Betreff
Entwicklung im Bereich des Elterngeldes (Stand der Zahlen: 31.12.2017)
Vorlage
51/2496/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Zum 01.07.2015 ist das Elterngeld Plus in Kraft getreten. Die Elternzeit und damit das Elterngeld kann flexibler gestaltet werden. Maximal ist nunmehr ein Elterngeldbezug bis zu 36 Monaten möglich. Zusätzlich können vier Partnerschaftsmonate in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile gleichzeitig für 4 Monate eine Tätigkeit zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich aufnehmen.

Wie erwartet ist festzustellen, dass der Beratungsaufwand durch das Elterngeld Plus stark gestiegen ist. So sind persönliche und telefonische Beratungen in einem Umfang von 20 bis 30 Minuten keine Seltenheit. Zudem kommt es bei den Elterngeld Plus-Fällen zu sehr vielen Änderungen im Elterngeldbezug, da die Väter ihre Monate verschieben bzw. sich die Arbeitszeiten ändern. Auch die Rückforderungen sind sehr viel höher, da durch veränderte Arbeitszeiten (mehr als 30 Stunden) sehr oft die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

 

Bis zum 31.12.2017 sind 5.644 Anträge auf Elterngeld gestellt worden (Vorjahr: 5.239 Anträge). Der Anstieg der Antragszahlen ist damit zu erklären, dass auch die Geburtenzahlen angestiegen sind. Immer mehr Väter nehmen die Elternzeit – und damit auch das Elterngeld – in Anspruch. Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen ist von 23,54 % in 2016 auf 25,20 % in 2017 gestiegen. Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

Die Widerspruchsquote liegt zur Zeit bei 7,59 % (Vorjahr 3,42 %).
In 2017 sind 20 Klagen, 1 Berufung und 2 Revisionen erhoben worden gegenüber 4 Klagen und 2 Berufungen in 2016.

 

In 2017 wurden 35.202.773,19 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Dies ist eine Erhöhung der Ausgaben um 3.038.916,66 €. Durchschnittlich wurde ein Betrag von 691,31 € monatlich gezahlt.

Der Anteil der Elterngeldbezieher, die den Mindestbetrag erhalten, lag in 2017 bei 36,95 % (Vorjahr: 35,17 %).

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt momentan bei 17,29 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 34,20 Kalendertage)