Betreff
Sachstandsbericht zur Umsetzung der Investitionsprogramme für die Kreisschulen
Vorlage
40/2515/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Über die Investitionsprogramme für die Kreisschulen wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 19.10.2017 beraten.

 

Gute Schule 2020

 

Im November 2017 hat die Kreisverwaltung bei der NRW.BANK die erste Rate der Förderdarlehen aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 1.777.736,00 € abgerufen. Für 2017 stehen dem Rhein-Kreis Neuss aus dem Programm „Gute Schule 2020“ weitere Mittel in Höhe von 73.747,00 € zur Verfügung, die 2018 abgerufen und verwendet werden können.

 

Die abgerufenen Mittel sollen an allen elf Kreisschulen zur Bereitstellung einer Serverinfrastruktur für das pädagogische Netz und die Anbindung an das öffentliche Breitbandnetz (Hardware und Software) verwendet werden. Dabei handelt es sich überwiegend um IT-Maßnahmen in der Zuständigkeit der Abteilung ZS 4 Informations- und Kommunikationstechnologie. Unter anderem ist vorgesehen, die Schulen mit Citrix-Servern auszustatten. Innerhalb von 30 Monaten nach Auszahlung ist der NRW.BANK die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.

 

Zurzeit läuft das Verfahren zur europaweiten Ausschreibung der Elektro-Fachplanung. Nach der derzeitigen Terminplanung ist mit einer Auftragsvergabe der Fachplanung frühestens Ende Mai 2018 zu rechnen. Das Amt für Gebäudewirtschaft geht davon aus, dass der Fachplaner nach Beauftragung ca. zwei Monate zur Erstellung des ersten Leistungsverzeichnisses und dessen Abstimmung mit den Schulen benötigen wird. Die Elektroarbeiten sind dann ebenfalls EU-weit auszuschreiben, so dass mit den baulichen Maßnahmen im BBZ Neuss-Hammfeld, dem Berufskolleg mit der höchsten Priorität, voraussichtlich frühestens im Oktober 2018 begonnen werden kann.

 

Wie im Schulausschuss beraten, haben alle Kreisschulen als Grundlage für die erforderlichen Investitionsentscheidungen Medienkonzepte vorgelegt, die zurzeit von der Verwaltung ausgewertet werden. Über erste Ergebnisse wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzung des Schulausschusses berichten.

 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

 

Neben den Mitteln aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ stehen dem Rhein-Kreis Neuss für Investitionen an seinen Schulen auch Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes sowie Mittel aus der Förderung des Breitbandausbaus zur Verfügung. Nach einem vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes werden für den Rhein-Kreis Neuss gemäß Kapitel 2 dieses Gesetzes 4.679.358 € bereit gestellt.

 

Alle Investitionsmaßnahmen sind in einem Investitionsprogramm zusammengestellt, das von den beteiligten Fachämtern laufend aktualisiert wird. Die derzeitige Fassung ist als Anlage beigefügt.

 

Das Investitionsprogramm enthält auch Maßnahmen am Norbert-Gymnasium Knechtsteden. Da der Rhein-Kreis Neuss über einen Erbbaurechtsvertrag die Eigentümerstellung für das Gebäude inne hat, soll das Norbert-Gymnasium bei Baumaßnahmen wie die Schulen des Kreises behandelt werden. Durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für Baumaßnahmen, die ansonsten aus den Mietzahlungen des Norbert-Gymnasiums refinanziert würden, nun aus den Fördermitteln getragen werden können. Das Mietmodell wirkt sich auch auf die Beteiligung des Rhein-Kreises Neuss am Eigenanteil des Schulträgers im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung aus. Da das Land für Ersatzschulen, deren Träger nicht Eigentümer des Schulgebäudes ist, im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung einen höheren Landeszuschuss zahlt, senkt das Mietmodell den Beitrag des Kreises am Eigenanteil der Schule.