Betreff
Änderung der Hauptsatzung; hier: § 17, Personalangelegenheiten
Vorlage
ZS3/2583/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Personalausschusses, § 17 der Hauptsatzung (Personalangelegenheiten) entsprechend der Anlage zu ändern.


Sachverhalt:

§ 17 der Hauptsatzung enthält Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen hinsichtlich dienst- und arbeitsrechtlicher Entscheidungen betreffend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises. Der Landrat beabsichtigt, diese Regelungen entsprechend den Vorgaben der Kreisordnung NRW zu modifizieren.

 

So kann z.B. gemäß § 49 der KrO NRW die Hauptsatzung bestimmen, dass für Bedienstete in Führungsfunktionen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zum Kreis verändern, durch den Kreistag oder den Kreisausschuss im Einvernehmen mit dem Landrat zu treffen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Kreistag die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder treffen.

 

In der Sitzung des Personalausschusses am 28.02.2018 wurde diese Neufassung vorberaten. Es wurde die einstimmige Empfehlung an den Kreistag gegeben, neben den Änderungen der Absätze 1 und 2 einen Absatz 3 einzufügen, demzufolge Entscheidungen des Kreistages nach Abs. 1 und 2 über Personal des Kreises und seiner Betriebe sowie Stellenplanangelegenheiten durch den Personalausschuss vorberaten werden sollen. Diese Änderung wurde in den nun vorgelegten Entwurf eingearbeitet.

 

Dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist die vorgesehene Neufassung des § 17 der Hauptsatzung. Außerdem sind in einer Synopse die alte und neue Fassung zusammengestellt.