Betreff
Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften
Vorlage
50/2516/XVI/2018
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“ in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.

 

Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) und der Bedarfsgemeinschaften (BG) für das Jahr 2017 und für Januar 2018 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der Flüchtlings-KdU (FlüKdU) und Flüchtlings-BG (FlüBG) für 2017 wurde um die Daten für Oktober 2017 ergänzt.

 

Die Gesamt-KdU sind im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 4,0 % angestiegen. Darin sind jedoch die vollständig durch den Bund zu erstattenden FlüKdU enthalten, die durch das statistische System der Bundesagentur für Arbeit nur bis Oktober 2017 verfügbar sind.

 

Nach Abzug der FlüKdU belaufen sich die KdU das Jahr 2017 insgesamt auf hochgerechnet rund 73,528 Mio. €. Dies würde gegenüber dem Jahr 2016 (rund 76,966 Mio. Euro) eine Senkung der KdU um 4,47 % bedeuten.

 

Während die Anzahl der FlüBG (Spalte 16) gegenüber dem Vormonat nur noch um 0,3% (zum Vergleich: Januar 2017 +15,2%) gering gestiegen ist, ist die Anzahl der BG ohne FlüBG (Spalte 15) im Vergleich zum Vormonat erneut gesunken (-38 BG).

 

Bei den Gesamt-BG (Spalte 12) ist im September 2017 mit 15.925 BG ebenfalls ein weiterer Rückgang zu verzeichnen (-34 BG).

 

Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:

 

Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.

 

Berichtet wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar zugerechnet.

 

Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.