Betreff
Notkompetenz
Vorlage
32/840/2009
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Rettungsdienst im Rhein-Kreis Neuss ist bestrebt, das Zeitintervall zwischen der Alarmierung und dem Einsetzen der Behandlung durch den Notarzt so gering wie möglich zu halten.

 

Zur Verkürzung dieses Intervalls werden die Rettungsassistenten zur Verbesserung der Patientenversorgung im Rahmen der sogenannten Notkompetenz geschult, Maßnahmen zu ergreifen und durchzuführen, die grundsätzlich Ärzten vorbehalten sind.

 

Welche Maßnahmen unter welchen Bedingungen durch Rettungsassistenten im Rahmen der Notkompetenz durchgeführt werden dürfen, ist im Kompendium Rettungsdienst festgehalten.

 

Frau Dr. Bettina Sassenfeld, Leitende Notärztin des Rhein-Kreises Neuss, und Herr Jürgen Graw, Organisatorischer Leiter Rettungsdienst des Rhein-Kreises Neuss, werden die Inhalte des Kompendiums vorstellen.