Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach § 9 ÖPNV-Gesetz NRW
Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes des Nahverkehrsplans das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ÖPNV-Gesetz NRW zu eröffnen.
Sachverhalt:
Gemäß § 8 ÖPNV-Gesetz
NRW hat der Rhein-Kreis Neuss zur Sicherung und zur Verbesserung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan (NVP)
aufzustellen. Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 22.3.2017 wurde das
Verfahren zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rhein-Kreises Neuss
eingeleitet und die Bezirksregierung Düsseldorf entsprechend informiert. Mit
der Fortschreibung wurde das Ingenieurbüro IVV in Aachen beauftragt.
Im Zeitraum vom
23.05.2017 bis zum 14.07.2017 fand eine Bürgerbeteiligung zum Nahverkehrsplan
statt. Des Weiteren wurde im August/September 2017 in einem (informellen)
Abstimmungsverfahren mit den Städten und Gemeinden sowie den
Verkehrsunternehmen zur Erarbeitung des Entwurfes des Nahverkehrsplans u.a.
Informationen über kommunale Planungen und Verbesserungsvorschläge aus der
Sicht der Kommunen, Stellungsnahmen zu den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung
und Qualitätsziele aufgenommen. Die eingegangenen Anregungen aus dem
Abstimmungsverfahren sind in der beigefügten Übersicht zusammengestellt.
Dem Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss wurde in seiner Sitzung am 11.10.2017 über den
Erarbeitungsstand zur Nahverkehrsplanfortschreibung ausführlich berichtet.
Unter Einarbeitung der
vorgebrachten Gesichtspunkte aus dem ersten Abstimmungsverfahren wurde durch
das Büro IVV ein Vorentwurf des Nahverkehrsplans erstellt. Den Städten und
Gemeinden sowie den im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen wurde
Gelegenheit gegeben, Anregungen zum Vorentwurf einzubringen (März/April 2018).
Im Anschluss wurde der Entwurf des fortgeschriebenen Nahverkehrsplans
finalisiert.
Der Entwurf des
Nahverkehrsplans inklusive der Liniensteckbriefe ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Herr Dr. Krug, IVV
Aachen, wird in der Sitzung den Entwurf des Nahverkehrsplans vorstellen.
Mit der Vorlage des
NVP-Entwurfes in der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbau ausschusses am 12.
Juni 2018 und der Beschlussfassung wird das formale Beteiligungsverfahren gemäß
§ 9 ÖPNV-Gesetz NRW eröffnet.
Es wird allen zu
beteiligenden Akteuren (kreisangehörige Städte, Verkehrsunternehmen,
Nachbaraufgabenträger, SPNV-Zweckverbände (VRR, VRS), Behinderten- und
Fahrgastverbände (sowie weitere Träger öffentlicher Belange) Gelegenheit zu
Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Nach Auswertung der eingehenden Stellungnahmen und einer ggfs. erforderlichen Überarbeitung des Entwurfs erfolgt die abschließende Beschlussfassung zum Nahverkehrsplan des Rhein-Kreises Neuss durch den Kreistag (geplant Dezember 2018).