Betreff
Fortschreibung Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen 2017/18
Meldung der Gruppen und Gruppenformen, der Anzahl der Plätze für U3 und Ü3-Kinder und der Betreuungszeiten gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz zum 15.03.2018 an das Landesjugendamt
Vorlage
51/2491/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.

Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt zum 15.03.2018 gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz die im Folgenden aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahre zu melden sowie die Anzahl der Plätze in Kindertagespflege.

Darüber hinaus

-        haben die Eltern grundsätzlich das Recht gemäß § 3a Abs. 3 KiBiz den zeitlichen Umfang der Betreuung ihres Kindes nach dem individuellen Bedarf in allen Kindertageseinrichtungen frei zu wählen. Lediglich bei der 45 Stunden Betreuung ist der Anteil der Kinder über drei Jahren in der Gruppenform I und III gemäß § 19 Abs. 3 im Jugendamtsbezirk für das Kindergartenjahr 2017/18 auf 55 % (51 % +  4 %) zu begrenzen.

-        wird dem Kreisjugendamt grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Gruppenkonstellationen zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung notwendig wird. Veränderungen sind dem Kreisjugendhilfeausschuss mitzuteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruppenformen in den Einrichtungen


 

Gruppenformen:

Gruppenform I. 4 bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max. 20 Kinder

Gruppenform II: max. 10 Kinder unter 3 Jahren

Gruppenform III: max. 25 Kinder über 3 Jahre

inklusive Gruppe: max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne Behinderung

Waldgruppe: max. 20 Kinder ab 3 Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens     5 Kinder unter drei Jahren

 

Für die Kindertagespflege wird folgende Meldung abgegeben:

 

Kindertagespflegepersonen und Betreuungsplätze

Ort / Anzahl

KTP

U3-Plätze

U3-Kinder mit Behinderung

Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt

Jüchen

17

54

0

0

Korschenbroich

31

89

0

0

Rommerskirchen

9

37

0

0

gesamt

57

180

0

0

Kindertagespflegeperson (KTP)

 

 

 


Sachverhalt:

A. Bedarfsplan

Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung war in den zurück liegenden Jahren enormen Veränderungen durch den demographischen Wandel, durch den U3-Ausbau ab dem Kindergartenjahr 2008/09 und durch den Rechtanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege gemäß §24 SGB VIII ab dem 01.08.2013 ausgesetzt.

Im Rahmen des demographischen Wandels ist in der Vergangenheit davon ausgegangen worden, dass die Kinderzahlen insgesamt zurückgehen, deshalb wurden Gruppen in Kindertageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in Gruppen für Kinder unter drei Jahren umgewandelt. So konnten durch den Umbau-, den Ausbau- und durch Neubaumaßnahmen seit 2008, 334 zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und 180 zusätzliche Plätze in der Kindertagespflege geschaffen werden. Die Prognosen für den demographischen Wandel haben sich jedoch, bezogen auf den Jugendamtsbezirk des Rhein-Kreises Neuss, nicht bestätigt.

Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 ist wieder eine Zunahme bei den Kinderzahlen insgesamt festzustellen und damit auch ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen für Kinder über drei Jahren. Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 bis zum Kindergartenjahr 2018/19 werden insgesamt 402 zusätzliche Plätze für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen errichtet worden sein. 

Weitere Plätze für Kinder über und unter drei Jahren sind im Rahmen von Neu- und Ausbaumaßnahmen in Planung und werden notwendig werden.

Im Kindergartenjahr 2017/18 werden in 36 Kindertageseinrichtungen insgesamt 2488 (497 Kinder unter und 1991 Kinder über drei Jahren) betreut werden.

Die Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes planen und bebauen seit einigen Jahren Neubaugebiete in einem relativ großen Umfang, dadurch sind viele Zuzüge von Familien mit Kindern im Kindergartenalter zu verzeichnen.

So sind Kindergartenkinder wie im Folgenden aufgeführt zugezogen:

Trotz dieser Faktoren ist es dem Jugendamt gemeinsam mit den Kommunen und den übrigen Trägern der Kindertagesstätten gelungen, allen Kindern über drei Jahren im aktuellen Kindergartenjahr einen Platz in einer Kindertageeinrichtung zur Verfügung zu stellen.

Auch konnte allen Kindern unter drei Jahren ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden.

Als Anlage 1 liegt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2017/18 für die Stadt Korschenbroich und für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen vor.

Die Verwaltung wird in der Sitzung die Bedarfsplanung erläutern.


B. Landeszuschuss zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen

Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines Trägers nach § 6 Abs. 1 betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.

Gemäß § 19 Abs. 3 wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Die Jugendhilfeplanung ist vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

Die Kindertageseinrichtungen mit ihren Gruppenformen und der Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist der Anlage 1 (Bedarfsplanung) zu entnehmen.

Trotz der enormen Zuzüge von jungen Familien mit Kindern kann auch im Kindergartenjahr 2018/19 allen Kindern über drei Jahren ein Kindergartenplatz angeboten werden. Dennoch wird die Möglichkeit der gesetzlich möglichen Überbelegung (max. zwei Kinder pro Gruppe) im Verlauf des Kindergartenjahres genutzt werden müssen. Der vom KiBiz (Anlage 1 zu § 19) vorgegebene Personalschlüssel wird dabei erfüllt. U3-Gruppen werden grundsätzlich nicht überbelegt.

C. Antragsverfahren

Die Träger von Kindertageseinrichtungen beantragen bis zum 20.02. eines Jahres die Kindpauschalen gemäß § 20 Abs. 1 KiBiz beim Kreisjugendamt. Dieses Verfahren ist im § 2 der Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 20.07.2015 zur Förderung der Kindertageseinrichtungen wie folgt geregelt:

§ 2  Antragsverfahren

 

(1) Der Träger der Kindertageseinrichtung (Träger) beantragt bis zum 20.02. eines Jahres beim Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss (Jugendamt) für das zum 01.08. desselben Jahres beginnende Kindergartenjahr die Mittel für

 

1.    Kindpauschalen gemäß § 20 Absatz 1 KiBiz

2.    Mietzuschuss gemäß § 20 Absatz 2 KiBiz und

3.    Zuschuss für eingruppige Einrichtungen oder Waldkindergartengruppen gemäß
§ 20 Absatz 3 KiBiz

 

Der Antrag erfolgt nach vorgegebenem Muster über die webbasierte Anwendung KiBiz.web. Dabei sind auch Angaben zu machen zum

 

1.    Status als zertifiziertes Familienzentrum,

2.    Status für plusKITA-Einrichtungen nach § 21a KiBiz und

3.    Status für zusätzlichen Sprachförderbedarf nach § 21b KiBiz.

 

Die entsprechenden Anträge sind vom Kreisjugendamt zu prüfen und bis zum 15.03. über KiBiz.web beim Landesjugendamt zu stellen.

Der aktuelle Stand der Anträge / Meldungen gemäß § 21 Abs. 1 an das Landesjugendamt wird dem Ausschuss als Tischvorlage vorgelegt, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch keine angemessene Aussage getätigt werden kann.