Betreff
Sachstand BTHG Landesausführungsgesetz
Vorlage
50/2642/XVI/2018
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Der Landtag hat den Entwurf des AG BTHG nach der 1. Lesung am 21.12.2017 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen. Zwischenzeitlich hat die Anhörung im vorgenannten Ausschuss stattgefunden, die der Ausschuss am 2. Mai ausgewertet hat. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes wird nicht vor Ende Mai 2018 gerechnet.

 

Nach dem aktuellen Stand sind die in der beigefügten tabellarischen Übersicht dargestellten Zuständigkeiten zu erwarten, wobei der Landschaftsverband Rheinland den Rhein-Kreis Neuss oder die kreisangehörigen Kommunen zur Aufgabendurchführung ganz oder teilweise heranziehen kann.

 

Die ab 01.01.2020 hiermit verbundenen, erforderlichen Ressourcen sind derzeit noch nicht kalkulierbar.

 

Beim Landschaftsverband Rheinland hat sich eine Arbeitsgruppe zur Thematik gebildet, in der der Rhein-Kreis Neuss vertreten ist. Die Verwaltung hat für alle in dieser Arbeitsgruppe gebildeten Unterarbeitsgruppen ebenfalls eine Teilnahme geplant, hier hat der Landschaftsverband aber die Zusammensetzung der Gruppen festzulegen.

 

Parallel wird in einer eigenen Arbeitsgruppe der Verwaltung das Thema erarbeitet, sobald die Zuständigkeiten hinreichend sicher geklärt sind.