Betreff
Betrauung der Busverkehr Rheinland GmbH auf der Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages ab dem Jahr 2019
Vorabbekanntmachung der Direktvergabe im EU-Amtsblatt
Vorlage
61/2727/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.  Der Kreistag des Rhein Kreises Neuss beschließt, die Busverkehr Rheinland GmbH (BVR GmbH) mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages als Kleinauftrag nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems für die Dauer von 10 Jahren für die folgenden Linien zu betrauen:

 

071

Meerbusch, Haus Meer - Viersen, Busbf

SB 82

Schnellbus Düsseldorf Hbf - Neuss Neusserfurth

SB 85

SB85 Schnellbus Düsseldorf Hbf - Neuss Neusserfurth

SB 86

Schnellbus Kaarster See - Willich, Münchheide 2

094

Viersen Busbf - Willich-Neersen - Kaarster See

827

NE-Grimlinghausen - Düsseldorf Am Steinberg

828

D-Belsenplatz - NE - Stadthalle/Museum

860

Kaarst Büttgen Bf – Kaarst Friedhof

862

Kaarst, Kaarster See - D-Belsenplatz

864

Düsseldorf – Neuss – Korschenbroich- Mönchengladbach

865

Grevenbroich-Barrenstein/ Mühlrath – Grevenbroich-Neurath

866

Lange Hecke/Badeniastr. – Berliner Platz

867 (neu 096)

Korschenbroich-Rubbelrath – Korschenbroich-Kleinenbroich Bf

869

Neuss - Grevenbroich

871

Grevenbroich Bf – Dormagen Marktplatz

872

Neuss – Grevenbroich - Rommerskirchen

873

Rommerskirchen – Grevenbroich – Neuss

874

Neuss Rheinpark-Center. - Dormagen-Broich

875

Neuss Landestheater - Dormagen Bf

877

Neuss – Grevenbroich – Grevenbroich Bf

878

Grevenbroich - Neuss-Norf Bf - Stüttgen

879

Grevenbroich Rommerskirchen/ Sinsteden

891

Grevenbroich Neurath – Grevenbroich Kapellen Bf

892

Grevenbroich-Gindorf – Rommerskirchen Bf – GV Neurath

893

Grevenbroich-Kapellen Wevelinghoven Bf – Grevenbroich Bf

 

 

2.     Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung ergibt sich aus den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen. Sie sollen sich an derzeit bestehenden Verkehrsangebot der BVR GmbH sowie an den Nahverkehrsplänen des Rhein-Kreises Neuss, der Landeshauptstadt Düsseldorf, der Stadt Mönchengladbach und des Kreises Viersen orientieren, soweit Verkehrsleistungen der BVR GmbH betroffen sind. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge sollen die Möglichkeit von politisch gewollten und verkehrswirtschaftlich sinnvollen Leistungsänderungen während des Betrauungszeitraumes vorsehen.

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr, die Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs.2 VO (EG) 1370/2007 umgehend im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

 

4.  Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung der Direktvergaben an die BVR GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

 

Die Beschlüsse des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss vom 21.12.2005 (Finanzierungssystem VRR/ 156), vom 23.09.2009 (61/154/2009) und vom 8.12.2010 (61/0822/XV/2010) und 29.06.2016 (61/1406/XVI/2016) bleiben unberührt.

 

Maßgebend für die Betrauung der BVR GmbH sind die Anwendungen des VRR Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die BVR GmbH innerhalb des VRR tätig ist.

 

Die Finanzierung der durch die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der BVR GmbH entstehenden Aufwendungen erfolgt weiterhin im Rahmen des VRR-Finanzierungssystems. Dadurch wird eine EU-beihilferechtliche Ausgestaltung der Ausgleichsleistungen gewährleistet. Der aktuell gültige Betrag je Buskilometer beträgt 0,7516 Euro. Sollte innerhalb des Gebietes des VRR ein oder mehrere Aufgabenträger zukünftig von der BVR GmbH einen günstigeren Kilometersatz als 0,7516 E erhalten, zahlt der Rhein-Kreis Neuss lediglich diesen niedrigeren Kilometersatz.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss ist gemäß §3 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz NRW Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und damit zuständig für Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung im ÖPNV auf seinem Gebiet.

 

Die derzeitigen Bestandsbetrauungen der Verkehrsunternehmen zur Erbringung von Verkehrsleistungen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss sind bis Ende 2019 befristet.

 

Zur Organisation und Finanzierung des ÖPNV nach Ablauf der Bestandsbetrauungen ist der Rhein-Kreis Neuss mit Beschluss des Kreistages vom 29.06.2016 der Behördengruppe des sogenannten VRR (Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr)-Modells beigetreten (s. Beratungsvorlage vom 26.09.2016 als Anlage).

 

Die zukünftige Ausgestaltung der zu erbringenden Verkehrsdienstleistungen basieren hiernach auf folgenden Prämissen:

 

-        Die Finanzierungsübertragung auf die VRR AöR hat weiterhin Bestand.

-        Von den Aufgabenträgern werden Betrauungen im Rahmen von Direktvergaben an interne Betreiber angestrebt.

-        Die heutigen Verkehrsbeziehungen/-verflechtungen sollen weitestgehend erhalten bleiben.

 

Innerhalb der Behördengruppe des VRR ist die angestrebte Direktvergabe bei kommunalen Verkehrsunternehmen auf der Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖdA) durch die beherrschende Kommune an einen internen Betreiber möglich. Soweit Verkehrsleistungen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss erbracht werden, erfolgt mit der vergebenden Kommune eine Abstimmung des Leistungsumfangs und der Kreis erteilt seine Zustimmung zur geplanten Direktvergabe nach Punkt e) des oben genannten Kreistagsbeschlusses vom 29.06.2016.

 

Derzeit wird der öffentliche Personennahverkehr von kommunalen Verkehrsunternehmen, der NEW Möbus aktiv und mobil, der Rheinbahn AG, der Stadtbus Dormagen GmbH, den Stadtwerken Neuss, den Stadtwerken Krefeld und der Busverkehr Rheinland GmbH – einem Unternehmen der DB - erbracht. An die BVR GmbH als nicht kommunales Verkehrsunternehmen ist eine Direktvergabe an einen internen Betreiber nicht möglich. Gemäß Art 5 Abs 4 VO (EG) 1370/2007 kann aber unter bestimmten Vorrausetzung eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages als Kleinauftrag an die BVR GmbH erfolgen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt die Busverkehr Rheinland GmbH nach Ablauf der Bestandsbetrauungen durch die Vergabe von Kleinaufträgen auf Basis der zurzeit erbrachten Verkehrsleistungen weiter zu betrauen. Die Absicht der Direktvergabe ist vorab im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt zu machen.

 

Die Vergabemöglichkeiten für die vom BVR erbrachten Verkehrsleistungen wurden verbundweit durch den VRR, bzw. in dessen Auftrag durch die PKF Industrie – und Verkehrstreuhand GmbH in München intensiv geprüft.