Betreff
Verlegung eines Aufstellstandortes für Altkleider- und -glascontainer in Wallrath, Gemeinde Jüchen
Vorlage
68/2626/XVI/2018
Aktenzeichen
68.4-40.01-3-013-18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Pflasterung eines Aufstellstandortes für Altkleider- und -glascontainer im Umfang von 13,60 qm und das Aufstellen dieser Container auf dem Grundstück Gem. Bedburdyck, Fl. 4, Flst. 224.


Sachverhalt:

Im Ortsteil Wallrath der Gemeinde Jüchen besteht unmittelbar am Kelzenberger Bach ein Stellplatz für Altkleider- und -glascontainer am Stessener Weg. Der Standort liegt heute im Landschaftsschutzgebiet 6.2.2.4 „Kelzenberger Bachtal“ nach dem Landschaftsplan V - Korschenbroich / Jüchen - des Rhein-Kreises Neuss. Er liegt zudem in einer Biotopverbundfläche und einen schutzwürdigen Biotop nach dem Biotopkataster NRW (BK-4805-0013). Der Standort liegt teilweise im Böschungsbereich und ist unbefestigt, was zu Problemen bei Anlieferung und Entsorgung sowie der Reinigung der Fläche führt.

 

Die Gemeinde Jüchen beabsichtigt die Verlagerung und Befestigung des Aufstellstandortes. Er soll nach Nordwesten verlagert und im Umfang von 13,60 qm befestigt werden (Pflasterung). Damit würde der neue Standort zwar immer noch im Bereich des Landschaftsschutzgebietes liegen, jedoch nicht mehr innerhalb der Biotopverbundfläche und des schutzwürdigen Biotops. Zudem würde der Abstand zum Gewässer vergrößert.

 

Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, der Gemeinde Jüchen für die Verlagerung des Standortes und die Pflasterung am neuen Standort Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zu gewähren.

 

Nach Angaben der Gemeinde Jüchen bestehen im Ortsteil Wallrath unter Berücksichtigung von Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen (Beschickung und Entleerung), Ortsnähe und angemessener Entfernung von der Wohnbebauung keine alternativ verfügbaren Flächen.

 

Am Aufstellen von Sammelcontainern für Altglas und Altkleider besteht ein öffentliches Interesse. Im vorliegenden Fall überwiegt dieses die Belange des Schutzes von Natur und Landschaft am geplanten Standort. Die zu befestigende Fläche hat lediglich die Minimalgröße und liegt unmittelbar an einer befahrbaren Straße. Die umliegenden Bäume werden durch die Pflasterung nicht beschädigt. Die Auswirkungen auf die Natur werden durch die Verschiebung auf einen Standort außerhalb der Biotopverbundfläche weiter verringert. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entsteht ebenfalls nicht. Zur Kompensation des mit der Pflasterung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft wird auf der Wildobstwiese Gem. Jüchen, Fl. 10, Flst. 100 (östlich Gymnasium Jüchen, zwischen verlängerter Stadionstraße und Jüchener Bach) ein Wildapfelbaum gepflanzt.