Beschlussempfehlung:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag, nachfolgende Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen Zons mit Wirkung zum 01.10.2018 zu beschließen.
§ 4 erhält danach folgende Fassung:
§ 4
Entgelt für die
Fremdnutzung von Räumlichkeiten
1. Für die Fremdnutzung von Räumen des Kulturzentrum Zons werden je Veranstaltung und Tag (inklusive Vor- und Nachbereitungszeit) folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:
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Nordhalle (Erdgeschoss und Gewölbekeller) |
800,00
Euro |
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Befestigtes Außengelände hinter dem Museum |
500,00
Euro |
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Befestigtes Außengelände hinter der Nordhalle |
500,00
Euro |
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Gesamtes Außengelände
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800,00
Euro |
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Kaminzimmer |
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je ½ Tag
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200,00 Euro |
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Trauungen durch die Stadt Dormagen |
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pro Trauung im
Kaminzimmer |
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pro Trauung in
der Nordhalle (neu eingefügt) |
200,00 Euro |
Sachverhalt:
Seitens der
Stadt Dormagen wurde beim Rhein-Kreis Neuss angefragt, ob diese neben Trauungen
im Kaminzimmer auch Trauungen in der Nordhalle vornehmen könnte.
In die
Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in
Dormagen-Zons wurde im Jahr 2010 erstmalig ein Entgelt für die Durchführung von
Trauungen im Kaminzimmer in Höhe von 60,- € pro Trauung aufgenommen.
Gleichzeitig wurde hierzu ein Vertrag mit der Stadt Dormagen abgeschlossen, der
an maximal vier Samstagen im Jahr im Zeitraum von 11:00 – 15:00 Uhr Trauungen vorsah.
Von der Stadt Dormagen wurden bisher drei jährliche Trautermine festgelegt, an
denen jeweils mehrere Trauungen stattfinden. Darüber hinaus wurden vereinzelt
noch Sondertrautermine durch den Bürgermeister vereinbart.
Aufgrund der
hohen Nachfrage nach Trauterminen in Zons ist in Abstimmung mit der Stadt
Dormagen beabsichtigt, die Nutzungs- und Entgeltordnung wie folgt zu ändern:
1) Anhebung des Entgeltes für Trauungen im
Kaminzimmer auf 90,- €
Seit dem Jahr 2010 wurde keine Anpassung der Entgelte für das
Kaminzimmer vorgenommen. Es ist daher beabsichtigt, das Entgelt für die
Trauungen im Kaminzimmer von bisher 60,- € auf 90,- € pro Trauung anzuheben.
2) zusätzliche Nutzungsmöglichkeit
der Nordhalle für Trauungen der Stadt Dormagen:
Bei großen Hochzeitsgesellschaften ist das Kaminzimmer als
Veranstaltungsort zu klein. In Abstimmung mit der Stadt Dormagen soll zukünftig
neben dem Kaminzimmer auch die Nordhalle für Trauungen vorgesehen werden. Der
erste Trautermin in der Nordhalle soll voraussichtlich am 1.12.2018
stattfinden. Für die Nutzung der Nordhalle soll ein Entgelt in Höhe von 200,- € pro Trauung festgesetzt werden.
Damit sind, wie im Kaminzimmer, alle weiteren Kosten (insbesondere Strom,
Heizung, Herrichtung der Nordhalle und anschließende Reinigung) abgegolten.
Nach Änderung der Entgeltordnung wird mit
der Stadt Dormagen ein neuer Vertrag für die Durchführung von Trauungen im
Kulturzentrum Zons abgeschlossen.