Betreff
K 37 n Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn
- Sachstandsbericht -
Vorlage
66/737/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat letztmalig in der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 28.10.2008 über die K 37n Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn berichtet und einen Ausblick über die Maßnahme respektive der anstehenden Planungsschritte gegeben.

 

Die Maßnahme sieht neben der Aufhebung des schienengleichen Bahnübergangs an der Gümpgesbrücke im Zuge der K 37 durch einen planfreien Anschluss der K 37 an die L 390 auch die Führung der K 37n in einem Bogen von der Hans-Martin-Schleyer-Straße an die K 37alt in Höhe der August-Thyssen-Straße zur Entwicklung und Erschließung von zusätzlichen Gewerbegebieten vor.

Unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes K 37/L 390 und im Hinblick auf die weitere strukturelle Entwicklung südlich der Gümpgesbrücke ist für die nähere Zukunft eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in diesem Bereich zwingend notwendig.

 

In einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung ist zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Kaarst einvernehmlich festgelegt worden, dass die Stadt für die Gesamtbaumaßnahme das Baurecht über Bebauungsplanverfahren schafft. Der Kreis wird entsprechend dem Wunsch der Stadt folgend und basierend auf der städtischen Vorplanung die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Maßnahme erstellen, die als Grundlage für die Festsetzungen in den Bebauungsplänen dient.

 

Der Grunderwerb der Gesamtmaßnahme wird vollständig von der Stadt Kaarst durchgeführt. Erst nach Vorlage des uneingeschränkten Baurechts durch Rechtskraft der Bebauungspläne und der gesicherten Finanzierung kann der Kreis die Gesamtbaumaßnahme durchführen.

 

Der straßenplanerische Entwurf wurde seitens der Verwaltung im letzten Jahr zügig vorangetrieben, so dass die Stadt Kaarst im Dezember 2008 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange und der Bürger gemäß § 4 (1) und § 3 (1) BauGB den aktuellen Stand des Planungsvorhabens anhand der folgenden Bebauungspläne:

]            Nr. 110 „Autobahnzufahrt BAB 57“ – Kaarst

]            Nr. 86 „Gümpgesbrücke“ – Büttgen

]            Nr. 90 „ K 37n / Siemensstraße – Büttgen

offengelegt hat.

 

Anknüpfend an die Träger- und Bürgerbeteiligung hat die Stadt nunmehr offiziell für den 12. März zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung im Rahmen einer Bürgerversammlung geladen. Die Tagesordnung der Bürgerversammlung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird in der Sitzung mündlich über das Ergebnis der Bürgerversammlung berichten.

 

Darüber hinaus hält die Verwaltung weiterhin an dem Ziel fest — vorausgesetzt Baurecht und Finanzierung sind gesichert — mit der Maßnahme entsprechend dem Mehrjahresprogramm Ende 2010 beginnen zu können.