Beschlussempfehlung:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss begrüßt die innovative Umsetzung der Hygienebelehrung im Rhein-Kreis Neuss.
Sachverhalt:
Das in 2001 in Kraft getretene
Infektionsschutzgesetz verpflichtet das Gesundheitsamt, eine Hygieneschulung
für Personen, die im Lebensmittelbereich ihre Tätigkeit aufnehmen, anzubieten.
Ziel ist es hierbei, Beschäftigte, die regelmäßig Speisen zubereiten bzw. in
Verkehr bringen über lebensmittelassoziierte Infektionsgefahren aufzuklären.
Dementsprechend soll die Veranstaltung durch eine adäquate Wissensvermittlung
zu einer Reduzierung von Erkrankungen beitragen, die durch die unsachgemäße
Verarbeitung von Nahrungsmittel auftreten.
Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises
Neuss hat die Durchführung dieser Hygieneschulung von Anfang an sehr ernst
genommen. Im Gegensatz zu benachbarten Kreisen besteht eine solche
Veranstaltung hierzulande aus einer verwaltungsjuristischen Abhandlung, einem
medizinischen Vortrag und der Demonstration eines Videofilmes. Trotz dieser
Ausgestaltung, fällt es allerdings bis heute schwer, die Effektivität der
Belehrung zu objektivieren. Dies ist aber ein bundesweites Problem.
Im Zuge der Angleichung an moderne
Lebensverhältnisse hat das hiesige Gesundheitsamt stets Wert auf eine
bürgernahe Umsetzung der oben aufgeführten Veranstaltung gelegt. So wurde vor
mehr als zehn Jahren bereits eine Terminreservierung mit Bezahl-Funktion im
Internet angeboten. Dieses Verfahren wird inzwischen von mehr als 60 % der
Teilnehmer genutzt, wodurch ein 40-prozentiger Stellenanteil einer
Verwaltungskraft eingespart werden konnte.
Im Laufe der letzten Jahre haben sich
weitere Veränderungen ergeben, die über eine zusätzliche Modernisierung des
Verfahrens nachdenken lassen. So ist ein hoher Anteil von ausländischen
Mitbürgern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, zu verzeichnen. Des
Weiteren sind die starren, während der Dienstzeit angebotenen Termine
Interessenten häufig eine Dorn im Auge. Ferner erscheinen die interaktiven
(Frage-) Möglichkeiten einer solchen Präsenzschulung nicht mehr gewünscht; und
letztlich bleibt auch unklar - und lässt sich wohl auch durch eine
Evaluierungsmaßnahme kaum feststellen - inwieweit die durchgeführte
Informationsvermittlung wirklich zu einer Optimierung der vorgesehenen
Tätigkeit führt.
Insofern beabsichtigt das Gesundheitsamt
in engem Kontakt mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen eines
Pilotprojektes langfristig die gesamte Schulung im Online-Verfahren (mit
fremdsprachigen Materialien und Wissenstest) anzubieten.
Zunächst aber soll ein Zwischenschritt in diesem Jahr erfolgen, welcher den Bürgerinnen und Bürger erlaubt, sich tagtäglich zu einer beliebigen Zeit in ein Schulungszentrum zu begeben, sich dort nach Authentifizierung über ein Webinar in einem individuellen Zeitrahmen zu informieren und nach Abschluss eines zusätzlichen Testverfahrens das gewünschte Zertifikat auszudrucken. Über dieses innovative Projekt wird Herr Dr. Dörr berichten.