Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Andreas Korschenbroich auf Bezuschussung der Kosten für die Durchführung umfangreicher Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Jugendheim St. Andreas, Adolf-Kolping-Str. 2 in Korschenbroich
Vorlage
51/2742/XVI/2018
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Die Kath. Kirchengemeinde St. Andreas Korschenbroich erhält gemäß Position 6.2.10.1 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 360.000 € für die Maßnahmen zur Durchführung umfangreicher Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen einen Zuschuss aus Mitteln der Jugendamtsumlage von 180.000,00 €, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2019 und entsprechender Haushaltsgenehmigung.

 


Sachverhalt:

Die Katholische Kirchengemeinde St. Andreas Korschenbroich unterhält seit über 50 Jahren eine Jugendfreizeiteinrichtung, die mit einer hauptamtlichen Fachkraft mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 20 Stunden geführt wird. Die Finanzierung der Personal- und Sachkosten ist abgesichert durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem kirchlichen Träger der Jugendeinrichtung und dem Rhein-Kreis Neuss.

Gemäß den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, können investive Maßnahmen (Neu- und Umbau sowie Ausstattung und Substanzerhaltungsmaßnahmen) mit einem Zuschuss des Kreisjugendamtes (bis zu 50% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten) gefördert werden. Grundlage ist eine Bedarfsfeststellung im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Der Antrag muss eine bauliche und inhaltliche (das Programm betreffende) Konzeption, einen Kostenvoranschlag und einen Finanzierungsplan erhalten. Die bauliche und inhaltliche Konzeption ist auf den Bedarf auszurichten. Die letztendliche Entscheidung trifft dann der Jugendhilfeausschuss.

Der Träger der Einrichtung St. Andreas Korschenbroich hat in seinem Antrag und der beigefügten Konzeption sehr ausführlich die geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen dargestellt. Diese sind als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten sind von dem Architekturbüro mit 360.000,- € berechnet worden. Die Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 17.05.2018 einen Zuschuss in Höhe von 180.000,- €. Nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, kann dieser Zuschuss –vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2019- gewährt werden.