Betreff
Neuer Bildungsgang am Berufsbildungszentrum Grevenbroich: Weiterbildung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieher/in
Vorlage
40/747/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag beschließt, dass am Berufsbildungszentrum Grevenbroich zum Schuljahr 2009/2010 ein einzügiger Bildungsgang errichtet wird, der die berufsbegleitende Weiterqualifizierung von Ergänzungskräften zu sozialpädagogischen Fachkräften ermöglicht. Der Beschluss soll auch für die Folgejahre gelten.

 


Sachverhalt:

 

Nach dem Kinderbildungsgesetz NRW ist der Einsatz der bisherigen Ergänzungskräfte an Kindertagesstätten auf Fachkraftstunden in den Gruppenformen I und II ab dem 01.08.2011 nur noch möglich, wenn sie sich zu einer sozialpädagogischen Fachkraft weiterqualifiziert oder mit einer solchen Weiterqualifizierung begonnen haben.

 

Vor diesem Hintergrund plant das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW eine Maßnahme zur Weiterqualifizierung von Ergänzungskräften mit langjähriger Berufserfahrung. Diese können berufsbegleitend den Abschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ erlangen und damit in jeder Gruppenform eingesetzt werden.

 

Der Rhein-Kreis Neuss bietet im Rahmen der Schwerpunktbildung die Fachschule für Sozialpädagogik ausschließlich am Berufsbildungszentrum Grevenbroich an. Nach einem Informationsabend des Berufsbildungszentrums mit rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben über 40 Ergänzungskräfte ihr Interesse an der Weiterqualifizierung bekundet. Das Berufsbildungszentrum Grevenbroich beantragt daher, die bisher zweizügige Fachschule für Sozialpädagogik um einen dritten Zug zu erweitern, damit die Maßnahme durchgeführt werden kann. Nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf handelt es sich bei der Maßnahme allerdings um einen eigenständigen Bildungsgang, der als Schulversuch durchgeführt wird.

 

Der erste Durchgang soll am 01.08.2009 beginnen. Von den Organisationsmodellen, die das Schulministerium vorschlägt, favorisiert die Schule die dreijährige Organisationsform mit 12 Wochenstunden berufsbegleitendem Unterricht (im Berufspraktikum: 9,2 Stunden).

 

Die räumliche und personelle Ausstattung der Schule lässt maximal 30 Teilnehmer/innen pro Durchgang zu. Der Bildungsgang wird einzügig angeboten. Ein erhöhter Finanzierungsbedarf ist nicht zu erwarten.

 

Um rechtzeitig das Genehmigungsverfahren in Gang zu setzen, hat die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung von Schulausschuss und Kreistag bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Errichtung des Bildungsgangs beantragt.

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2009 über den neuen Bildungsgang beraten und dem Kreistag empfohlen, die Errichtung des Bildungsgangs zu beschließen.