Sachverhalt:
Nach
der aktuellen Asylgeschäftsstatistik des BAMF (Anlage) wurden im Januar
15.074
(Vormonat: 14.293) Erst- und Folgeanträge gestellt. 2.450 (Vormonat: 3.108) der
Erstantragsteller stammten aus Syrien. Weitere wichtige Herkunftsländer waren
der Irak (1.198; Vormonat 1.463) sowie Nigeria (884; Vormonat 632), dass damit
Eritrea (423; Vormonat 791) auf Platz 3 der Liste der wichtigsten
Herkunftsländer abgelöst hat. Zu den Hauptherkunftsländern gehören ferner der
Iran, die Türkei und Afghanistan.
Im
Januar 2018 wurde ein Zugang von 12.285 (Vormonat: 13.082) Asylsuchenden nach
Deutschland registriert. Auch hier ist Syrien nach wie vor das
Hauptherkunftsland, gefolgt von dem Irak und Nigeria. Die Zahl der Asylgesuche
von türkischen Staatsbürgern ist wieder deutlich gestiegen.
Entschieden
hat das BAMF im Januar über 29.173 Anträge (Vormonat: 25.414). Die Zahl der
unerledigten Asylanträge ist gegenüber dem Vormonat auf jetzt noch 57.693
gesunken. Die Gesamtschutzquote ist ebenfalls gesunken, und zwar auf 33,8 %
(Vormonat: 37 %).
In 16,2 % (Vormonat: 17,4%) der positiv beschiedenen Fälle
wurde den Betroffenen der Status eines Flüchtlings nach der Genfer
Flüchtlingskonvention zuerkannt. Der Anteil der Schutzsuchenden, die lediglich
den Status eines subsidiär Schutzberechtigten erhielten, ist mit 11,6 %
(Vormonat 13,6 %) ebenfalls zurückgegangen. Für 6 % der Antragsteller hat das
BAMF Abschiebungsverbote festgestellt.
Nach wie vor
besonders hoch, aber deutlich niedriger als in den Vormonaten liegt die
Schutzquote bei den beiden derzeit wichtigsten Herkunftsstaaten Syrien (82,7 %)
und Irak (34,4 %). Hohe Schutzquoten gibt es auch für Flüchtlinge aus Somalia
(50,5 %) und Eritrea (85,2 %). Die Schutzquote für Antragsteller aus
Afghanistan beläuft sich auf 38 %.
Im
Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises Neuss stieg die
Zahl der Asylbewerber von 4.826 (Stand 01.01.2017) auf 4.942 (Stand
31.12.2017). Davon waren 471 Personen (Stand 01.01.2017) bzw. 606 Personen
(Stand 31.12.2017) vollziehbar ausreisepflichtig. 138 Personen sind im Jahr
2017 auf Grund von Abschiebemaßnahmen der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises
Neuss aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist.
An den
hauptsächlichen Abschiebungshindernissen (Identitätsklärung, medizinische
Gründe, Kooperationsverhalten der Herkunftsländer) hat sich nichts Essentielles
geändert. Gleiches gilt für den Ansatz, Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive
nicht dezentral in den Kommunen unterzubringen.