Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Für das Jahr 2018 wurden die nachfolgenden Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung beim Landschaftsverband Rheinland beantragt. Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 über die beantragten Projekte wie folgt entschieden:
Antragsteller |
Maßnahme |
beantragte Förderung 2018 |
Entscheidung LVR |
Förderverein
Denkmalschutz der Stadt Zons e.V. |
Blinden-Stadtmodell in
der Stadt Dormagen – Stadt Zons |
5.000,- € |
Förderung |
Clemens Sels Museum |
„Ihrer Zeit voraus!
Heinrich Campendonk – Heinrich Nauen – Johan Thorn Prikker“, Ziel der
Ausstellung ist die Aufarbeitung und Neubewertung der Entstehung der Moderne
im Rheinland zwischen 1900 und 1933 |
20.000,- € |
Förderung |
Festival Alte Musik Knechtsteden
e.V. |
„ÜberWunden – ein
familienbiografisches Konzertprojekt“ |
18.000,- € |
keine Förderung |
Stiftung Insel Hombroich |
„Nachlass Erwin Heerich,
Papier und Karton: Sichten, Sichern, Sichtbarmachen – Stiftung Insel
Hombroich“ (2017 wurden bereits 30.000,- € genehmigt, für und
2018 und 2019 wurden jeweils weitere 30.000,- € beantragt) |
30.000,- € |
Förderung (Fortsetzungs- projekt) |
Riko Teramae |
„Residenz Niederrhein“ –
Aufnahme von 4 chinesischen Künstlerinnen und Künstlern aus den Sparten
Bildende Kunst, Literatur und Theater an verschiedenen Orten am Niederrhein
für einen 2,5 monatigen Aufenthalt mit anschließender Ausstellung oder
-aufführung |
15.280,- € |
keine Förderung |
Rhein-Kreis Neuss, Kulturzentrum
Sinsteden |
Wechselausstellung „Ein
besonderes Getränk über die Verbindung von Landwirtschaft und Kunst“ |
10.000,- € |
Förderung |
Gesamt: |
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98.280,- € |
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Für das Jahr 2019 besteht bis zum 31.03.2018 die
Möglichkeit, beim Landschaftsverband Rheinland Anträge für die Regionale
Kulturförderung zu stellen. Die Antragsfrist wurde um einen Monat vorgezogen.
Die Anträge sind bis zum 28. Februar bei der Mitgliedskörperschaft,
dem Rhein-Kreis Neuss einzureichen, von dort werden diese bis zum 31. März an
den Landschaftsverband Rheinland weitergeleitet.
Die Verwaltung wird in der Sitzung über die bisher für das
Jahr 2019 gestellten Anträge berichten.