Betreff
Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften
Vorlage
50/2616/XVI/2018
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“ in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.

 

Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) für das Jahr 2017 und von Januar bis März 2018 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der Flüchtlings-KdU (FlüKdU), Flüchtlings-BG (FlüBG) sowie der Bedarfsgemeinschaften (BG) wurde für den Monat Dezember 2017 ergänzt.

 

Für Dezember 2017 lässt sich bei den „FlüKdU“ (Spalte 4) das zweite Mal im Jahr 2017 ein Rückgang gegenüber dem Vormonat feststellen (-7.705 €, -1,2%). Die Steigerung gegenüber dem Vormonat liegt damit im Jahresdurchschnitt bei 7 %.

 

Die „Anzahl der FlüBG“ (Spalte 16) ist erstmalig gegenüber dem Vormonat von 14.473 auf 14.449 gesunken (-24 FlüBG, -1,6%). Im Jahresdurchschnitt ergibt sich damit eine monatliche Steigerung um 5 %.

 

Bei den „BG gesamt“ (Spalte 12) ist ebenfalls - wie durchgehend in der 2. Jahreshälfte 2017 - ein Rückgang zu verzeichnen (-38 BG, -0,2%). Die Anzahl hat sich im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Jahr 2016 von 15.645 BG auf 15.977 BG erhöht.

 

Die Anzahl der „BG ohne FlüBG“ (Spalte 15) ist gegenüber dem Vormonat von 14.398 auf 14.384 (-14 BG) gesunken. Der Rückgang der „BG gesamt“ ist somit überwiegend auf den Rückgang der „Anzahl der FlüBG“ (-24 FlüBG) zurückzuführen.

 

Der „Anteil FlüBG an BG“ (Spalte 17) lag im Jahresdurchschnitt 2017 bei 8,2%. Nachdem die monatlichen Steigerungen gegenüber dem Vormonat in der 2. Jahreshälfte 2017 immer geringer ausgefallen sind, wird sich der Anteil vermutlich zumindest vorerst nicht signifikant erhöhen.

 

Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:

 

Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.

 

Berichtet wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar zugerechnet.

 

Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.