Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2018 zum Thema "L361n"
Vorlage
IV/2637/XVI/2018
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Antwort zu Frage 1:

Die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss ist angefragt, die weitere Planung der L361n zu koordinieren. Einen Beschluss des Kreistages bedarf es nicht.

 

 

Antwort zu Frage 2:

Es geht um eine Koordinierung nicht um eigene Planungen. Der Rhein-Kreis Neuss würde dahingehend unterstützend tätig, in dem er die Projektsteuerung für die nicht vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erbrachten Planungsleistungen übernimmt.

 

Die Planungsleistungen müssen bei Straßen NRW von externen Ingenieurbüros übernommen werden.

 

Die Details der Aufgabenerfüllung müssen zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW noch festgelegt werden.

 

 

Antwort zu Frage 3:

Nein. Nicht der Rhein-Kreis Neuss, sondern die Planfeststellungsbehörde trifft die Abwägungsentscheidung.