Vorabbekanntmachung der Direktvergabe im EU-Amtsblatt
Beschlussempfehlung:
1. Der Kreistag des Rhein
Kreises Neuss beschließt, die Busverkehr Rheinland GmbH (BVR GmbH) mit der
fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im öffentlichen straßengebundenen
Personennahverkehrs (ÖSPV) einschließlich der damit verbundenen Erfüllung
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss
im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages als
Kleinauftrag nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 und Maßgabe des
VRR-Finanzierungssystems für die Dauer von 10 Jahren für die folgenden Linien
zu betrauen:
071 |
Meerbusch, Haus Meer -
Viersen, Busbf |
SB 82 |
Schnellbus Düsseldorf Hbf -
Neuss Neusserfurth |
SB 85 |
SB85 Schnellbus Düsseldorf Hbf
- Neuss Neusserfurth |
SB 86 |
Schnellbus Kaarster See - Willich,
Münchheide 2 |
094 |
Viersen Busbf -
Willich-Neersen - Kaarster See |
827 |
NE-Grimlinghausen - Düsseldorf
Am Steinberg |
828 |
D-Belsenplatz - NE -
Stadthalle/Museum |
860 |
Kaarst Büttgen Bf – Kaarst Friedhof |
862 |
Kaarst, Kaarster See -
D-Belsenplatz |
864 |
Düsseldorf – Neuss – Korschenbroich-
Mönchengladbach |
865 |
Grevenbroich-Barrenstein/ Mühlrath –
Grevenbroich-Neurath |
866 |
Lange Hecke/Badeniastr. – Berliner Platz |
867 (neu 096) |
Korschenbroich-Rubbelrath –
Korschenbroich-Kleinenbroich Bf |
869 |
Neuss - Grevenbroich |
871 |
Grevenbroich Bf – Dormagen Marktplatz |
872 |
Neuss – Grevenbroich - Rommerskirchen |
873 |
Rommerskirchen – Grevenbroich – Neuss |
874 |
Neuss Rheinpark-Center. -
Dormagen-Broich |
875 |
Neuss Landestheater - Dormagen
Bf |
877 |
Neuss – Grevenbroich – Grevenbroich Bf |
878 |
Grevenbroich - Neuss-Norf Bf -
Stüttgen |
879 |
Grevenbroich Rommerskirchen/ Sinsteden |
891 |
Grevenbroich Neurath – Grevenbroich
Kapellen Bf |
892 |
Grevenbroich-Gindorf – Rommerskirchen Bf –
GV Neurath |
893 |
Grevenbroich-Kapellen Wevelinghoven Bf –
Grevenbroich Bf |
2. Der Umfang der
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung ergibt sich aus den öffentlichen
Dienstleistungsaufträgen. Sie sollen sich an derzeit bestehenden
Verkehrsangebot der BVR GmbH sowie an den Nahverkehrsplänen des Rhein-Kreises
Neuss, der Landeshauptstadt Düsseldorf, der Stadt Mönchengladbach und des
Kreises Viersen orientieren, soweit Verkehrsleistungen der BVR GmbH betroffen
sind. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge sollen die Möglichkeit von
politisch gewollten und verkehrswirtschaftlich sinnvollen Leistungsänderungen
während des Betrauungszeitraumes vorsehen.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, in Abstimmung mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr, die
Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs.2
VO (EG) 1370/2007 umgehend im Amtsblatt der Europäischen Union zu
veröffentlichen.
4. Die Verwaltung wird
ermächtigt, alle für die Durchführung der Direktvergaben an die BVR GmbH
erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
Die Beschlüsse des Kreistages des
Rhein-Kreises Neuss vom 21.12.2005 (Finanzierungssystem VRR/ 156), vom
23.09.2009 (61/154/2009) und vom 8.12.2010 (61/0822/XV/2010) und 29.06.2016
(61/1406/XVI/2016) bleiben unberührt.
Maßgebend für die Betrauung der BVR GmbH
sind die Anwendungen des VRR Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des
VRR-Fahrplans, soweit die BVR GmbH innerhalb des VRR tätig ist.
Die Finanzierung der durch die
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der BVR GmbH entstehenden Aufwendungen
erfolgt weiterhin im Rahmen des VRR-Finanzierungssystems. Dadurch wird eine
EU-beihilferechtliche Ausgestaltung der Ausgleichsleistungen gewährleistet. Der
aktuell gültige Betrag je Buskilometer beträgt 0,7516 Euro. Sollte innerhalb
des Gebietes des VRR ein oder mehrere Aufgabenträger zukünftig von der BVR GmbH
einen günstigeren Kilometersatz als 0,7516 E erhalten, zahlt der Rhein-Kreis
Neuss lediglich diesen niedrigeren Kilometersatz.
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss ist gemäß §3 Abs. 1
ÖPNV-Gesetz NRW Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
und damit zuständig für Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung im
ÖPNV auf seinem Gebiet.
Die derzeitigen Bestandsbetrauungen der
Verkehrsunternehmen zur Erbringung von Verkehrsleistungen im Gebiet des
Rhein-Kreises Neuss sind bis Ende 2019 befristet.
Zur Organisation und Finanzierung des ÖPNV
nach Ablauf der Bestandsbetrauungen ist der Rhein-Kreis Neuss mit Beschluss des
Kreistages vom 29.06.2016 der Behördengruppe des sogenannten VRR
(Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr)-Modells beigetreten (s. Beratungsvorlage vom
26.09.2016 als Anlage).
Die zukünftige Ausgestaltung der zu
erbringenden Verkehrsdienstleistungen basieren hiernach auf folgenden
Prämissen:
-
Die Finanzierungsübertragung auf die VRR AöR hat
weiterhin Bestand.
-
Von den Aufgabenträgern werden Betrauungen im
Rahmen von Direktvergaben an interne Betreiber angestrebt.
-
Die heutigen Verkehrsbeziehungen/-verflechtungen sollen weitestgehend
erhalten bleiben.
Innerhalb der Behördengruppe des VRR ist die
angestrebte Direktvergabe bei kommunalen Verkehrsunternehmen auf der Grundlage
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖdA) durch die beherrschende
Kommune an einen internen Betreiber möglich. Soweit Verkehrsleistungen im
Gebiet des Rhein-Kreises Neuss erbracht werden, erfolgt mit der vergebenden
Kommune eine Abstimmung des Leistungsumfangs und der Kreis erteilt seine
Zustimmung zur geplanten Direktvergabe nach Punkt e) des oben genannten
Kreistagsbeschlusses vom 29.06.2016.
Derzeit wird der öffentliche
Personennahverkehr von kommunalen Verkehrsunternehmen, der NEW Möbus aktiv und
mobil, der Rheinbahn AG, der Stadtbus Dormagen GmbH, den Stadtwerken Neuss, den
Stadtwerken Krefeld und der Busverkehr Rheinland GmbH – einem Unternehmen der
DB - erbracht. An die BVR GmbH als nicht kommunales Verkehrsunternehmen ist
eine Direktvergabe an einen internen Betreiber nicht möglich. Gemäß Art 5 Abs 4
VO (EG) 1370/2007 kann aber unter bestimmten Vorrausetzung eine Direktvergabe
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages als Kleinauftrag an die BVR GmbH
erfolgen.
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt die
Busverkehr Rheinland GmbH nach Ablauf der Bestandsbetrauungen durch die Vergabe
von Kleinaufträgen auf Basis der zurzeit erbrachten Verkehrsleistungen weiter
zu betrauen. Die Absicht der Direktvergabe ist vorab im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt zu machen.
Die Vergabemöglichkeiten für die vom BVR
erbrachten Verkehrsleistungen wurden verbundweit durch den VRR, bzw. in dessen
Auftrag durch die PKF Industrie – und Verkehrstreuhand GmbH in München intensiv
geprüft.