Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 25.04.2018 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Schulträger der Berufskollegs im Regierungsbezirk um Stellungnahme zu vorgesehenen Änderungen der Bezirksfachklassenverordnung gebeten (Anlage 1).
Bezirksfachklassen sind Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung, die von Schülerinnen und Schülern aus dem Einzugsbereich unterschiedlicher Schulträger besucht werden. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann durch Rechtsverordnung für einzelne Ausbildungsberufe Bezirksfachklassen bilden, wenn die Schülerzahlen im Einzugsbereich eines Schulträgers nicht ausreichen. (§ 84 Abs. 2 Schulgesetz NRW).
Bisher waren an den Berufskollegs des Rhein-Kreises Neuss drei Bezirksfachklassen eingerichtet:
Berufskolleg Bezirksfachklasse Schülerzahl 2017/2018
BBZ Neuss-Weingartstraße Tiermedizinische Fachangestellte 484
BBZ Dormagen Anlagenmechaniker/innen 126
BBZ Grevenbroich Berufskraftfahrer/innen 96
706
Mit den vorgesehenen Änderungen kämen 16 weitere Bezirksfachklassen hinzu. Die beigefügte Tabelle enthält eine Übersicht der geplanten Bezirksfachklassen (Anlage 2). Die Übersicht enthält nachrichtlich auch für die künftigen Bezirksfachklassen die Schülerzahlen aus dem laufenden Schuljahr 2017/2018. Demnach ist damit zu rechnen, dass sich mit der vorgesehenen Erweiterung die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Bezirksfachklassen mehr als verdoppeln würde.
Mit der Errichtung der Bezirksfachklassen wird der Bestand von Fachklassen mit geringen Schülerzahlen stabilisiert. Andererseits ist mit steigenden Schülerfahrkosten zu rechnen, da Schülerinnen und Schüler von Bezirksfachklassen, deren monatliche Fahrkosten für den Besuch der Berufsschule zwischen 50 und 100 € betragen, anders als die Auszubildenden in Fachklassen einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme durch den Schulträger haben. Dies wird allerdings nur Schülerinnen und Schüler mit längerer Anreise betreffen.
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken, den vorgesehenen Änderungen der Bezirksfachklassenverordnung zuzustimmen.