Betreff
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in NRW / Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
68/855/2009
Aktenzeichen
68.4-10.04-VII-17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keine Bedenken gegen die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der WRRL im Rhein-Kreis Neuss.


Sachverhalt:

 

Am 22.12.2000 ist die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, kurz: WRRL) in Kraft getreten. Ziel ist das Erreichen festgelegter Umweltziele für alle Gewässer bis zum Jahr 2015. Wesentliche inhaltliche Ziele sind

 

»        ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Oberflächengewässer,

»        ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustand des Grundwassers sowie

»        Kostendeckung bei den Wasserdienstleistungen.

 

Für künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper gelten andere Umweltziele. Bei solchen Wasserkörpern ist

 

»        ein guten chemischer Zustand und ein gutes ökologisches Potenzial

 

zu erreichen.

 

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 22.12.2008 hat Herr Umweltminister Uhlenberg die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms NRW im Rahmen der Umsetzung der WRRL vorgestellt.

 

Seit Ende Januar 2009 liegen die für den Rhein-Kreis Neuss maßgeblichen Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms bei der Unteren Wasserbehörde für jedermann zur Einsichtnahme aus. Die WRRL sieht neben einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ausdrücklich die Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger vor. Eine solche Beteiligung ist bis zum 21. Juni 2009 möglich. Mit dieser Beteiligungsphase sollen die Planungen weiter optimiert werden, bevor sie dann spätestens zum 22.12.2009 in nordrhein-westfälisches Landesrecht umgesetzt sein müssen.

 

Flankiert wurde der aktive Beteiligungsprozess durch eine am 12. Februar 2009 auf Regierungsbezirksebene stattgefundene Auftaktveranstaltung „Lebendige Gewässer – Gewässer zum Leben“ im Zeughaus Neuss. Herr Regierungspräsident Büssow eröffnete die Podiumsveranstaltung und vermittelte den Anwesenden einen Überblick über die Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Gewässer. Frau Petra Albrecht vom WDR Köln moderierte die Podiumsveranstaltung, an der Vertreter des MUNLV, des Städtetages, eines Wasserverbandes und der Landwirtschaftskammer NRW teilnahmen.

Die Inhalte der vorliegenden Pläne sind Dank der guten Arbeit im Rahmen der Mitarbeit an den Runden Tischen durch die Fachöffentlichkeit von hoher Qualität. Dieses Prinzip soll künftig beibehalten werden.

Als Schwerpunkte im künftigen Umsetzungsprozess kristallisierten sich Finanzierungsfragen durch die Kommunen, Verbände sowie die notwendige Flächenbereitstellung durch die Landwirtschaft heraus.

Zum Abschluss rief Regierungspräsident Büssow alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich aktiv in den bis zum 21. Juli 2009 laufenden Beteiligungsprozess einzubringen.

 

In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 03.03.2009 wurden die vorliegenden Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms thematisiert. Vertreter des Erftverbandes sowie der Bezirksregierung Düsseldorf berichteten zu diesen Themen.

 

Den Mitgliedern des Landschaftsbeirates wurden die Einladung zu dieser Ausschusssitzung mit der Möglichkeit zur Teilnahme sowie die Niederschrift mit den Berichten in Präsentationsform übersandt. Auf diese Unterlagen wird hier verwiesen.

 

Neben der bei der Unteren Wasserbehörde ausliegenden Druckfassung der Entwürfe des Maßnahmenplans und des Bewirtschaftungsprogramms sind im Internet unter www.flussgebiete.nrw.de und www.umwelt.nrw.de alle Texte und Karten einsehbar.

 

Schwerpunkt des Maßnahmenprogramms ist die Reduzierung von Stoffeinträgen durch Maßnahmen zu den Belastungsbereichen Kommunen und Haushalte, Misch- und Niederschlagsversickerung und zur Landwirtschaft. Einen besonders hohen Stellenwert haben auch Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie und der Durchgängigkeit.

 

Aktuell liegt auch der Umweltbericht als Ergebnis der strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Maßnahmenprogramm vor. Die allgemein verständliche nichttechnische Zusammenfassung mit den voraussichtlichen Auswirkungen des Maßnahmenprogramms aus der SUP ist als Anlage beigefügt.

 

Zum Umweltbericht und zu den vorliegenden Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms erarbeitet die Verwaltung  eine Stellungnahme und legt diese dem Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 19. Mai 2009 zur Beschlussfassung vor.

 

Darüber hinaus hat jedermann die Möglichkeit, zu den veröffentlichten Entwürfen eine Stellungnahme abzugeben. Dies kann sowohl direkt über das Internet (online) als auch in schriftlicher Form erfolgen.

 

Im Rhein-Kreis Neuss betreffen die Planungen Umsetzung der WRRL die Wasserkörper

 

»        Rhein (linke Rheinzuflüsse Neuss - Uerdingen),

»        Obere Niers und

»        Erftunterlauf.

 

Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde werden keine Bedenken gegen die Zielsetzungen im Rahmen der Umsetzung der WRRL erhoben. Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte und der Ökologie des Gewässerumfeldes sind zu begrüßen. In praktisch allen Fällen der Maßnahmenumsetzung werden zu gegebener Zeit Verfahren nach den einschlägigen Fachgesetzen (z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht) durchzuführen sein. In diesen Verfahren werden die Untere Landschaftsbehörde und der Landschaftsbeirat beteiligt. Etwaige Detailfragen der Maßnahmenumsetzung können dann in den Fachverfahren geklärt werden.