitnah gesichert ist, wird frühestens
Ende 2010/Anfang 2011 mit einem Baubeginn zu rechnen sein. Im Anschluss an die
Arbeiten des Deichverbandes wird das Kreistiefbauamt den noch ausstehenden
Lückenschluss dieser Radwegeverbindung bis zum Kreisverkehrsplatz K 1/K 9
beheben. Aufgrund des v. g. Sachverhaltes wird der Radwegelückenschluss aus dem
Programmjahr 2009 in das Programmjahr 2012 verschoben.
Als zweite Maßnahme für das Jahr 2012 ist die Realisierung des Radwegs
K 8 zwischen Grefrath und Neuss vorgesehen. Aufgrund der fehlenden
Finanzmittel und der geringen Priorität kann diese Maßnahme 2011 nicht
realisiert werden und muss um ein Jahr verschoben werden. Durch das hohe
Verkehrsaufkommen und die hohen Geschwindigkeiten sind Radfahrer bei der
Benutzung des Mehrzweckstreifens gefährdet. Aufgrund des großzügigen
Querschnittes ist die Neuaufteilung des vorhandenen Straßenquerschnitts
problemlos möglich, so dass die Anlage eines Radwegs auf der Nordseite der K 8
bis Neuss zu einer deutlichen Verbesserung der heutigen Verkehrssituation
führen würde sowie die vorhandene Lücke im Radwegenetz beseitigen würde. Die
Maßnahme entstammt dem Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes entlang von
Kreisstraßen.
Als dritte Maßnahme
im laufenden Programmjahr ist die K 9n Strümp-Osterath
1. Abschnitt vorgesehen.
Der Vorentwurf für
die Gesamtmaßnahme ist bereits im Frühjahr 2006 seitens der Verwaltung
abgeschlossen und im Vorfeld mit der Stadt Meerbusch sowie den beteiligten Straßenbaulastträgern
(Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld und
Regionalniederlassung Niederrhein) einvernehmlich abgestimmt worden. Die
Planunterlagen liegen der Stadt Meerbusch vollständig vor.
Das Planungs- und
Baurecht soll mittels eines Bebauungsplanverfahrens der Stadt Meerbusch erlangt
werden. Der erforderliche Grunderwerb soll über ein Bodenordnungsverfahren nach
§§ 45 ff. BauGB erfolgen. Da die Stadt Meerbusch ein erhebliches Interesse an
der Maßnahme hat, hat sie sich dem Kreis gegenüber vertraglich verpflichtet,
für die Baumaßnahme das Planungsrecht über die Bebauungspläne 280 und 281 zu
schaffen und den Grunderwerb durchzuführen. Das Baurecht für den Bereich von
der Forststraße / Buschstraße bis zum Unterführungsbauwerk der BAB A 57 soll
über den B-Plan Nr. 280 und der Bereich vom Unterführungsbauwerk bis zur L 476
Meerbuscher Straße/ AS-Bovert BAB A 57 über den B-Plan Nr. 281 gesichert
werden.
Die Stadt
Meerbusch hat einen Einleitungsbeschluss für ein Umlegungsverfahren erlassen,
dieser wurde von einem Betroffenen vor dem Landgericht Düsseldorf beklagt. Das
Gericht hat im Sommer 2008 den Einleitungsbeschluss beanstandet und der Klage
stattgegeben. Ein neuer Einleitungsbeschluss bedarf eines politischen
Beschlusses der Stadt Meerbusch, der bisher nicht gefasst worden ist. Aufbauend
auf dem Einleitungsbeschluss kann dann nach Rechtskraft des
Umlegungsbeschlusses die Umlegung in einem realistischen Zeitfenster von 1,5- 2
Jahren durchgeführt werden.
Erst nach Vorlage
der beiden rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 280 und Nr. 281 und dem Abschluss
des Grunderwerbs einschließlich dem Besitz an den gesamten zur Umsetzung der
Maßnahme erforderlichen Grundstücken, kann der Zuwendungsantrag durch die
Verwaltung bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden. Als logische
Konsequenz aus dem v. g. Verfahrensstand der Stadt Meerbusch muss der 1.
Abschnitt der Maßnahme aus dem Programmjahr 2011 in das Programm 2012 und der
2. Abschnitt dementsprechend aus dem Programmjahr 2012 ins Jahr 2013 verschoben
werden.
Die vierte
Maßnahme des Programmjahrs ist der Radweg entlang der K 10
zwischen Oekoven und Barrenstein. Der kombinierte Geh- und Radweg ist als
Anschluss an die innerörtliche Neuführung der K 26 Oekoven geplant. Hierdurch
soll eine sichere Radwegeverbindung zwischen Rommerskirchen - Oekoven und
Grevenbroich - Barrenstein entstehen. Die K 10 ist mit 5,50 m Fahrbahnbreite in
diesem Bereich sehr schmal, so dass es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen
zwischen Radfahrern und dem Kfz-Verkehr kommt. Darüber hinaus existieren keine
zumutbaren Alternativen für eine verträgliche Radfahrerführung in Richtung
Industriegebiet Ost und weiter zur Grevenbroicher Innenstadt. Die Planung ist
zwischenzeitlich bis zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorangetrieben
worden. Seitens der Verwaltung ist im Mai 2008 der Förderantrag bei der
Bezirksregierung Düsseldorf gestellt worden. Die Verwaltung wartet auf die
Entscheidung bzw. Einstufung des Zuwendungsgebers. Die Maßnahme wird aus dem
Programm 2011 ins Jahr 2012 zurückgestuft.
Der 1.
Bauabschnitt des Radweges entlang der K 12 zwischen L 380
und der B 9 ist die fünfte Maßnahme im laufenden Programmjahr und wird
ebenfalls um ein Jahr verschoben. Bei der Maßnahme ist bisher vorgesehen, aus
dem vorhandenen Straßenquerschnitt einen Radweg herauszutrennen, so dass eine
bauliche Trennung zwischen den Verkehrsarten motorisierter und nicht
motorisierter Verkehr möglich wird. Der Grund für die Verschiebung der Maßnahme
liegt in den fehlenden finanziellen Mitteln, die eine Konkretisierung der
Planungsabsichten bisher verhindert haben.
Es wird zurzeit
von Seiten der Verwaltung und dem Ing.-Büro Kaulen geprüft, ob die Maßnahme
sich ebenfalls als Pilotmaßnahme — analog zur K 10 zwischen Noithausen und
Barrenstein (siehe hierzu die Ausführungen in TOP 2) — zur Sicherung des
Fahrradverkehrs außerorts durch Markierungslösungen anbietet und fachlich
sinnvoll ist. Bei der nächsten Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms wird
über das Ergebnis berichtet.
Im Bauprogrammjahr
2012 ist ebenfalls der zweite Bauabschnitt der K 35 n Umgehung
Kleinenbroich aufgeführt. Hier ist vorgesehen, südlich der L 381 an
den neu gebauten Kreisverkehr eine Verbindung zur K 35 zu schaffen, damit
die südlich der L 381 wohnenden Bürger vom Durchgangsverkehr entlastet
werden. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme soll auch der Radweg bis nach
Drölsholz fortgeführt und so eine weitere Lücke im Radwegenetz geschlossen
werden. Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit durch geschwindigkeitsdämpfende
Maßnahmen in der Ortslage Drölsholz eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu
erzielen ist.
Die Planung
befindet sich im Stadium der Voruntersuchung. Hier werden die Grundlagen für
die weiteren Planungsschritte gelegt. Der Schwerpunkt liegt zurzeit in der Ausarbeitung
der möglichen Varianten unter Berücksichtigung der planerischen und technischen
Vorgaben. Seitens der Verwaltung ist angestrebt, bis zum Ende des Jahres 2009
eine einvernehmlich abgestimmte Vorzugsvariante mit den beiden beteiligten
Straßenbaulastträgern (Stadt Korschenbroich und Landesbetrieb Straßenbau NRW)
zu erarbeiten, so dass im Anschluss die erarbeiteten Lösungen mit den Bürgern
vor Ort besprochen und ggf. weitere Anregungen aufgenommen werden können.
Im Jahre 2013
sind sechs Ausbaumaßnahmen eingeplant. Als erste Baumaßnahme ist die K 4
Ortsdurchfahrt Kleinenbroich vorgesehen. Es handelt sich auch hier um eine
Maßnahme aus dem Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes entlang von
Kreisstraßen. Bei der K 4 Ortsdurchfahrt Kleinenbroich ist beabsichtigt,
die Verkehrsführung attraktiver und sicherer für Fußgänger und Radfahrer zu
gestalten. In diesem Zusammenhang sind eine richtungsgetrennte Radfahrführung
(kombinierter Geh- und Radweg und Schutzstreifen), Querungshilfen und ein
Kreisverkehr vorgesehen. Die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme wurde
durch die Bezirksregierung Düsseldorf bereits bestätigt, aber eine Finanzierung
ist aufgrund der Überlastung des Förderprogramms für den kommunalen Straßenbau
für die nächsten Jahren nicht in Aussicht gestellt worden. Als Ergebnis des
Programmgesprächs 2008 weist die Maßnahme weiterhin nur das Merkmal „Anhang“
aus.
Anhang bedeutet in
der Sprache des Zuwendungsgebers: „ Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig“,
aber es wird ihr kein konkretes Programmjahr zugewiesen, so dass nur eine
Verschiebung in das Programmjahr 2013 als belastbare Aussage möglich ist.
Als zweite
Straßenbaumaßnahme im Programmjahr 2013 ist der 2. Abschnitt für die K 9n
Strümp-Osterath eingeplant (siehe hierzu die ausführlichen Ausführungen
zum 1. Abschnitt K 9n Strümp-Osterath).
Als dritte Maßnahme ist geplant, den Radweg entlang der K 9
von Nierst bis zur Kreisgrenze zu verlängern.
In einem Abstimmungsgespräch in der ersten Jahreshälfte 2008 mit dem
Zuwendungsgeber wurde eine Förderung nach den Radwegeförderprogramm
grundsätzlich in Aussicht gestellt. Da aber das Förderprogramm vielfach
überzeichnet ist, ist eine Aussage über die Realisierung nicht möglich, so dass
auch diese Maßnahme um ein Jahr nach hinten verschoben wird.
Viertens soll der
Radweg entlang der K 11 von Steinforth / Rubbelrath bis zum ersten
Wirtschaftsweg als zweiter Bauabschnitt in Richtung Liedberg verlängert werden.
Die Trennung des motorisierten von dem nicht motorisierten Verkehrs führt zu
einer deutlich erhöhten Sicherheit des Radverkehrs in diesem Bereich.
Analog zum Radweg
K 5 Myllendonk – Niers ist durch die Anhebung der Bagatellgrenze eine Förderung
nach dem Stadtverkehrsprogramm nicht mehr möglich. Eine zeitnahe Realisierung
ist somit auch hier nur mit 100% Eigenmitteln möglich.
Fünftens ist der Radweg
zwischen Deelen und Evinghoven entlang der K 26 eingeplant. Bei
dieser Radwegmaßnahme handelt es sich um einen einseitigen Zweirichtungsradweg
auf einer Länge von 1.200 m. Der heutige gesamte Streckenabschnitt verfügt über
keinerlei Radverkehrsführung über parallele Wirtschaftswege. Der vorhandene
Fahrbahnquerschnitt ist sehr schmal und liegt zum Teil in einer engen
Einschnittlage. Aufgrund der unübersichtlichen und engen Kurvenverläufe sind
Teilbereiche der Fahrbahn nicht einsehbar und somit für Radfahrer besonders
gefährlich.
In Verbindung mit der Anlage des Zweirichtungsradweges wird auch die Entschärfung (Begradigung) der vorhandenen, rechtwinkeligen Kurvenverläufe untersucht. Die Planungsaktivitäten sind Anfang des Jahres 2009 eingeleitet worden, so dass seitens der Verwaltung angestrebt wird, in der zweiten Jahreshälfte einen Entwurf vorzulegen, der dann mit der Gemeinde Rommerskirchen und den betroffenen Bürgern vor Ort abzustimmen ist.
Sechstens ist die Radwegemaßnahme entlang der K 42 von Lüttenglehn
bis zur L 32 vorgesehen. Durch den Radweg entlang der L 32 sowie die
Erweiterung des Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Zentrallager, Ausflugslokal mit
Gastronomie und Gartencenter) ist die Priorität der Maßnahme gestiegen, aber
aufgrund der finanziellen Zwänge konnte eine Verschiebung in das Programmjahr
2013 trotz alledem nicht verhindert werden. Die Verwaltung hat die
Entwurfsplanung zwischenzeitlich soweit vorangetrieben, dass bis Juni 2009 der
Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden kann.
Das Jahr 2014
ist das letzte Jahr der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms.
Als neue Maßnahme
aus dem Anhang ist für das Programmjahr 2014 die K 7 Radweg L 142 – OD
Hoisten eingestellt worden. Die Maßnahme entstammt dem Radverkehrskonzept
entlang der Kreisstraßen. Das Radverkehrskonzept sieht für diesen
Streckenabschnitt — mit bisher fehlenden Radverkehrsanlagen — ein
Radverkehrpotential im oberen Bereich vor. Mit dem Bestreben des
Landesbetriebes Straßenbau NRW, vertreten durch die Regionalniederlassung
Niederrhein, den Neubau des Radweges entlang der L 142 (Villestraße) sowie die
Anlage eines Buskaps umzusetzen, nimmt auch die Notwendigkeit nach einer
sicheren Führung für Fußgänger und Radfahrer entlang der K 7 zu.
Der Radweg entlang
der K 7 bis zum Ortseingang Hoisten stellt somit einen Lückenschluss im
Radwegenetz dar und dient zur verkehrssicheren Führung des Fuß- und Radverkehrs
von der L 142 entlang der K 7 in das anliegende Wohngebiet am Ortseingang von
Hoisten.
Der Radweg entlang
der K 7 ist als kombinierter Zweirichtungsradweg vorgesehen. Er verläuft vom
Ortseingang Hoisten auf einer Länge von ca. 200 östlich der K 7. Im Bereich der
Hoistener Schulstraße wird der Radfahrer mittels einer Querungshilfe gesichert
auf die Westseite der K 7 geführt.
Die K 10n
Umgehung GV-Noithausen ist ebenfalls um ein Jahr aus dem Programmjahr 2013
in das Programmjahr 2014 verschoben worden. In einvernehmlicher Abstimmung über
das weitere Vorgehen ist zwischen Kreis und der Stadt Grevenbroich vereinbart
worden, die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens (voraussichtlich 2009)
für die geplante Umgehung Kapellen L 361n durch den Landesbetrieb Straßenbau
NRW , Regionalniederlassung Niederrhein abzuwarten, um die Realisierung der
Umgehungsstraße nicht zu verzögern. Im Anschluss sollen dann die
Planungsaktivitäten für die Umgehung Noithausen bilateral thematisiert werden.
Der zweite
Bauabschnitt des Radweges entlang der K 12 zwischen L 380
und B 9 muss entsprechend dem ersten Bauabschnitt um ein Jahr nach
2014 verschoben werden. Aufgrund der fehlenden Dringlichkeit und der fehlenden
finanziellen Mittel ist die Planung nicht weiter vorangetrieben worden.
Auch hier wird
zurzeit von Seiten der Verwaltung geprüft, inwieweit eine Verbesserung bzw.
Sicherung des Fahrradverkehrs außerorts durch Markierungslösungen sinnvoll ist
(siehe Erläuterungen zum ersten Bauabschnitt).
Anhang:
Der Anhang des
Investitionsprogramms beinhaltet vier Radwegemaßnahmen, die dem
Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes des Rhein-Kreises Neuss entnommen sind.
Bei den aufgeführten Radwegemaßnahmen handelt es sich ausschließlich um
Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung
der Wertigkeiten auch hier nicht festzustellen.
Darüber hinaus ist
die Straßenbaumaßnahme K 22n Ortsumgehung Laach als Maßnahmen des weiteren
Bedarfs enthalten.