Betreff
TOP 6.2 Kreishaushalt 2018: Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Vorlage
III/2604/XVI/2018
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Ergänzend zur Sitzungsvorlage Nr. 20/2591/XVI/2018 vom 06.03.2018 wird zur Ziffer IV 3 im Hinblick auf eine mögliche Verwendung der Senkung der Landschaftsumlage 2017 um 0,75 v.H. im Zusammenhang mit der Neuordnung der Krankenhauslandschaft und der Weiterentwicklung der kommunalen Krankenhäuser noch folgendes vorgetragen:

 

1.    Der Kreistag hat in der Sitzung am 28.06.2017 die langfristige Sicherung einer innovativen medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Einzugsgebiet des Rhein-Kreis Neuss beraten und dabei neben der Gründung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken gGmbH die strukturelle Vorbereitung der Fusion der Rhein-Kreis Neuss Kliniken gGmbH mit der städtischen Kliniken Neuss Lukaskrankenhaus GmbH beschlossen. Hierzu sollen alle notwendigen Maßnahmen zur wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Prüfung sowie Verhandlungen mit der Stadt Neuss erfolgen.

Im Rahmen einer in diesem Zusammenhang von Stadt und Kreis in Auftrag gegebenen Überprüfung von fusionskontrollrechtlichen Fragen und einer entsprechenden Voranfrage beim Bundeskartellamt hat sich ergeben, dass fusionskontrollrechtliche Bedenken gegen einen Zusammenschluss der Kliniken nicht bestehen.

Auf dieser Grundlage sind damit weitere Voraussetzungen geschaffen, um in kommunaler Trägerschaft die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung langfristig sicherzustellen und eine medizinische Infrastruktur auf hohem Niveau anzubieten.

Der Zusammenschluss bietet außerdem die Grundlage, langfristig die Arbeitsplätze von 3600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kliniken zu sichern.

Die weitere Umsetzung der für eine Fusion notwendigen Maßnahmen erfordert nunmehr die Beauftragung einer due diligence (sogenannte Risikoprüfung) sowie der Erarbeitung eines gesellschaftsrechtlichen Modells und einer Unternehmensbewertung. Für die dabei anzufertigenden Gutachten und ggf. weiteren Kosten (z.B. Grunderwerbskosten), sowie die Beratung und Begleitung in diesem Verfahren entstehen Aufwendungen, die noch nicht voll umfänglich bekannt sind und über eine im Jahresabschluss 2017 zu bildende Rückstellung abgesichert werden.

Der Stadtrat der Stadt Neuss hat in der Sitzung am 16.03.2018 die Bestellung eines Gutachters zur Unternehmensbewertung und due diligence-Prüfung der Kreiskrankenhäuser und des Lukaskrankenhauses im Rahmen einer gemeinsamen Beauftragung beraten.


2.    Die Gründung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken gGmbH erfolgte nach Beratung im Krankenhausausschuss am 06.03.2017 und nach Beschlussfassung in der Sitzung des Kreistages am 28.06.2017 auf der Grundlage des vom Wirtschaftsprüfer Nauen umfänglich dargestellten Konzeptes unter anderem durch investive Zuführung in das Eigenkapital der gGmbH.

Die Umsetzung erfolgte ohne die finanzielle Inanspruchnahme der Städte und Gemeinden und mit Rücksicht auf deren wirtschaftlichen Kräfte. Eine Abwicklung der mit der Gründung der gGmbH einhergehenden Konsequenzen im konsumtiven Haushalt 2017 des Kreises hätte einen Fehlbetrag in Höhe von rund 40 Mio. Euro zur Folge gehabt, der zwangsläufig durch eine Inanspruchnahme der Ergebnisverbesserung 2017 beim Landschaftsverband, im Übrigen durch eine Sonderumlage auszugleichen gewesen wäre.