Betreff
Planung der Stadt Korschenbroich im Bereich Wasserweg, Steinhausen
hier: Anpassung gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW
Vorlage
61/825/2009
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gemäß § 29 Abs. 4 gegen den Bebauungsplan „Wasserweg“ im Ortsteil Steinhausen der Stadt Korschenbroich.


Sachverhalt:

 

Die von der Stadt Korschenbroich beabsichtigte Planung im Bereich des Wasserweges im Ortsteil Steinhausen war bereits mehrfach Thema der Diskussion im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde. Am 12.06.2008 fasste der Landschaftsbeirat einstimmig folgenden Beschluss:

 

„Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde gibt der Stadt Korschenbroich das Signal, die Planung fortzuführen, die Ergebnisse aber vor weiteren Beschlüssen im Beirat vorzulegen, da die Inhalte einschließlich der Kompensationsmaßnahmen noch nicht absehbar sind“.

 

Die Stadt Korschenbroich hat die Planung für den Wasserweg inzwischen überarbeitet. Ein Vertreter der Stadt wird das Planungskonzept – einschließlich der Kompensationsmaßnahmen – in der Sitzung detailliert vorstellen.

 

Anlage 1 gibt einen Überblick über das nun vorliegende Planungskonzept, das sowohl eine Aufweitung der verbleibenden Grünflächen zur freien Landschaft nach Norden hin als auch eine Verlagerung des Regenrückhaltebeckens nach Norden, jenseits der Straße „Am Hoppbruch“ vorsieht.

Die Planung entspricht insgesamt den in der Zwischenzeit zwischen der Stadt Korschenbroich, der Verwaltung und dem Vorsitzenden des Landschaftsbeirates getroffenen Abstimmungen.