Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2019 bis 2023 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 


Sachverhalt:

Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2019 – 2023 besteht aus 12 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 34,48 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 13,37 Mio. EUR. Die 12 Maßnahmen bestehen aus vier Straßenbaumaßnahmen und acht Radwegemaßnahmen, die für die Jahre 2019 - 2023 eingeplant sind.

Alle aufgeführten Maßnahmen des Kreises stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht möglich.

Nichtsdestotrotz ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes Baurecht“ zu schaffen und Zuschussanträge zu stellen, bevor der zur Verfügung stehende Finanzrahmen des Landes NRW ausgeschöpft ist.

 

Hiervon sind insbesondere auch die beiden großen Planungen: K9n Strümp – Osterath und K 33n AS Delrath betroffen. Bei beiden Maßnahmen liegt zudem das zwingend erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die Bezuschussung nicht vor. Im Fall der K9n Strümp – Osterath hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Oktober 2015 den maßgeblichen Bebauungsplan Nr. 281 zur Schaffung des Baurechts für unwirksam erklärt. Von Seiten der Stadt Meerbusch ist eingeplant, dass der Bebauungsplan in der zweiten Jahreshälfte 2018 mit der Veröffentlichung Rechtskraft erlangt. Die Stadt Meerbusch strebt nach Rechtskraft des B-Plans und der eigentumsmäßigen Übertragung aller für den Straßenbau erforderlichen Flächen die zeitnahe Realisierung der Maßnahme durch den Kreis an und bittet die entsprechenden Finanzmittel in den Haushalt einzustellen.

Bei der K 33n AS – Delrath ist das laufende Anhörungsverfahren seitens der Bezirksregierung Düsseldorf unverändert ruhend gestellt und soll im Herbst/Winter 2018 wieder aufgenommen werden, wenn bis dahin die umfangreichen Vorgaben und Aufgabenstellungen der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich Störfallproblematik, verkehrlicher Belange, Rechtsexpertise und Überarbeitung sonstiger Antragsunterlagen abgearbeitet sind. Weitere Ausführungen sind TOP 3 zu entnehmen.

 

Folgende Radwegemaßnahme wird in den nächsten 12 Monaten mit vordringlichem Bedarf vorangetrieben:

 

]   K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32

 

Durch die Umsetzung der Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn geschlossen.

Bei dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L 32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.

Seitens des Rhein-Kreises Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.

 

Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege verlaufen, werden so besser erschlossen.

 

Die Grunderwerbsverhandlungen wurden im 2. Halbjahr 2017 abgeschlossen, so dass alle für den geplanten Radwegebau benötigten Flächenanteile zur Verfügung stehen.

Die Realisierung der Radwegemaßnahme kann somit planmäßig im Jahre 2019 erfolgen.

 

 

 

Anhang:

 

Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.