Beschlussempfehlung:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Leistungsgewährung bei
Hilfen zur Erziehung die folgenden Änderungen zur Liste der einmaligen
Beihilfen:
·
Anhebung
der Bekleidungspauschale auf 350 €
·
Zuschuss
zu Laptops, soweit die Anschaffung erforderlich ist: 230 €
Die Mittel stehen im Haushalt 2018 im Produkt 1.100.060.363.011 zur Verfügung
Sachverhalt:
Für
junge Menschen, die Hilfe zur Erziehung erhalten, sieht § 39 Abs 3 SGB VIII die Leistung einmaliger Beihilfen
vor. Der Jugendhilfeausschuss hat zuletzt am 07.02.2008 einzelne Beihilfen
festgelegt, seitdem wurde keine Anpassung bzw. Erhöhung mehr vorgenommen.
Zur
Information hier ein Auszug aus den Richtlinien des Rhein-Kreises Neuss:
Einmalige und
wiederkehrende Beihilfen und Zuschüsse
§ 39 Abs. 3 SGB VIII räumt ein, dass
einmalige Beihilfen oder Zuschüsse insbesondere zur Erstausstattung einer
Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubsreisen des
Kindes oder Jugendlichen gewährt werden.
1. Einmalige Beihilfen und Zuschüsse
Leistung |
(maximale) Höhe |
Einrichtungsbeihilfe |
max. 1.500,00 € |
Bekleidungsbeihilfe |
max. 307,00 € |
Taufe |
150,00 € |
Einschulung |
200,00 € |
Kommunion |
250,00 € |
Konfirmation |
270,00 € |
Schulentlassung bzw. Eintritt in das Berufsleben |
250,00 € |
2. Wiederkehrende Beihilfen und Zuschüsse
Leistung |
Höhe |
Weihnachtsbeihilfe (wird grundsätzlich im Dezember überwiesen) |
37,00 € |
Ferienbeihilfe für Pflegekinder (wird grundsätzlich im Juli überwiesen) |
230,00 € |
Klassenfahrten (nur gem. den Richtlinien für Schulfahrten) |
Erstattung in voller Höhe
|
Anträge
auf einmalige Beihilfen und Klassenfahrten sind immer im Voraus zu stellen. Die
Ausgaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Darüber hinausgehende einmalige
Beihilfen können im Einzelfall auf Antrag gewährt werden.
In
der Praxis zeigt sich, dass in vielen Fällen die Bekleidungsbeihilfe nicht mehr
ausreicht und zusätzliche Mittel beantragt werden. Insbesondere durch zusätzliche
Sportbekleidung, bei schnellem Körperwachstum, für besondere Ereignisse oder
für Vorstellungsgespräche werden zusätzliche Leistungen benötigt.
Hinzu
kommen in letzter Zeit vermehrt Anfragen wegen der Zahlung bzw. Bezuschussung
zur Anschaffung von Laptops, deren Gebrauch die allgemeinbildenden Schulen
vorschreiben.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Bekleidungsbeihilfe auf 350 € anzuheben und
zukünftig die Bezuschussung von Laptops in die Liste der einmaligen Beihilfen
aufzunehmen, soweit im jeweiligen Falle ein Nachweis der Schule vorgelegt wird,
dass dieser notwendig ist.
Für
die Anschaffung eines Laptops wird seitens der Verwaltung ein Zuschuss in Höhe
von 230 € als angemessen angesehen.