Betreff
Anträge auf Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage
40/2524/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Für das Jahr 2018 wurden die nachfolgenden Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung beim Landschaftsverband Rheinland beantragt. Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 über die beantragten Projekte wie folgt entschieden:

 

Antragsteller

Maßnahme

beantragte Förderung 2018

Entscheidung LVR

Förderverein Denkmalschutz der Stadt Zons e.V.

Blinden-Stadtmodell in der Stadt Dormagen – Stadt Zons

5.000,- €

Förderung

Clemens Sels Museum

„Ihrer Zeit voraus! Heinrich Campendonk – Heinrich Nauen – Johan Thorn Prikker“, Ziel der Ausstellung ist die Aufarbeitung und Neubewertung der Entstehung der Moderne im Rheinland zwischen 1900 und 1933

20.000,- €

Förderung

Festival Alte Musik Knechtsteden e.V.

„ÜberWunden – ein familienbiografisches Konzertprojekt“

18.000,- €

keine Förderung

Stiftung Insel Hombroich

„Nachlass Erwin Heerich, Papier und Karton: Sichten, Sichern, Sichtbarmachen – Stiftung Insel Hombroich“

(2017 wurden bereits 30.000,- € genehmigt, für und 2018 und 2019 wurden jeweils weitere 30.000,- € beantragt)

30.000,- €

Förderung (Fortsetzungs-

projekt)

Riko Teramae

„Residenz Niederrhein“ – Aufnahme von 4 chinesischen Künstlerinnen und Künstlern aus den Sparten Bildende Kunst, Literatur und Theater an verschiedenen Orten am Niederrhein für einen 2,5 monatigen Aufenthalt mit anschließender Ausstellung oder -aufführung

15.280,- €

keine Förderung

Rhein-Kreis Neuss, Kulturzentrum Sinsteden

Wechselausstellung „Ein besonderes Getränk über die Verbindung von Landwirtschaft und Kunst“

10.000,- €

Förderung

Gesamt:

 

98.280,- €

 

 

Für das Jahr 2019 besteht bis zum 31.03.2018 die Möglichkeit, beim Landschaftsverband Rheinland Anträge für die Regionale Kulturförderung zu stellen. Die Antragsfrist wurde um einen Monat vorgezogen.

 

Die Anträge sind bis zum 28. Februar bei der Mitgliedskörperschaft, dem Rhein-Kreis Neuss einzureichen, von dort werden diese bis zum 31. März an den Landschaftsverband Rheinland weitergeleitet.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung über die bisher für das Jahr 2019 gestellten Anträge berichten.