Sachverhalt:
Der
Rettungsdienst im Rhein-Kreis Neuss ist bestrebt, das Zeitintervall zwischen
der Alarmierung und dem Einsetzen der Behandlung durch den Notarzt so gering
wie möglich zu halten.
Zur
Verkürzung dieses Intervalls werden die Rettungsassistenten zur Verbesserung
der Patientenversorgung im Rahmen der sogenannten Notkompetenz geschult,
Maßnahmen zu ergreifen und durchzuführen, die grundsätzlich Ärzten vorbehalten
sind.
Welche
Maßnahmen unter welchen Bedingungen durch Rettungsassistenten im Rahmen der
Notkompetenz durchgeführt werden dürfen, ist im Kompendium Rettungsdienst
festgehalten.
Frau Dr.
Bettina Sassenfeld, Leitende Notärztin des Rhein-Kreises Neuss, und Herr Jürgen
Graw, Organisatorischer Leiter Rettungsdienst des Rhein-Kreises Neuss, werden
die Inhalte des Kompendiums vorstellen.