Beschlussempfehlung:
Basierend auf der verkehrstechnischen Untersuchung der Ingenieurgesellschaft Brilon Bondzio Weiser stimmt der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss der Verbreiterung des Brückenbauwerks im Zuge der K 18 zu und beauftragt die Verwaltung alles Erforderliche zu veranlassen, um die einvernehmliche Abstimmung und Realisierung im Rahmen des geplanten 6-streifigen Ausbaus der BAB A 57 mit Straßen.NRW herbeizuführen
Sachverhalt:
Die Stadt Dormagen hat im
Rahmen der Planfeststellung zum 6-streifigen Ausbau der A 57 im Bereich der
Anschlussstellen Dormagen Leistungsfähigkeitsuntersuchungen der Anschlüsse an
das untergeordnete Straßennetz beauftragt, um Aussagen über die erforderlichen
Ausbaustände der Knotenpunkte und der in diesem Bereich liegenden Brückenbauwerke
zu treffen. Hierzu erfolgte die Beauftragung der Ingenieurgesellschaft Brilon
Bondzio Weiser aus Bochum
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung
wurden von der Stadt Dormagen mit Schreiben vom 29.09.2017 an die
Planfeststellungsbehörde offiziell in das laufende Planfeststellungsverfahren
eingebracht.
Die Ergebnisse der verkehrstechnischen Berechnungen
zum Analyse- und Prognosefall für die Knotenpunkte K 18 / AS-Dormagen /
Franz-Gerstner-Straße und Alte Heerstraße / K 18 / Chempark zeigen für die
Abwicklung der Verkehrsbelastungen eine nicht mehr ausreichende
Leistungsfähigkeit bzw. eine nicht mehr ausreichende Verkehrsqualität. Insbesondere die vom Gutachter prognostizierte
Verkehrsqualität der Stufe E (mangelhaft) am Knotenpunkte K 18 / AS-Dormagen /
Franz-Gerstner-Straße zeigt Handlungsbedarf.
Aufgrund der prognostizierten mangelhaften
Verkehrsentwicklung auf der K 18 zwischen TOR 14 und Anschlussstelle Dormagen
kommt die Verkehrsuntersuchung zu dem Ergebnis und der abschließenden Empfehlung,
dass das Brückenbauwerk im Zuge der K 18 (als Vorsorgemaßnahme) für die
Anlage einer zusätzlichen Fahrspur (von vier auf fünf) aufgeweitet werden soll.
Eine entsprechende Querschnittserweiterung der K 18 könnte somit — bei eintretendem Bedarf — relativ problemlos erfolgen.
Unter Berücksichtigung der v. g. Punkte und der zukünftigen
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der K 18 sowie einer nachhaltigen
Verkehrsplanung wird aus Sicht des Fachamtes die Verbreiterung des
Brückenbauwerkes in ihrer Lichten Weite im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der
A 57 empfohlen.
Die Kosten für die Mehrbreite des Brückenbauwerks
einschließlich Ablösekosten sind nach Gesetzeslage vom Rhein-Kreis Neuss als
Straßenbaulastträger der K 18 zu tragen.