Betreff
Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage
32/2716/XVI/2018
Art
Bericht

Sachverhalt:

Nach der aktuell vorliegenden Asylgeschäftsstatistik des BAMF (Anlage) sank die Zahl der Asylanträge bundesweit im Vergleich zum Vorjahr um 19,4 % auf 56.127 Erstanträge. 

 

Die meisten Erstanträge stellten Personen aus

Syrien           14.296 Erstanträge (25,5 % aller Erstanträge)
Irak              5.829 Erstanträge (10,4 % aller Erstanträge)

Nigeria          3.772 Erstanträge (6,7 % aller Erstanträge).

 

Die Gesamtschutzquote für das Jahr 2018 liegt derzeit bei 32,5 %. Die Zahl der Asylanträge, über welche noch nicht entschieden wurde, sank von 51.968 geringfügig auf 51.498. Aus der Seite 10 der Asylgeschäftsstatistik ist zu entnehmen, dass in Deutschland nicht nur EU-weit die meisten Asylbewerberzugänge zu verzeichnen sind.

 

Im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises Neuss sank die Zahl der Asylbewerber von 4.942 (Stand 31.12.2017) auf 4.171 (Stand 31.05.2018). Davon waren 233 Personen (Stand 30.04.2018) vollziehbar ausreisepflichtig. In den ersten fünf Monaten diesen Jahres sind 14 vollziehbar ausreisepflichtige Personen freiwillig ausgereist; 20 Personen wurden abgeschoben.

In 53 Fällen scheiterten die Abschiebungsversuche der Ausländerbehörde. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig. Zum Teil konnten die Betroffenen nicht am Flughafen der Bundespolizei übergeben werden, da zu wenig Bundespolizisten vor Ort waren, um den Flug zu begleiten. Bei einem Versuch, den Betroffenen zum Flughafen zu bringen, wurden die Beamten der Ausländerbehörde mit einem Messer attackiert; die Rückführungsmaßnahmen wurden daraufhin abgebrochen. Widerstandshandlungen im Flugzeug führten zur Weigerung des Piloten, die Betroffenen zu transportieren.

An den hauptsächlichen Abschiebungshindernissen (Identitätsklärung, medizinische Gründe, Kooperationsverhalten der Herkunftsländer) hat sich nichts Essentielles geändert. Die bei einer Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 09.02.2017 angeregte Maßnahme, Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive nicht dezentral in den Kommunen unterzubringen und die Rückführung zentral aus Erstaufnahmeeinrichtungen zu organisieren, wurde noch nicht umgesetzt.