Beschlussempfehlung:
Die
Kath. Kirchengemeinde St. Andreas Korschenbroich erhält gemäß Position 6.2.10.1
des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 360.000 €
für die Maßnahmen zur Durchführung umfangreicher Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen
einen Zuschuss aus Mitteln der Jugendamtsumlage von 180.000,00 €, vorbehaltlich
der Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2019 und entsprechender
Haushaltsgenehmigung.
Sachverhalt:
Die
Katholische Kirchengemeinde St. Andreas Korschenbroich unterhält seit über 50
Jahren eine Jugendfreizeiteinrichtung, die mit einer hauptamtlichen Fachkraft
mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 20 Stunden geführt wird. Die
Finanzierung der Personal- und Sachkosten ist abgesichert durch eine
vertragliche Vereinbarung zwischen dem kirchlichen Träger der Jugendeinrichtung
und dem Rhein-Kreis Neuss.
Gemäß den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, können
investive Maßnahmen (Neu- und Umbau sowie Ausstattung und
Substanzerhaltungsmaßnahmen) mit einem Zuschuss des Kreisjugendamtes (bis zu
50% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten) gefördert werden. Grundlage ist eine
Bedarfsfeststellung im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Der Antrag muss eine
bauliche und inhaltliche (das Programm betreffende) Konzeption, einen
Kostenvoranschlag und einen Finanzierungsplan erhalten. Die bauliche und
inhaltliche Konzeption ist auf den Bedarf auszurichten. Die letztendliche
Entscheidung trifft dann der Jugendhilfeausschuss.
Der
Träger der Einrichtung St. Andreas Korschenbroich hat in seinem Antrag und der
beigefügten Konzeption sehr ausführlich die geplanten Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen dargestellt. Diese sind als Anlage beigefügt.
Die
Gesamtkosten sind von dem Architekturbüro mit 360.000,- € berechnet worden. Die
Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 17.05.2018 einen Zuschuss in Höhe
von 180.000,- €. Nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position
6.2.10.1, kann dieser Zuschuss –vorbehaltlich der Bereitstellung der
Haushaltsmittel in 2019- gewährt werden.