Betreff
Digitale Transformation - perspektivische Ausrichtung der Hygienebelehrung für Personen im Lebensmittelbereich
Vorlage
53/2473/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss begrüßt die innovative Umsetzung der Hygienebelehrung im Rhein-Kreis Neuss.


Sachverhalt:

Das in 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz verpflichtet das Gesundheitsamt, eine Hygieneschulung für Personen, die im Lebensmittelbereich ihre Tätigkeit aufnehmen, anzubieten. Ziel ist es hierbei, Beschäftigte, die regelmäßig Speisen zubereiten bzw. in Verkehr bringen über lebensmittelassoziierte Infektionsgefahren aufzuklären. Dementsprechend soll die Veranstaltung durch eine adäquate Wissensvermittlung zu einer Reduzierung von Erkrankungen beitragen, die durch die unsachgemäße Verarbeitung von Nahrungsmittel auftreten.

 

Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss hat die Durchführung dieser Hygieneschulung von Anfang an sehr ernst genommen. Im Gegensatz zu benachbarten Kreisen besteht eine solche Veranstaltung hierzulande aus einer verwaltungsjuristischen Abhandlung, einem medizinischen Vortrag und der Demonstration eines Videofilmes. Trotz dieser Ausgestaltung, fällt es allerdings bis heute schwer, die Effektivität der Belehrung zu objektivieren. Dies ist aber ein bundesweites Problem.

 

Im Zuge der Angleichung an moderne Lebensverhältnisse hat das hiesige Gesundheitsamt stets Wert auf eine bürgernahe Umsetzung der oben aufgeführten Veranstaltung gelegt. So wurde vor mehr als zehn Jahren bereits eine Terminreservierung mit Bezahl-Funktion im Internet angeboten. Dieses Verfahren wird inzwischen von mehr als 60 % der Teilnehmer genutzt, wodurch ein 40-prozentiger Stellenanteil einer Verwaltungskraft eingespart werden konnte.

 

Im Laufe der letzten Jahre haben sich weitere Veränderungen ergeben, die über eine zusätzliche Modernisierung des Verfahrens nachdenken lassen. So ist ein hoher Anteil von ausländischen Mitbürgern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, zu verzeichnen. Des Weiteren sind die starren, während der Dienstzeit angebotenen Termine Interessenten häufig eine Dorn im Auge. Ferner erscheinen die interaktiven (Frage-) Möglichkeiten einer solchen Präsenzschulung nicht mehr gewünscht; und letztlich bleibt auch unklar - und lässt sich wohl auch durch eine Evaluierungsmaßnahme kaum feststellen - inwieweit die durchgeführte Informationsvermittlung wirklich zu einer Optimierung der vorgesehenen Tätigkeit führt.

 

Insofern beabsichtigt das Gesundheitsamt in engem Kontakt mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen eines Pilotprojektes langfristig die gesamte Schulung im Online-Verfahren (mit fremdsprachigen Materialien und Wissenstest) anzubieten.

 

Zunächst aber soll ein Zwischenschritt in diesem Jahr erfolgen, welcher den Bürgerinnen und Bürger erlaubt, sich tagtäglich zu einer beliebigen Zeit in ein Schulungszentrum zu begeben, sich dort nach Authentifizierung über ein Webinar in einem individuellen Zeitrahmen zu informieren und nach Abschluss eines zusätzlichen Testverfahrens das gewünschte Zertifikat auszudrucken. Über dieses innovative Projekt wird Herr Dr. Dörr berichten.