Sachverhalt:
Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“
in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.
Die
Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) und der Bedarfsgemeinschaften (BG)
für das Jahr 2017 und für Januar 2018 ist in den beigefügten Übersichten
dargestellt. Die Auswertung der Flüchtlings-KdU (FlüKdU) und Flüchtlings-BG
(FlüBG) für 2017 wurde um die Daten für Oktober 2017 ergänzt.
Die Gesamt-KdU
sind im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 4,0 % angestiegen. Darin sind
jedoch die vollständig durch den Bund zu erstattenden FlüKdU enthalten, die durch
das statistische System der Bundesagentur für Arbeit nur bis Oktober 2017
verfügbar sind.
Nach
Abzug der FlüKdU belaufen sich die KdU das Jahr 2017 insgesamt auf
hochgerechnet rund 73,528 Mio. €. Dies würde gegenüber dem Jahr 2016 (rund
76,966 Mio. Euro) eine Senkung der KdU um 4,47 % bedeuten.
Während
die Anzahl der FlüBG (Spalte 16) gegenüber dem Vormonat nur noch um 0,3% (zum
Vergleich: Januar 2017 +15,2%) gering gestiegen ist, ist die Anzahl der BG ohne
FlüBG (Spalte 15) im Vergleich zum Vormonat erneut gesunken (-38 BG).
Bei
den Gesamt-BG (Spalte 12) ist im September 2017 mit 15.925 BG ebenfalls ein
weiterer Rückgang zu verzeichnen (-34 BG).
Hinweis
zu den Abrechnungszeiträumen:
Dem
hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.
Berichtet
wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar
werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum
Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind.
Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem
Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar
zugerechnet.
Zur
Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende
Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November
werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur
geringe KdU ausgewiesen werden.