Sachverhalt:
Ergänzend zur Sitzungsvorlage Nr. 20/2591/XVI/2018 vom 06.03.2018 wird zur Ziffer IV 3 im Hinblick auf eine mögliche Verwendung der Senkung der Landschaftsumlage 2017 um 0,75 v.H. im Zusammenhang mit der Neuordnung der Krankenhauslandschaft und der Weiterentwicklung der kommunalen Krankenhäuser noch folgendes vorgetragen:
1.
Der Kreistag hat in der Sitzung am 28.06.2017
die langfristige Sicherung einer innovativen medizinischen Versorgung der
Bürgerinnen und Bürger im Einzugsgebiet des Rhein-Kreis Neuss beraten und dabei
neben der Gründung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken gGmbH die strukturelle
Vorbereitung der Fusion der Rhein-Kreis Neuss Kliniken gGmbH mit der
städtischen Kliniken Neuss Lukaskrankenhaus GmbH beschlossen. Hierzu sollen
alle notwendigen Maßnahmen zur wirtschaftlichen, rechtlichen und
steuerrechtlichen Prüfung sowie Verhandlungen mit der Stadt Neuss erfolgen.
Im Rahmen einer in diesem Zusammenhang von Stadt und Kreis in Auftrag gegebenen
Überprüfung von fusionskontrollrechtlichen Fragen und einer entsprechenden
Voranfrage beim Bundeskartellamt hat sich ergeben, dass
fusionskontrollrechtliche Bedenken gegen einen Zusammenschluss der Kliniken
nicht bestehen.
Auf dieser Grundlage sind damit weitere Voraussetzungen geschaffen, um in kommunaler
Trägerschaft die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung langfristig
sicherzustellen und eine medizinische Infrastruktur auf hohem Niveau
anzubieten.
Der Zusammenschluss bietet außerdem die Grundlage, langfristig die
Arbeitsplätze von 3600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kliniken zu
sichern.
Die weitere Umsetzung der für eine Fusion notwendigen Maßnahmen erfordert
nunmehr die Beauftragung einer due diligence (sogenannte Risikoprüfung) sowie
der Erarbeitung eines gesellschaftsrechtlichen Modells und einer
Unternehmensbewertung. Für die dabei anzufertigenden Gutachten und ggf.
weiteren Kosten (z.B. Grunderwerbskosten), sowie die Beratung und Begleitung in
diesem Verfahren entstehen Aufwendungen, die noch nicht voll umfänglich bekannt
sind und über eine im Jahresabschluss 2017 zu bildende Rückstellung abgesichert
werden.
Der Stadtrat der Stadt Neuss hat in der Sitzung am 16.03.2018 die Bestellung
eines Gutachters zur Unternehmensbewertung und due diligence-Prüfung der
Kreiskrankenhäuser und des Lukaskrankenhauses im Rahmen einer gemeinsamen
Beauftragung beraten.
2.
Die Gründung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken
gGmbH erfolgte nach Beratung im Krankenhausausschuss am 06.03.2017 und nach
Beschlussfassung in der Sitzung des Kreistages am 28.06.2017 auf der Grundlage
des vom Wirtschaftsprüfer Nauen umfänglich dargestellten Konzeptes unter
anderem durch investive Zuführung in das Eigenkapital der gGmbH.
Die Umsetzung erfolgte ohne die finanzielle Inanspruchnahme der Städte und
Gemeinden und mit Rücksicht auf deren wirtschaftlichen Kräfte. Eine Abwicklung
der mit der Gründung der gGmbH einhergehenden Konsequenzen im konsumtiven
Haushalt 2017 des Kreises hätte einen Fehlbetrag in Höhe von rund 40 Mio. Euro
zur Folge gehabt, der zwangsläufig durch eine Inanspruchnahme der
Ergebnisverbesserung 2017 beim Landschaftsverband, im Übrigen durch eine
Sonderumlage auszugleichen gewesen wäre.