Betreff
Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum Sinsteden
Vorlage
40/2621/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

  1. Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügten Änderungen der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum Sinsteden.

 

  1. Zur Fortführung des Eintrittsverzichts wird die Verwaltung im Jahr 2019 eine Evaluation vorlegen.

Sachverhalt:

Nach der derzeit gültigen Nutzungs- und Entgeltordnung werden für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen Sinsteden Eintritte in die Ausstellungen erhoben. Mittwochs sowie an jedem 1. Samstag im Monat sieht die Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum Sinsteden für alle Besucherinnen und Besucher, die ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben, freien Eintritt in das Kulturzentrum Sinsteden vor.

 

Im Jahr 2015 haben 20.153, in 2016 22.347 und in 2017 17.013 Personen das Kulturzentrum Sinsteden besucht. Ein Schwerpunkt der Besucher liegt auf den Veranstaltungen.

 

Um die Besucherzahlen für die Ausstellungen weiter zu erhöhen und die Attraktivität des Kulturzentrums Sinsteden zu steigern, ist geplant, zunächst in einer einjährigen Testphase auf die Erhebung von Eintritten für die Ausstellungen im Kulturzentrum Sinsteden zu verzichten. Die beabsichtigten Änderungen der Nutzungs- und Entgeltordnung sind als Anlage beigefügt.

 

Mit der Abschaffung des Eintritts besteht die Möglichkeit der unbeschränkten gesellschaftlichen Teilhabe. Das Kulturzentrum Sinsteden wird damit zu einem frei zugänglichen Ort der Kunst. Der Rhein-Kreis Neuss erhofft sich so einen größeren Besucherzuspruch, insbesondere von Menschen, die sonst eher selten oder nie ein Museum besuchen. Es ist beabsichtigt, mit der Eintrittsfreiheit gezielt zu werben und insbesondere Menschen aus bildungsfernen Milieus, Kinder und Jugendliche in „ihrer Sprache“ anzusprechen und zum Museumsbesuch zu animieren. Eine freiwillige Spende im Museum ist möglich.

 

In diesem Zeitraum wird das Kulturzentrum Sinsteden eine Evaluation vornehmen und neben der Auswertung der Besucherzahlen mit Befragungen der Gäste durch das Aufsichtspersonal herausfinden, ob durch den freien Eintritt neue Zielgruppen erschlossen werden konnten.

 

Die Erlöse aus den Eintrittsgeldern lagen in den letzten Jahren bei 15.000,- €, wobei ca. 6.500,- € aus Eintritten zu Bluesveranstaltungen erwirtschaftet wurden. Durch eine auf ein Jahr befristete Eintrittsfreiheit in das Kulturzentrum Sinsteden ist voraussichtlich mit einem jährlichen Einnahmendefizit in Höhe von 8.500,- €, d.h. jeweils 4.250,- € in 2018 und 2019 zu rechnen. Die Aufwendungen des Kulturzentrums Sinsteden lagen im vorläufigen Ergebnis 2016 bei 405 TEUR €, das ordentliche Ergebnis bei -348 TEUR €. Die fehlenden Einnahmen machen dabei nur einen Prozentsatz von 2,2 % aus. Zu berücksichtigen ist ferner, dass bei einem deutlich größeren Besucherkreis der Zuschuss pro Besucher für die Einrichtung gesenkt werden kann.