Beschlussempfehlung:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag, die „öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinde Jüchen mit dem Rhein-Kreis Neuss über die Betreuung des Archivguts der Gemeinde Jüchen durch den Kreis“ zu beschließen.
Sachverhalt:
Seit
Juli 2014 unterstützt der Rhein-Kreis Neuss die Gemeinde Jüchen bei der
Sichtung, Bewertung, Erschließung und Bestandserhaltung des gemeindlichen
Archivguts aus der Zeit vor 1975. Als Rechtsgrundlage fungiert eine
entsprechende Vereinbarung zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde Jüchen und
dem Landrat des Rhein-Kreises Neuss (40/0596/XVI/2015).
Nachdem der langjährige Gemeindearchivar zum 30. April
2018 aus dem Dienst der Gemeinde Jüchen ausgeschieden ist, soll die erfolgreiche
Archivkooperation nunmehr verstetigt und das bisherige Gemeindearchiv Jüchen
als Außenstelle des Archivs im Rhein-Kreis Neuss betrieben werden.
Durch die Einbeziehung des Jüchener Archivs in den
größeren Verbund des Archivs im Rhein-Kreis Neuss wird sichergestellt, dass die
Aufgaben gemäß Landesarchivgesetz Nordrhein-Westfalen dauerhaft und fachgerecht
erledigt werden.
Zudem entstehen durch die Kooperation Vorteile sowohl
in wirtschaftlicher als auch in archivfachlicher Hinsicht. Namentlich werden
sich durch den Einsatz digitaler Konversionsmedien (z. B. für die häufig
nachgefragten Zivil- und Personenstandsregister) die Nutzungsbedingungen für
die interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowohl in der Außenstelle Jüchen als
auch am Hauptsitz des Archivs in Dormagen-Zons verbessern.
Die zur Verstetigung der Kooperation zu schließende „öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinde Jüchen mit dem Rhein-Kreis Neuss über die Betreuung des Archivguts der Gemeinde durch den Kreis“ ist als Anlage beigefügt.