Betreff
Förderung der Produktionsschule im SGB VIII 
Vorlage
ZS5/2430/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt die weitere Förderung der Trägergemeinschaft Kolping-Bildungswerk Rhein-Kreis Neuss für die 36 Plätze der Produktionsschule im SGB VIII im Rhein-Kreis Neuss für das gesamte Kalenderjahr 2018 (= 129.600 Euro) sowie den Umsetzungszeitraum Jan. - Aug. 2019 (= 86.400 Euro). Die notwendigen Mittel sind im Entwurf des Kreishaushaltes 2018 im Produkt 150.571.010, Sachkonto 52811100 "Kommunale Koordinierung" veranschlagt.

 


Sachverhalt:

Von 2005 bis 2015 bestand das Angebot des Werkstattjahres im Rhein-Kreis Neuss. Im Rahmen des Landesprogramms KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) wurde seit dem Schuljahr 2014/15 das Programm Produktionsschule.NRW als Nachfolgemaßnahme für das Werkstattjahr etabliert. 
Dieses richtet sich an Teilnehmer aus drei unterschiedlichen Rechtskreisen:
> für den Rechtskreis SGB II: sogenannte „sinnstiftende produktionsorientierte Tätigkeiten“ gemäß §16 SGB II in Verbindung mit §45 SGB III 
> für den Rechtskreis SGB III: „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientierten Ansatz“, sogenannte „BvB-pro“-Maßnahmen
> für den Rechtskreis SGB VIII: Förderangebote entsprechend §13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 

Die Plätze in Produktionsschulen nach SGB VIII sollen mit
· jungen Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und Defiziten im erzieherischen Bereich und/oder multiplen Problemlagen,
· jungen Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert sind,
· jungen Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorientiert sind,
· ausbildungsreifen, aber nicht berufsgeeigneten jungen Menschen,
· ausbildungsreifen, berufsgeeigneten, aber lernbeeinträchtigten und/oder sozial benachteiligten jungen Menschen,
· jungen Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Marktbenachteiligte),
· (schwerbehinderten) Rehabilitanden (z. B. lernbehinderte Menschen, geistig behinderte Menschen, körperlich und mehrfach behinderte Menschen, sehbehinderte Menschen, sprachbehinderte Menschen, hörbehinderte Menschen, psychisch behinderte Menschen) besetzt werden.

Zwei Drittel der Kosten für die Durchführung der Produktionsschule werden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW und dem ESF (europäischem Sozialfonds) finanziert und nur ein Drittel obliegt dem Kofinanzierer des entsprechenden Rechtskreises.

 

Im Lehrgangsjahr 2014/15, 2015/16, 2016/17 als auch 2017/18 wurden jeweils 18 Plätze im Rechtskreis SGB II vom Jobcenter Rhein-Kreis Neuss kofinanziert. 
Die Agentur für Arbeit stand nicht als Kofinanzierer für den Rechtskreis SGB III in den letzten Schuljahren zur Verfügung.
Im Lehrgangsjahr 2015/16 sowie 2016/17 konnten jeweils 36 Produktionsschulplätze für den Rechtskreis SGB VIII im Rhein-Kreis Neuss angeboten werden. Dieses wurde durch die Kofinanzierung der Produktionsschule aus Mitteln des Kreishaushaltes möglich. 

Der Erfahrungsbericht der Trägergemeinschaft Kolping-Bildungswerk Neuss und Berufsförderungszentrum Schlicherum über die Produktionsschule im SGB VIII des Lehrgangsjahres 2015/16 sowie 2016/17 zeigt, dass die Bilanz nach den ersten zwei Jahren der Durchführung der Produktionsschule positiv ausfällt. Laut ihrer Einschätzung ist die Motivation der Teilnehmer sehr hoch, was auf den betriebsnahen und produktionsorientierten Ansatz der Maßnahme sowie auf die Freiwilligkeit der Teilnahme zurückzuführen ist. Die 36 zur Verfügung stehenden Plätze sind ausgelastet. 

Aufgrund der bisher sehr positiven Erfahrungen mit der Produktionsschule.NRW im Rechtskreis SGB VIII im Rhein-Kreis Neuss, beantragte die Trägergemeinschaft Kolping-Bildungswerk Neuss und Berufsförderungszentrum Schlicherum die Fortführung der Produktionsschule.NRW im Lehrgangsjahr 2017/18. Diesem wurde von Kreisseite entsprochen, so dass mit der Produktionsschule im Schuljahr 2017/18 bereits begonnen wurde. Es ist davon auszugehen, dass auch im Lehrgangsjahr 2017/18 die 36 Produktionsschulplätze ausgelastet sein werden und eine weitere Finanzierung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erneut für die Produktionsschule.NRW im Schuljahr 2017/18 nach den drei bisherigen Rechtskreisen anteilig bestehen wird. 

Von der Trägergemeinschaft wurde nun für das Lehrgangsjahr 2018/19 ein Antrag auf Förderung gestellt. Die Bewilligung ist Grundlage für die weitere Finanzierung durch das Land auch für 2018/19, und muss bei Beantragung im Frühjahr 2018 vorliegen. 
Im Doppelhaushalt des Rhein-Kreises Neuss für die Kalenderjahre 2016 und 2017 wurde die Kofinanzierung der Produktionsschule nach SGB VIII für das Schuljahr 2016/17 durch den Rhein-Kreis Neuss gesichert. Mittel zur Kofinanzierung ab Beginn des Kalenderjahres 2018 sind im Haushaltsentwurf im Produkt 150.571.010, Sachkonto 52811100 "Kommunale Koordinierung" veranschlagt. Für eine Fortführung der Produktionsschule nach SGB VIII im Schuljahr 2017/18 müsste die Kofinanzierung der bereits begonnenen Produktionsschulplätze durch den Rhein-Kreis Neuss weiter übernommen werden. Für das Lehrgangsjahr 2018/19 müsste die Finanzierung durch den Rhein-Kreis Neuss neu beschlossen werden. 

Kosten:
> Ein Produktionsschulplatz wird mit 900 €/Teilnehmer/Monat veranschlagt. Davon finanziert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) 600 € aus Landes-/ESF-Mitteln und der jeweilige Kofinanzierer übernimmt den verbleibenden Anteil von 300 €/Teilnehmer/Monat ein Schuljahr lang.
> Für 36 Produktionsschulplätze im Rhein-Kreis Neuss beträgt die Summe der Kofinanzierung 129.600 Euro je Schuljahr.
> Kalendarisch fallen jeweils von Sept. - Dez. 43.200 Euro an und für das Folgejahr von Jan. - Aug. 86.400 Euro (Summe = 129.600 Euro).
> Diese Beträge sind seid der Einführung der Produktionsschule konstant.

Die Mindestanzahl an Teilnehmerplätzen in der Produktionsschule.NRW beträgt für den Rechtskreis SGB VIII 12 Teilnehmer, bedingt durch den vorgegebenen Betreuungsschlüssel. Eine weitere Aufstockung der Teilnehmerzahl ist somit nur in 12er Schritten möglich.