Sachverhalt:
Die zuletzt im Rahmen
der Ausschusserörterung am 11.10.2017 aufgekommene Frage zum Stand der
Radwegeplanung entlang der L 142 bei Hoisten (einschl. Teilbereich K 7 mit
Kreisverkehr) hat die Verwaltung zum Anlass genommen, Nachfrage beim
Landesbetrieb Straßen NRW zu halten.
In der diesbezüglichen
Stellungnahme weist der Landesbetrieb in seiner Eigenschaft als Vorhabensträger
darauf hin, dass zuletzt Ende 2016 Deckblattunterlagen in das laufende
Planfeststellungsverfahren eingebracht worden seien.
Eine Offenlage habe
jedoch bis dato noch nicht stattgefunden.
Derzeit befinde sich
die Planung in einem internen Abstimmungsprozess bei der Bezirksregierung, bei
dem es insbesondere um die Frage gehe, ob das vorhabenbedingte Fällen einzelner
Alleebäume an der L 142 eine UVP-pflichtige Maßnahme darstelle (UVP =
Umweltverträglichkeitsprüfung). Selbst im Falle einer kurzfristigen Klärung
dieser Fragestellung sei – so die aktuelle Einschätzung des Landesbetriebes –
nach Vorliegen des erforderlichen Baurechtes (2019 ?) realistischerweise
frühestens in 2020 mit einem Baubeginn zu rechnen.