Sachverhalt:
Mit Rundschreiben Nr. 117/18 vom 08.03.2018 hat der Deutsche Landkreistag zur Thematik „SGB II: Umschichtungen und Mittelausstattungen 2016“ informiert. Das Rundschreiben und die dazugehörige Anlage A2b (DLT-Berechnung für gemeinsame Einrichtungen) sind der Vorlage beigefügt.
Danach steigen die Verwaltungsausgaben der Jobcenter bundesweit stetig an, so dass im Jahr 2016 in etwa so viele Eingliederungsmittel (764 Mio. €) wie im Vorjahr für die Deckung dieser Kosten umgeschichtet werden mussten, da das hierfür durch den Bund bereitgestellte Verwaltungsbudget seit Jahren bei Weitem nicht auskömmlich ist.
Die Umschichtung von Eingliederungsmitteln für die Finanzierung von Verwaltungskosten hat zur Folge, dass die im Eingliederungsbudget vorgesehenen Mittel nur in geringerem Umfang zur Finanzierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen verwendet werden können. Dennoch dürften die Ausgaben für die Kernaufgabe des Jobcenters (überwiegend für Personal) und die Ausgaben für arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Vielmehr müsse das Gesamtbudget in den Blick genommen werden. Hier bleibe die Mittelausstattung im SGB II hinter dem Bedarf zurück. Die Verwaltungsausgaben der Jobcenter nach den erfolgten Umschichtungen könnten zunächst für die Verwaltungskostenausstattung als angemessen betrachtet werden. Das bedeutet, dass der Bund statt 4,4 Mrd. Euro etwa 5,2 Mrd. Euro im Verwaltungskostenbudget bereitstellen müsste.
Um die angemessene Ausstattung der Jobcenter mit Mitteln für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen abschätzen zu können, hat der Deutsche Landkreistag eine vergleichende Betrachtung mit dem Bereich der beitragsfinanzierten Arbeitsförderung im Rechtskreis SGB III vorgenommen.
Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass im SGB II insgesamt nur etwa 1/5 der Eingliederungsmittel bereitsteht, die im Bereich der Arbeitslosenversicherung bezogen auf die ALG-Empfänger eingesetzt werden können. Das bestätige offenkundig, dass die Ausstattung mit Eingliederungsmitteln im SGB II erheblich zu niedrig sei. Insbesondere weil die Arbeitsmarktnähe der SGB III-Leistungsberechtigten deutlich größer als bei den SGB II-Leistungsberechtigten sei.
Beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss beläuft sich die EGL-Zuteilung im Jahr 2016 ausweislich der Anlage A2b (siehe Seite 3) auf 794,22 € pro ELB und liegt damit innerhalb der Spanne beim Vergleichstyp IId von 744,60 € bis 900,16 € im unteren Durchschnitt (siehe Tabelle Seite 6).
Die Ist-Verwaltungskosten lagen bei 1.036,12 € pro ELB und die Ist-EGL bei 719,63 € pro ELB. Dies entspricht einem Anteil der EGL an den Verwaltungskosten von 69,5 %. Im Bundesdurchschnitt liegt dieser Anteil laut Auswertung des DLT bei 66 %.
Der tatsächlich benötigte
Umschichtungsbetrag belief sich im Jahr 2016 auf rund 1,6 Mio. €, was einem
Anteil an EGL von 9,6 % entspricht. Aufgrund eines „Einmaleffektes“ (Rückzahlung
von VBL-Sanierungsgeldern und Zuteilungen Flucht/Asyl) ist dieser im Jahr 2016
geringer ausgefallen.
Wie der folgenden Übersicht zu entnehmen ist, fiel der Entnahmebetrag in den Jahren 2014 bis 2017 deutlich höher aus. Für das Jahr 2018 wird auf 20,9 % auf Grundlage der vorliegenden Planwerte prognostiziert.
VwK |
EGT |
Gesamt |
||
2014 |
Zuteilung |
17.654.826,00 € |
14.774.219,00 € |
32.429.045,00 € |
Ist |
20.841.066,53 € |
11.305.241,99 € |
32.146.308,52 € |
|
Entnahme EGT |
3.186.240,53 € |
Anteil am EGT |
21,6% |
|
2015 |
Zuteilung |
18.580.358,00 € |
15.463.486,00 € |
34.043.844,00 € |
Ist |
22.041.121,61 € |
11.940.903,14 € |
33.982.024,75 € |
|
Entnahme EGT |
3.460.763,61 € |
Anteil am EGT |
22,4% |
|
2016 |
Zuteilung |
20.705.010,15 € |
17.094.889,00 € |
37.799.899,15 € |
Ist |
22.301.402,04 € |
15.489.361,28 € |
37.790.763,32 € |
|
Entnahme EGT |
1.596.391,89 € |
Anteil am EGT |
9,3% |
|
2017 |
Zuteilung |
21.040.441,00 € |
17.464.298,00 € |
38.504.739,00 € |
Ist |
23.681.415,00 € |
14.823.323,00 € |
38.504.738,00 € |
|
Entnahme EGT |
2.640.974,00 € |
Anteil am EGT |
12,6% |
|
2018 * |
Zuteilung |
21.975.299,00 € |
17.067.600,00 € |
39.042.899,00 € |
Plan |
25.545.299,00 € |
15.489.361,28 € |
41.034.660,28 € |
|
Entnahme EGT |
3.570.000,00 € |
Anteil am EGT |
20,9% |
* Werte 2018 sind aktuelle Plan-/Schätzwerte
Quellen: Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen
der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (u.a. BT-Drs. 18/13066 für das
Jahr 2016), Beratungsunterlagen zur 15. Trägerversammlung des Jobcenters
Rhein-Kreis Neuss vom 04.12.2017
Vor diesem Hintergrund ist es daher zunächst zu begrüßen, dass der Bundesrat die Bundesregierung mit beigefügtem Beschluss vom 02. März 2018 (Drucksache 26/18) aufgefordert hat, bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2018 und in den Folgejahren für eine aufgabengerechte Mittelausstattung einschließlich der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II-Budgets für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie zur Finanzierung der Verwaltungskosten zu sorgen.
Für das Haushaltsjahr 2018 wird gegenüber dem ersten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 zumindest eine Erhöhung des Ansatzes für die Finanzierung der Verwaltungskosten in Höhe der in den Vorjahren erfolgten Umschichtungen der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in den Verwaltungskostenhaushalt gefordert (2016: 764 Mio. Euro).