Betreff
Änderungen zu einmaligen Beihilfen bei Hilfe zur Erziehung
Vorlage
51/2736/XVI/2018
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Leistungsgewährung bei Hilfen zur Erziehung die folgenden Änderungen zur Liste der einmaligen Beihilfen:

·         Anhebung der Bekleidungspauschale auf 350 €

·         Zuschuss zu Laptops, soweit die Anschaffung erforderlich ist: 230 €

 

 

Die Mittel stehen im Haushalt 2018 im Produkt 1.100.060.363.011 zur Verfügung


Sachverhalt:

Für junge Menschen, die Hilfe zur Erziehung erhalten, sieht § 39 Abs 3 SGB VIII die Leistung einmaliger Beihilfen vor. Der Jugendhilfeausschuss hat zuletzt am 07.02.2008 einzelne Beihilfen festgelegt, seitdem wurde keine Anpassung bzw. Erhöhung mehr vorgenommen.

 

Zur Information hier ein Auszug aus den Richtlinien des Rhein-Kreises Neuss:

 

Einmalige und wiederkehrende Beihilfen und Zuschüsse

 

§ 39 Abs. 3 SGB VIII räumt ein, dass einmalige Beihilfen oder Zuschüsse insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubsreisen des Kindes oder Jugendlichen gewährt werden.

 

1.   Einmalige Beihilfen und Zuschüsse

 

Leistung

(maximale) Höhe

 

Einrichtungsbeihilfe

max.  1.500,00 €

Bekleidungsbeihilfe

max.    307,00 €

Taufe

150,00 €

Einschulung

200,00 €

Kommunion

250,00 €

Konfirmation

270,00 €

Schulentlassung bzw. Eintritt in das Berufsleben

250,00 €

 

2.   Wiederkehrende Beihilfen und Zuschüsse

 

Leistung

Höhe

 

Weihnachtsbeihilfe

(wird grundsätzlich im Dezember überwiesen)

37,00 €

Ferienbeihilfe für Pflegekinder

(wird grundsätzlich im Juli überwiesen)

230,00 €

Klassenfahrten

(nur gem. den Richtlinien für Schulfahrten)

Erstattung in voller Höhe

 

Anträge auf einmalige Beihilfen und Klassenfahrten sind immer im Voraus zu stellen. Die Ausgaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.

 

Darüber hinausgehende einmalige Beihilfen können im Einzelfall auf Antrag gewährt werden.

 

 

In der Praxis zeigt sich, dass in vielen Fällen die Bekleidungsbeihilfe nicht mehr ausreicht und zusätzliche Mittel beantragt werden. Insbesondere durch zusätzliche Sportbekleidung, bei schnellem Körperwachstum, für besondere Ereignisse oder für Vorstellungsgespräche werden zusätzliche Leistungen benötigt.

 

Hinzu kommen in letzter Zeit vermehrt Anfragen wegen der Zahlung bzw. Bezuschussung zur Anschaffung von Laptops, deren Gebrauch die allgemeinbildenden Schulen vorschreiben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Bekleidungsbeihilfe auf 350 € anzuheben und zukünftig die Bezuschussung von Laptops in die Liste der einmaligen Beihilfen aufzunehmen, soweit im jeweiligen Falle ein Nachweis der Schule vorgelegt wird, dass dieser notwendig ist.

Für die Anschaffung eines Laptops wird seitens der Verwaltung ein Zuschuss in Höhe von 230 € als angemessen angesehen.