Betreff
Bericht über die Errichtung neuer Bezirksfachklassen an den Berufskollegs des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/2666/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25.04.2018 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Schulträger der Berufskollegs im Regierungsbezirk um Stellungnahme zu vorgesehenen Änderungen der Bezirksfachklassenverordnung gebeten (Anlage 1).

 

Bezirksfachklassen sind Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung, die von Schülerinnen und Schülern aus dem Einzugsbereich unterschiedlicher Schulträger besucht werden. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann durch Rechtsverordnung für einzelne Ausbildungsberufe Bezirksfachklassen bilden, wenn die Schülerzahlen im Einzugsbereich eines Schulträgers nicht ausreichen. (§ 84 Abs. 2 Schulgesetz NRW).

 

Bisher waren an den Berufskollegs des Rhein-Kreises Neuss drei Bezirksfachklassen eingerichtet:

 

Berufskolleg                                    Bezirksfachklasse                          Schülerzahl 2017/2018

 

BBZ Neuss-Weingartstraße   Tiermedizinische Fachangestellte     484

 

BBZ Dormagen                  Anlagenmechaniker/innen              126

 

BBZ Grevenbroich               Berufskraftfahrer/innen                   96

 

                                                                                      706

 

Mit den vorgesehenen Änderungen kämen 16 weitere Bezirksfachklassen hinzu. Die beigefügte Tabelle enthält eine Übersicht der geplanten Bezirksfachklassen (Anlage 2). Die Übersicht enthält nachrichtlich auch für die künftigen Bezirksfachklassen die Schülerzahlen aus dem laufenden Schuljahr 2017/2018. Demnach ist damit zu rechnen, dass sich mit der vorgesehenen Erweiterung die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Bezirksfachklassen mehr als verdoppeln würde.

 

Mit der Errichtung der Bezirksfachklassen wird der Bestand von Fachklassen mit geringen Schülerzahlen stabilisiert. Andererseits ist mit steigenden Schülerfahrkosten zu rechnen, da Schülerinnen und Schüler von Bezirksfachklassen, deren monatliche Fahrkosten für den Besuch der Berufsschule zwischen 50 und 100 € betragen, anders als die Auszubildenden in Fachklassen  einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme durch den Schulträger haben. Dies wird allerdings nur Schülerinnen und Schüler mit längerer Anreise betreffen.

 

Die Verwaltung hat daher keine Bedenken, den vorgesehenen Änderungen der Bezirksfachklassenverordnung zuzustimmen.